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Services für die Szene

Die Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung Stuttgart wird gemäß der Richtlinie der Stadt Stuttgart seit März 2020 durch die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG verwaltet. 

Hinweise

Allen Künstler*innen und Kollektiven empfehlen wir aufgrund der reduzierten Fördermittel ihre Bedarfe für ihre Aufführungen und Wiederaufnahmen frühzeitig anzumelden. Sobald der vorhandene Fördertopf vollständig ausgeschöpft ist, können keine Ansprüche für eine Aufführungs- bzw. Wiederaufnahmeförderung geltend gemacht werden. Wir würden euch bitten, mit uns in Kontakt zu treten und eure Bedarfe bis zum 28. Februar 2026 anzumelden.

→ künstlersozialkasse.de
Update
Seit 2026 akzeptieren wir Antragseinreichungen und Einreichungen des Verwendungsnachweises- ausschließlich digital via Mail unter
 
info@ftts-stuttgart.de 

 

Des Weiteren gibt es eine Änderung bzgl. der einzureichenden Unterlagen zum Verwendungsnachweis: Neben dem Vordruck Verwendungsnachweis inkl. Sachbericht, sind weiterhin die Vorstellungstatistik und ein Nachweis darüber, dass geförderte Aufführungen stattgefunden haben – durch Presseberichte oder Werbematerial – notwendig.  

Die bisherige Einreichung mit Rechnungen/Quittungen & Überweisungsbelegen entfällt. Stattdessen wird eine Belegliste eingereicht die ihr hier als Vorlage (Excel Tabelle) downloaden könnt:

↓ Download Belegliste (Excel-Datei) 
Downloads

Hier findet ihr die Formulare (als PDF) zur Beantragung der Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung laut Richtlinien:

Richtlinien zur Aufführungsförderung
 
Antrag auf Aufführungsförderung
 
Antrag auf Aufführungsförderung im öffentlichen Raum : an alternativen Spielorten 
 
Antrag auf Wiederaufnahmeförderung
 
Antrag auf Wiederaufnahmeförderung im öffentlichen Raum : an alternativen Spielorten

Zum Öffnen und Ausfüllen benötigt ihr den Adobe Acrobat Reader.

↓ Download Adobe Acrobat Reader
 

Im Falle einer Unterstützung durch die Aufführungs- oder Wiederaufnahmeförderung achtet bitte auf die deutliche Kenntlichmachung der Förderer (Stadt Stuttgart & Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG) in allen Veröffentlichungen (Print und digital).  

↓ Datensatz Logos

 

Um eure Aufführungen in den Veranstaltungskalender der Website aufzunehmen und zu bewerben, bitten wir euch unter folgendem Link das Dokument mit den abgefragten Informationen ausgefüllt an uns zu senden.

Formular für Veranstaltungsankündigung

 

Beispiele für die Kenntlichmachung

Alle Positionen sind in brutto inkl. MwSt. zu beantragen.  

Nein, eine Doppelförderung derselben Person auf 2 verschiedene Posten für denselben Zeitraum ist nicht möglich. 

Ja, ihr könnt eine Doppelvorstellung mit dem 1,5-fachen des max. Tagessatzes beantragen (angelehnt an NV-Bühne).

Nein, beantragte Administrationskosten dürfen nur Sachkosten sein, wie z.B. Kontoführungsgebühren für das Projektkonto oder Büromaterialien. 

Egal, ob die Darsteller*innen eine KSK-Mitgliedschaft haben oder nicht, muss als Veranstalter*in eine Beitragsmeldung für diese Honorare erfolgen. 

Nein, da die Abendspielleitung keine künstlerische Leistung sondern eine organisatorische erbringt, rechnet man diesen Posten nicht zum KSK-Beitrag hinzu.

Ja, ihr könnt 2 Techniker*innen beauftragen für die Aufführung/en und den max. Betrag Honorar pro Tag dann durch 2 teilen. 

Nein, Transportkosten sind Kosten, der die entstehen durch Transportwege des z.B. Technik-Equipments oder Bühnenbilder, Kostüme etc.

Nein, Transportkosten sind Kosten, der die entstehen durch Transportwege des z.B. Technik-Equipments oder Bühnenbilder, Kostüme etc.

 

Wenn ihr Vorschläge für weitere FAQs in Bezug zur Antragstellung Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung habt, schreibt uns gerne eine Mail an

info@ftts-stuttgart.de 

Die Freie Tanz- und Theaterszene gUG verfügt über technisches Equipment, das nach Verfügbarkeit ausgeliehen werden kann. Die Zumietung von technischem Equipment ist ein hoher Kostenfaktor im Produktionsbudget freier Gruppen und Künstler*innen. Durch die Koordination technischer Ausstattung in gemeinschaftlicher Nutzung können erhebliche Kosten für Akteur*innen der Freien darstellenden Szene eingespart werden – insbesondere externe Mietkosten, was sich gleichzeitig fördermindernd in städtischen Antragsverfahren auswirkt. Auch externe, gemeinnützige Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, zu vergünstigten Preisen technisches Equipment bei der Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG zu mieten.

Die entliehene Technik darf ausschließlich an veranstaltungstechnisch erfahrenes bzw. geschultes Personal ausgegeben und von diesem betreut werden.

Technikbestand
 
Preiskatalog Technikverleih
 
 
Leihschein ausfüllen, die Leihbedingungen beachten und mind. 14 Tage vor eurem gewünschten Leih-Zeitraum an Gunter Votteler (Technische Leitung FTTS) versenden.
 
technik@ftts-stuttgart.de
 
Leihschein
 
 
Freie Tanz- und Theaterszene gUG stellt nach Rückgabe und Prüfung der entliehenen Technik eine entsprechende Rechnung an die im Leihschein genannte Person/Gruppe/Institution.

Anfragen professioneller Akteur*innen der Freien Tanz- und Theaterszene von Stuttgart sind externen Anfragen zu bevorzugen.
Die Einordnung im Rahmen des Preisstaffelungssystems der individuellen Anfragen obliegt der Technischen Leitung und Geschäftsführung der Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG.

Als besondere Serviceleistungen stellen wir die Akteur*innen und Gruppen der gesamten Freien Tanz- und Theaterszene von Stuttgart auf unserer Seite kostenfrei der Öffentlichkeit persönlich vor. Dazu könnt ihr uns das beigefügte Formular ausgefüllt zusenden an die Mailadresse:

→ presse@stuttgart.de

 

Formular für Vorstellung Künstler*innen und:oder Gruppen
 

Zudem erstellen wir einen Spielplan auf unserer Seite, für alle leicht erreichbar nach euren Angaben auf dem beigefügten Formular.  Sendet es uns ausgefüllt bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der auszuschreibenden Veranstaltung an:

→ presse@stuttgart.de

 

Formular für Veranstaltungsankündigung

Bitte bedenkt, dass wir aufgrund der Förderkürzungen der Stadt Stuttgart nicht in der Lage sind, eigene Recherchen durchzuführen oder späte Eingabe nachzuarbeiten. Wir können ausschließlich eure Angaben erfassen, die ihr uns rechtzeitig auf obigen Formularen zukommen lasst.  

Vielen Dank. Wir freuen uns!  

Die Stadt Stuttgart stellt freien Gruppen zur Umsetzung von Projekten drei Proberäume temporär zur Verfügung. Priorisiert werden Projekte, die im Rahmen der Projektförderung Theater & Tanz durch das Kulturamt unterstützt werden. 
 
Für Anfragen und Auskünfte steht Julius Scheuermann (Kulturamt, Abt. Kulturförderung) unter folgender Mailadresse zur Verfügung:
 
→ probebuehnen@stuttgart.de
 
Die Buchung von Einzeltagen oder regelmäßig wiederkehrenden Terminen ist nicht möglich. 
Die Freie- Tanz und Theaterszene Stuttgart gUG bietet eine künstlerische Beratung nach Vereinbarung für Projektvorhaben der Freien Tanz- und Theaterszene von Stuttgart an. Termine können per E-Mail vereinbart werden:
 
bernhard.stumpfhaus@ftts-stuttgart.de
 
Die Beratung ist pro Produktion zwei Mal für die maximale Dauer von jeweils zwei Stunden nach Absprache möglich. Grundsätzlich umfasst die Beratung ein Vorgespräch bei konzeptioneller Entstehung der Produktion, vor Antragsstellung oder zu Produktions- bzw. Probenbeginn. Bei Bedarf ist auch eine Beratung im künstlerischen Prozess (bspw. in Endproben) denkbar.  

An dieser Stelle möchten wir euch eine Übersicht über externe Beratungsstellen geben — etwa zu Themen wie der Künstlersozialkasse, der GEMA, diskriminierungsfreier und gerechter Kulturarbeit, Fort- und Weiterbildungsprogrammen oder weiteren relevanten Themen.

Fragen zur Versicherungs- und Abgabepflicht könnt ihr direkt mit der Künstlersozialkasse besprechen. 

→ Künstlersozialkasse 

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

Touring Artists – Checkliste zu Künstlersozialabgaben im Ausland: 
Wann ist diese Künstlersozialabgabe relevant: Bei Honoraren für Veranstaltungen oder Proben im Ausland? Welche Pflichten haben Veranstalter*innen im Ausland, wenn sie Honorare für Leistungen in Deutschland zahlen? Touring Artists hat eine Checkliste zu Künstlersozialabgaben und grenzüberschreitenden Tätigkeiten erstellt, die online abrufbar ist. 

→ Zur Checkliste 

 

In regelmäßigen Abständen bietet die KSK auch Seminare an. Alle Infos dazu findet ihr auf der

→ Webseite der KSK

Die Rechtsanwaltskanzlei Laaser veröffentlicht auf ihrer Webseite immer wieder interessante und wichtige Beiträge zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen, die gerade für freischaffende Künstler*innen und freie Ensembles in der Umsetzung von Projekten und der Verwaltung von Fördergeldern relevant sind. 

→ Rechtsanwaltskanzlei Laaser
 
→ Konflikte zwischen Zuwendungsrecht und Künstlersozialabgabe 
 
→ Umsatzsteuerpflicht auf Fördergelder 
 
→ Arbeitsverträge befristen bei Förderung?
(relevant für Institutionen) 
 

Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) bietet ein umfassendes Weiterbildungsangebot für Kulturschaffende an. Unter dem Namen DTHG-Bildungsbühne – Skills und Tools für Theater und Technik werden Fortbildungen für verschiedene Wissenslevel angeboten, die die spezifische Arbeit im Kulturbereich betreffen. Themenschwerpunkte sind Virtual Reality im Theater, Arbeitssicherheit auf der Bühne, Förderantragstellung und vieles mehr. Einige Formate sind kostenlos. Alle Infos findet ihr auf der 

→ Webseite der DTHG

Bei Rückfragen zu GEMA-Meldungen oder eine Kontaktaufnahme mit der Behörde wendet euch an: 

gema.de/de/hilfe 

 

Bei spezifischen Fragen im Bereich Theater könnt ihr euch unter nachfolgendem Link informieren.  

gema.de/de/musiknutzer/branchen/theater 

Der BFDK ist der Dachverband für die Freien Darstellenden Künste in Deutschland. Ob Theater- und Tanzhäuser, Kollektive oder Einzelakteur*innen – insgesamt vertritt der BFDK rund 27.000 Freie Tanz- und Theaterschaffende in ganz Deutschland. 
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) vertritt die Interessen der freien darstellenden Künste auf Bundesebene gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen, faire Förderstrukturen und nachhaltige Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Akteurinnen ein. Zudem vernetzt der Verband seine Mitglieder, bietet Beratung an und stärkt den kulturpolitischen Diskurs.

 → Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK)

Die MFG Baden-Württemberg veranstaltet Seminare für Kultur- und Kreativschaffende, Gründer*innen, Selbstständige und Kleinunternehmer*innen sowie Fach- und Führungskräfte aus Kultureinrichtungen. 

Alle Veranstaltungen der MFG Akademie findet ihr  hier:

→ MFG Veranstaltungen

 

Auch bietet die MFG Unterstützung bei unternehmerischen Fragestellungen an, individuell und kostenfrei mit den Orientierungsberatungen. Alle Infos dazu hier:

MFG Orientierungsberatung

Das KUBUZZ ist ein Weiterbildungs- und Coachingprogramm in Baden-Württemberg, das freie Künstler*innen und Kulturschaffende aller Sparten bei den Herausforderungen der Selbstständigkeit unterstützt. Ziel ist es, die Managementkompetenzen und -qualifikationen der selbstständigen Kulturschaffenden zu verbessern, sie in den Herausforderungen der Selbstständigkeit zu stärken und auch den Austausch der Künstler*innen untereinander zu fördern. 

kubuzz.de

 

Das KUBUZZ E-Learning ermöglicht digitales, eigenständiges Lernen zu verschiedensten Themen, wie bspw. zur Künstlersozialkasse: 

KUBUZZ E-Learning

 

Für die Nutzung ist eine Anmeldung im E-Learning Bereich erforderlich. 

 

Das PAP-Berlin bietet in regelmäßigen Abständen interessante Fort- und Weiterbildungsprogramme an. Einfach mal auf die Webseite klicken oder den Newsletter bestellen. Mehr Informationen zu den Veranstaltungen des PAP-Berlin finden sich hier:

pap.de
→ Themis Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e. V. 

Kostenfreie psychologische und juristische Beratung für die Kultur- und Medienbranche 
Kontakt: Hotline: 030 23632020

→ beratung@themis-vertrauensstelle.de 


→ Antidiskriminierungsstelle des Bundes 

Kostenfreie juristische Beratung für alle Branchen und Diskriminierungsformen 
Kontakt: Hotline: 0800 5465465

→  beratung@ads.bund.de 


→ Forum der Kulturen, Stuttgart 

Kostenloses Beratungsgespräch für BIPoC 
Kontakt: 

→ empowerment@forum-der-kulturen.de 


→ Büro für diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart 

Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung 
Kontakt: 0711-2372682

→ beratung@bfda.de 


→ Bine Schulz 

Systemische Beratung für BIPoC 
Kontakt: +49 (0)172 6947687

→ mail@bineschulz.de 


→ Frauenberatungs- und Therapiezentrums Stuttgart e. V. 

Beratung nach sexuellen Übergriffen 
Kontakt: 0711 28 59 -001/-002

→  info@frauenberatung-fetz.de 


→ Wildwasser

Unabhängige professionelle Fachberatungsstelle gegen sexuellen Gewalt 
Kontakt: 

→ info@wildwasser.de 

Der Podcast richtet sich an alle, die im Kulturbetrieb tätig sind, genauso wie an Kulturinteressierte und an die Politik. Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen sprechen über ihren Arbeitsalltag und Missstände und stellen dabei empowernd Best Practice Beispiele zu Themen wie Diversität, Nachhaltigkeit und gerechter Bezahlung vor. Jede Folge beleuchtet einen spannenden Projektraum und Musikact aus der Region. 

  Weitere Infos unter:

Zum Podcast
 

Zu finden auf Spotify, Deezer, Apple Podcasts, Amazon Music, Google Podcasts und im Programm des Freien Radios für Stuttgart, immer am 2. und 4. Freitag im Monat von 13 bis 14 Uhr. 

Hier findet ihr eine Übersicht zu verschiedenen Fördergeber*innen und Fördermöglichkeiten.

Das Kulturamt der Stadt Stuttgart bietet Fördermöglichkeiten für Projekte, Institutionen und im Bereich der kulturellen Bildung. Im Bereich der Projektförderung unterstützt das Kulturamt der Stadt Stuttgart Kulturschaffende der Sparten Bildende Kunst, Tanz und Theater, Film und Medien, Literatur und Musik sowie der interkulturellen Kulturarbeit und Soziokultur. Auch Kulturprojekte im Rahmen des städtepartnerschaftlichen Austausches werden gefördert.   

Ansprechperson in der Sparte Tanz und Theater ist die Fachreferentin Nora Niethammer. 

Fördermöglichkeiten
Nora Niethammer

 

  • Einzelprojektförderung 
    (Finanzierung Projektentwicklung, Proben, Endproben)
  • Konzeptionsförderung (max. 3 Jahre) 
  • Rechercheförderung

Förderer: Kulturamt
Antragsfrist: 15. Oktober
Häufigkeit: 1-mal pro Jahr
Beratung: Jury
Entscheidung: Jury und anschließend Beschluss Gemeinderat
Antragssume: unbegrenzt
Volumen in €:  402.000 € 
(gesamt)

 

  • Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung
    (Premiere, 4x Vorstellungen, 3 x Vorstellungen im Zuge einer  Wiederaufnahme) 

Förderer: Die Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung Stuttgart wird gemäß der Richtlinie der Stadt Stuttgart seit März 2020 durch die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG verwaltet. 
Antragsfrist: Fortlaufend
Häufigkeit: Fortlaufend
Beratung: Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG  (FTTS) 
Entscheidung:
Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG  (FTTS) Antragssume: laut Richtlinien
Volumen in €:  195.000 €
 

 

Informationen zur Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung der Stadt Stuttgart, die durch die Freie- Tanz und Theaterszene Stuttgart gUG verwaltet werden, findet ihr o. s. unter Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung.

Der Newsletter Kulturförderung informiert euch über alle aktuelle Fördermaßnahmen und Ausschreibungen und gibt weitere Informationen, die für Stuttgarter Kulturschaffende wichtig sind. Anmelden kann man sich hier:

→ Anmeldung Newsletter Kulturförderung

Im Auftrag des Landes Baden-Württemberg fördert der LaFT BW e. V. mit Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene. Dafür stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Die Fristen für Antragstellungen variieren je nach Förderprogramm.  

→ LaFT BW e. V.

Das Land Baden-Württemberg fördert Kunst und Kultur durch Stipendien, Preise und Förderprogramme. 

Kulturförderung BW
 

Die Baden-Württemberg Stiftung fördert gemeinnützige, innovative Projekte aus dem Kunst- und Kulturbereich durch ihren Kulturfonds. Die Entscheidung über eine mögliche Förderung von Projekten wird vom Kulturunterausschuss der Baden-Württemberg Stiftung getroffen, der in der Regel im Frühjahr, im Sommer und im Herbst tagt. Achtung: Auch hier können Privatpersonen keinen Antrag stellen. Diese Förderung kann von gemeinnützigen Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften genutzt werden. 

 

Baden-Württemberg Stiftung

Der Fonds Darstellende Künste fördert künstlerische Vorhaben der Freien Darstellenden Künste verschiedenen Förderprogrammen und realisiert immer wieder Sonderprogramme. 

Fonds Darstellende Künste

Das Nationale Performance Netz von Joint Adventures ist ein Förderprogramm mit dem Ziel den Austausch und die Verbreitung von zeitgenössischem Tanz und Theater innerhalb Deutschlands zu fördern, sowie Anreize für eine stärkere (inter-)nationale Rotation existierender und neuer Produktionen zu schaffen. Im Rahmen der Gastspielförderung Tanz und der Gastspielförderung Theater können Gastspiele zeitgenössischer Tanz- und Theaterproduktionen innerhalb Deutschlands gefördert werden. Die Koproduktionsförderung Tanz und die Gastspielförderung Tanz International möchten den Austausch zwischen in Deutschland lebenden Künstlern und internationalen Veranstaltern stärken. 

Nationales Performance Netz 

Bei der Allgemeinen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes können sich Künstler*innen aus allen Sparten mit großen, innovativen Projekten im internationalen Kontext bewerben. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 Euro betragen und es müssen mindestens 20% Eigen- und/ oder Drittmittel bei Antragsstellung gesichert sein.

Allgemeine Projektförderung

 

Übersicht BFDK Förderstrukturen in Bund, Ländern und Kommunen.

Die Förderlandschaft für die Freien Darstellenden Künste ist für viele Akteur*innen ist unübersichtlich. Von Bundesland zu Bundesland unterscheiden sich Förderinstrumente, Bewerbungsfristen, Auswahlverfahren etc. erheblich. Dadurch wird für Künstler*innen länderübergreifendes Arbeiten erschwert. Außerdem ist es aufgrund der vielfach geringen Förderhöhen und unregelmäßiger Einreichfristen auf Kommunal – und Länderebene schwierig, Mittel für eine Kofinanzierung – wie sie bei Bundesförderungen oft verlangt wird – zu erhalten. Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat bereits 2024 eine erste Darstellung der Förderstrukturen auf Bundes – und Länderebene herausgebracht. 2025 entwickelte der BFDK dieses Angebot weiter und ergänzte bespielhafte Kommunen (u.a. Stuttgart). 

 
Download Veröffentlichung BFDK 2025
 
Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK)

An dieser Stelle werden Stiftungen genannt, die bereits Projekte von Akteur*innen der Freien Tanz- und Theaterszene von Stuttgart gefördert haben.

Als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätige Institution initiiert, konzipiert und realisiert die Wüstenrot Stiftung mit etwa 70% ihrer Mittel bundesweit eigene Stiftungsprojekte und vergibt mit den verbleibenden 30% finanzielle Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen. Die Vergabe finanzieller Förderungen erfolgt ausschließlich projektbezogen. Institutionelle Förderungen bzw. Dauerförderungen werden nicht vergeben. Wichtig: Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderung an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben. 

Wüstenrot Stiftung

Innerhalb der Kultur unterstützt die Berthold Leibinger Stiftung mit Sitz in Ditzingen ausgewählte Institutionen und Projekte auf den Gebieten Klassische Musik, Theater, gesprochene Sprache und Literatur. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Aufarbeitung der Verbrechen der NS-Diktatur. Außerdem ist die Völkerverständigung ein wichtiges Anliegen, daher bringt sich die Stiftung auch in verschiedenen Fellowship-Programmen ein. 

Berthold Leibinger Stiftung

Die Stiftung der LBBW unterstützt ebenfalls Vorhaben aus der Kunst und Kultur. 
“Mit unserer Unterstützung können Künstlerinnen und Künstler, aber auch Kultureinrichtungen ihre Vorhaben auf den Gebieten von Musik und Literatur, Bildender und Darstellender Kunst verwirklichen. Auf diesem Feld liegt das Hauptinteresse der Stiftung. Darüber hinaus können nach den Bestimmungen der Satzung auch Projekte zur Erhaltung von Kulturwerten unterstützt werden, sofern die überwiegend niedrigen Förderbeträge der Stiftung einen sinnvollen Beitrag leisten können.” 

Stiftung der LBBW 

Die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere darstellender Kunst, Literatur und Musik war Péter Horváth immer ein großes Anliegen. In allen Bereichen von Kunst und Kultur war ihm dabei vor allem die Förderung des künstlerischen Nachwuchses wichtig. Auch die Völkerverständigung zwischen Deutschland und Ungarn spielt bei der Förderung von Institutionen und Projekten eine besondere Rolle.  

Péter Horváth Stiftung

Grundsätzlich fördert Ritter Sport ausgewählte Projekte aus Kunst und Kultur, wobei wir einen Schwerpunkt auf die Region Baden-Württemberg legen, der Heimat von Ritter Sport.

Ritter Sport Kunstförderung

Weitere Stiftungen findet ihr unter:  

→ stuttgarter-stiftungen.de
 
→ stiftungssuche.de