21.10.2026

Begrenzte Restmittel für eine Zuschussförderung für Aufführungen und Wiederaufnahmen von Produktionen ohne städtische Projektförderung aus dem Referat Tanz und Theater noch möglich

© FTTS

Liebe Akteur*innen der Freien Tanz- und Theaterszene von Stuttgart,

wir freuen uns sehr, dass wir mit unserer Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung für Produktionen ohne städtische Projektförderung aus dem Referat Tanz und Theater bereits über zehn Produktionen in diesem Jahr fördern und euch als Akteur*innen einer vielfältigen Freien Szene in Stuttgart unterstützen konnten.

In unserem Etat für dieses Förderprogramm verbleiben weiterhin Restmittel.

Nutzt jetzt noch die Gelegenheit und stellt einen Antrag bei uns.

ACHTUNG: Der späteste Aufführungstag ist der 13. Dezember 2026. Aufführungstage zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres 2026 können nicht gefördert werden. Die Bewilligung einer Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung oder Auszahlung der Fördermittel besteht zu keinem Zeitpunkt.
Daneben behalten die allgemeinen Richtlinien der Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung ihre Gültigkeit.
→ https://ftts-stuttgart.de/wp-content/uploads/2026/02/FTTS-Richtlinien-zur-Auffuehrungsfoerderung.pdf

(Hinweis: beachtet die förderfähige max. Anzahl von 8 Aufführungen pro Jahr pro Gruppe/Antragsteller*in inkl. Projektförderung Referat Tanz und Theater.)

Da unsere verfügbaren Mittel limitiert sind, sind die folgenden Kriterien zur Beantragung unserer Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung aus unserer institutionellen Förderung, die wir nach Rücksprache mit den Szenevertreter*innen aus den Gesellschaftvereinen festgelegt haben, weiterhin gültig:

  • Bearbeitung erfolgt nach Antragseingang Datum & chronologisch – solange Mittel verfügbar sind.
  • Grundsätzlich kann pro Antragsteller*in/Gruppe 1 Antrag eingereicht werden für 2026
  • Förderfähig sind Anträge, bei denen 2 von max. 3 der beantragten Darsteller*innen professionelle Künstler*innen aus Stuttgart sind, bzw. mehr als 50%
  • Aufführungsort Stuttgart

Bitte beachtet, dass die Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung aus der institutionellen Förderung der FTTS keine Vollfinanzierung sein soll.

Sowohl der Nachweis weiterer Drittmittel auf städtischer, Landes- oder Bundesebene oder eine überregionale Sichtbarkeit der Aufführungen durch Kooperationen mit anderen Theaterhäusern und Gastspielanfragen sind wünschenswert.

Wir freuen uns auf weitere Anträge und Aufführungen aus der Freien Tanz- und Theaterszene von Stuttgart.

Herzliche Grüße – Euer Team der FTTS

Philipp, Natalie, Tobias, Bernhard und Gunter