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Services für die Szene

Die Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung Stuttgart wird gemäß der Richtlinie der Stadt Stuttgart seit März 2020 durch die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG verwaltet. 

Hinweise

Allen Künstler*innen und Kollektiven empfehlen wir aufgrund der reduzierten Fördermittel ihre Bedarfe für ihre Aufführungen und Wiederaufnahmen frühzeitig anzumelden. Sobald der vorhandene Fördertopf vollständig ausgeschöpft ist, können keine Ansprüche für eine Aufführungs- bzw. Wiederaufnahmeförderung geltend gemacht werden. Wir würden euch bitten, mit uns in Kontakt zu treten und eure Bedarfe bis zum 28. Februar 2026 anzumelden.

→ künstlersozialkasse.de
Update
Seit 2026 akzeptieren wir Antragseinreichungen – und Einreichungen des Verwendungsnachweises- ausschließlich digital via Mail unter
 
info@ftts-stuttgart.de 

 

Des Weiteren gibt es eine Änderung bzgl. der einzureichenden Unterlagen zum Verwendungsnachweis: Neben dem Vordruck Verwendungsnachweis inkl. Sachbericht, sind weiterhin die Vorstellungstatistik und ein Nachweis darüber, dass geförderte Aufführungen stattgefunden haben – durch Presseberichte oder Werbematerial – notwendig.  

Die bisherige Einreichung mit Rechnungen/Quittungen & Überweisungsbelegen entfällt. Stattdessen wird eine Belegliste eingereicht die ihr hier als Vorlage (Excel Tabelle) downloaden könnt:

↓ Download Belegliste
 

Zum Öffnen und Ausfüllen benötigt ihr den Adobe Acrobat Reader.

↓ Download Adobe Acrobat Reader
Downloads

Hier findet ihr die Formulare (als PDF) zur Beantragung der Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung laut Richtlinien:

 Richtlinie
 
Antrag auf Aufführungsförderung
 
Antrag auf Aufführungsförderung alternativer Spielort/öffentlicher Raum 
 
 Antrag auf Wiederaufnahmeförderung
 
Antrag auf Wiederaufnahmeförderung alternativer Spielort/öffentlicher Raum
 

Im Falle einer Unterstützung durch die Aufführungs- oder Wiederaufnahmeförderung achtet bitte auf die deutliche Kenntlichmachung der Förderer (Stadt Stuttgart & Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG) in allen Veröffentlichungen (Print und digital).  

↓ Datensatz Logos
 
Beispiele für die Kenntlichmachung

Trage ich netto oder brutto-Beträge ein?
 

Alle Positionen sind in brutto inkl. MwSt. zu beantragen.  


Kann ich dieselbe Person für 2 Posten für denselben Zeitraum beantragen?
 

Nein, eine Doppelförderung derselben Person auf 2 verschiedene Posten für denselben Zeitraum ist nicht möglich. 


Kann ich eine Doppelvorstellung an einem Tag beantragen?
 

Ja, ihr könnt eine Doppelvorstellung mit dem 1,5-fachen des max. Tagessatzes beantragen (angelehnt an NV-Bühne). 


Kann ich bei den Administrationskosten Wiederaufnahmeförderung (unter Technikkostenförderung) auch ein Honorar für die Verwaltung beantragen?
 

Nein, beantragte Administrationskosten dürfen nur Sachkosten sein, wie z.B. Kontoführungsgebühren für das Projektkonto oder Büromaterialien. 


Für welche Posten kann ich KSK-Beitrag beantragen?
 

Egal, ob die Darsteller*innen eine KSK-Mitgliedschaft haben oder nicht, muss als Veranstalter*in eine Beitragsmeldung für diese Honorare erfolgen. 


Rechne ich bei Aufführungsförderung die Abendspielleitung zum KSK-Beitrag hinzu?
 

Nein, da die Abendspielleitung keine künstlerische Leistung sondern eine organisatorische erbringt, rechnet man diesen Posten nicht zum KSK-Beitrag hinzu.  


Kann ich 2 Techniker*innen beauftragen, auch wenn ich nur 1 Techniker*innen-Honorar bei Aufführungsförderung beantragen kann?
 

Ja, ihr könnt 2 Techniker*innen beauftragen für die Aufführung/en und den max. Betrag Honorar pro Tag dann durch 2 teilen. 


Kann ich bei alternativer Spielort unter Transportkosten auch Reisekosten beantragen?
 

Nein, Transportkosten sind Kosten, der die entstehen durch Transportwege des z.B. Technik-Equipments oder Bühnenbilder, Kostüme etc.  


Kann ich bei einer Rechercheförderung der Stadt Stuttgart auch einen Antrag auf Aufführungs-/Wiederaufnahmeförderung stellen?
 

Nein, seit 2026 ist das nicht möglich. 


Wenn ihr Vorschläge für weitere FAQs in Bezug zur Antragstellung Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung habt, schreibt uns gerne eine Mail an

info@ftts-stuttgart.de 

Die Freie Tanz- und Theaterszene gUG verfügt über technisches Equipment, das nach Verfügbarkeit ausgeliehen werden kann. Die Zumietung von technischem Equipment ist ein hoher Kostenfaktor im Produktionsbudget freier Gruppen und Künstler*innen. Durch die Koordination technischer Ausstattung in gemeinschaftlicher Nutzung können erhebliche Kosten für Akteur*innen der Freien darstellenden Szene eingespart werden – insbesondere externe Mietkosten – was sich gleichzeitig fördermindernd in städtischen Antragsverfahren auswirkt. Auch externe gemeinnützige Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, zu vergünstigten Preisen technisches Equipment bei der Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG zu mieten.

Die entliehene Technik darf ausschließlich an veranstaltungstechnisch erfahrenes bzw. geschultes Personal ausgegeben und von diesem betreut werden.

Download Bestandsliste Technik
 
Preiskatalog Technik FTTS
 
 
Leihschein ausfüllen, die Leihbedingungen beachten und mind. 14 Tage vor eurem gewünschten Leih-Zeitraum an Gunter Votteler (Technische Leitung FTTS) versenden.
 
technik@ftts-stuttgart.de
 
Download Leihschein
 
 
Freie Tanz- und Theaterszene gUG stellt nach Rückgabe und Prüfung der entliehenen Technik eine entsprechende Rechnung an die im Leihschein genannte Person/Gruppe/Institution.

Anfragen professioneller Akteur*innen der Freien Tanz- und Theaterszene von Stuttgart sind externen Anfragen zu bevorzugen.
Die Einordnung im Rahmen des Preisstaffelungssystems der individuellen Anfragen obliegt der Technischen Leitung und Geschäftsführung der Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG.

Die Stadt Stuttgart stellt freien Gruppen zur Umsetzung von Projekten drei Proberäume temporär zur Verfügung. Priorisiert werden Projekte, die im Rahmen der Projektförderung Theater & Tanz durch das Kulturamt unterstützt werden. 
 
Für Anfragen und Auskünfte steht Julius Scheuermann (Kulturamt, Abt. Kulturförderung) unter folgender Mailadresse zur Verfügung:
 
→ probebuehnen@stuttgart.de
 
Die Buchung von Einzeltagen oder regelmäßig wiederkehrenden Terminen ist nicht möglich. 
Die Freie- Tanz und Theaterszene Stuttgart gUG bietet eine künstlerische Beratung nach Vereinbarung für Projektvorhaben der Freien Tanz- und Theaterszene von Stuttgart an. Termine können per E-Mail vereinbart werden:
 
bernhard.stumpfhaus@ftts-stuttgart.de
 
Die Beratung ist pro Produktion zwei Mal für die maximale Dauer von jeweils zwei Stunden nach Absprache möglich. Grundsätzlich umfasst die Beratung ein Vorgespräch bei konzeptioneller Entstehung der Produktion, vor Antragsstellung oder zu Produktions- bzw. Probenbeginn. Bei Bedarf ist auch eine Beratung im künstlerischen Prozess (bspw. in Endproben) denkbar.