Energiekrise

Energiekrise-Übersicht

ENERGIEPREISPAUSCHALE FÜR SELBSTÄNDIGE

Mit dem zweiten Entlastungspaket haben Bundestag und Bundesrat die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen beschlossen. Sie soll einen Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise schaffen. Die Energiepreispauschale wird für Arbeitnehmer*innen automatisch mit der Lohnsteuer verrechnet.

 

Für Selbständige ist der Vorgang schwieriger. Das Bundesfinanzministerium schreibt zwei verschiedene Wege vor: Selbstständige erhalten die Energiepreispauschale, indem sie die Einkommensteuer-Vorauszahlung für den 10. September 2022 (Dritte Quartal) um 300 Euro herabsetzen. Wenn die Vorauszahlung weniger als 300 Euro beträgt, soll die Vorauszahlung auf 0 Euro gesetzt werden. Der übersteigende Betrag wird nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt verrechnet. Gleiches gilt für Selbstständige, die keine Einkommenssteuer-Vorauszahlung leisten. Die Energiepreispauschale wird vom Finanzamt ausgezahlt, nachdem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde.

 

Dies bedeutet, dass das Geld für die Selbständigen erst im kommenden Jahr ankommen wird. Somit erhalten Selbständige, die dringend eine Energiepreispauschale benötigen, keine zeitnahe Entlastung und müssen die hohen Heiz- und Energiekosten selbst stemmen. Es betrifft besonders freischaffende Künstler*innen, die ohnehin am Existenzminimum leben, keine oder kaum Einkommensteuer zahlen und keine Rücklage haben. Das Ungleichgewicht zeigt sich auch bei der Handhabung der Auszahlung: Erwerbstätige bzw. Lohnempfänger bekommen die Energiepreispauschale als sofortigen monetären Zuschuss; Selbständige erhalten eine zeitversetzte Steuerentlastung.

 

Die Interessenverbände der Freien Darstellende Künste sehen die geplante Energiepreispauschale daher mit Blick auf die selbständigen Künstler*innen kritisch und fordern die Bundesregierung auf, die vorgesehenen Hilfen für Selbständige zielführender und zügiger zu gestalten. Hier darf es keine Unterscheidung von einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen und Selbständigen geben. Die Energiepreispauschale muss jetzt im Herbst an alle Selbständigen ausbezahlt werden, damit auch sie spürbar entlastet werden.

 

(Stand 1. September 2022)

“Energiekrise” – Statement der Allianz der Freien Künste

Die steigenden Energie- und Strompreise bedrohen die freie Kunst- und Kulturszene existenziell. Die Akteur*innen der freien Künste aller Sparten sehen sich mit explodierenden Produktionskosten konfrontiert, die durch Eintrittseinnahmen oder Energieeinsparungen nicht auszugleichen sind. Viele Veranstaltungsstätten, Festivals und Ensembles werden in den kommenden Monaten ihren Betrieb deshalb nicht oder nur eingeschränkt aufrechterhalten können.

 

Die Allianz der Freien Künste (AFK) begrüßt, dass im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds 1 Milliarde Euro für gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen bereitgestellt werden. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung dieser Hilfen fordert die AFK die Verantwortlichen in Bund und Ländern eindringlich auf, den Begriff der „Kultureinrichtungen“ weit zu fassen und die zahlreichen freien und privat getragenen Kulturorte unter den Schutzschirm zu holen sowie selbstständige Künstler*innen mitzudenken.

 

„Nachdem selbstständige Künstler*innen bereits durch die Corona-Pandemie immense wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen haben, drohen jetzt im Zuge der Energiekrise zusätzlich weitere Umsatzeinbrüche. Wir appellieren an die Bundesländer, dieser Abwärtsspirale entgegenzuwirken und geeignete Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. In der Corona-Pandemie erprobte Hilfsprogramme wie z. B. niedrigschwellig angelegte und unbürokratisch zu beantragende Stipendien können hier Wirkung entfalten”, betont Helge-Björn Meyer, Co-Sprecher der Allianz der Freien Künste.

 

Hier findet ihr das ausführliche Statement der Allianz der Freien Künste zur derzeitigen Energiekrise.

 

(Stand: 24. November 2022)

 

Förderprogramm Härtefallhilfen Energie

Mit den Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen („Härtefallhilfen Energie für KMU 2022 BW“) unterstützt das Land Baden-Württemberg energieintensive kleine und mittlere Unternehmen, die trotz der Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind, um dadurch eine wirtschaftliche Existenzbedrohung abzuwenden. Diese Hilfen können auch Soloselbstständige beantragen, wenn Voraussetzungen gegeben sind.

 

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/haertefallhilfen-energie-foerderlinie-2022

 

Antragstellung über L-Bank möglich – Antrag:
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/haertefallhilfen-energie-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-foerderlinie-2022.html

 

 

Corona

Corona-Übersicht

Verlängerung des Programms Neustart Kultur bis Mitte 2023 beschlossen

Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird der Bundeshaushalt für Kultur und Medien 2022 auf 2,29 Milliarden Euro angehoben, was einer Steigerung von rund sieben Prozent entspricht.  Mit den zusätzlichen Mitteln wird unter anderem das Programm Neustart Kultur bis zum 30. Juni 2023 fortgesetzt. Alle Infos findet ihr hier.

Infektionsschutzgesetz

Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Nach einer Übergangszeit werden ab dem 2. April die meisten Corona-Regeln nun weitgehend weggefallen.
Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, kann bestehen bleiben. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen sind weiterhin möglich. Entscheidend ist die Regelung im jeweiligen Bundesland.

Hier kommt ihr zu den Infos auf der Seite der Bundesregierung.

Die Koalition in Baden-Württemberg hat sich nun am 29. März auf die weitere Corona-Strategie ab dem 2. April verständigt. Dabei werde man alle Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen. An erster Stelle stehe das Ziel, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Dafür wolle man nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt. Das betrifft insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in den in § 28a Absatz 7 IfSG genannten Einrichtungen.

Hier kommt ihr zur Pressemitteilung des Landes vom 29. März 2022.

 

Infektionsschutzgesetz

Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag am 18. November gilt ab bestimmten Grenzwerten in den Bundesländern flächendeckend 2G oder 2G Plus. 2G erlaubt den Zugang unter anderem zu Kulturveranstaltungen ausschließlich für Geimpfte und Genesene, 2G Plus verpflichtet Geimpfte und Genesene zudem zu einem aktuellen Schnelltest. Ausschlaggebend wird dafür künftig die Hospitalisierungsrate sein. Der Wert gibt auf 100.000 Menschen gerechnet an, wie viele Corona-Infizierte in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus eingewiesen werden mussten. Liegt die Hospitalisierungsrate über 3 und unter 6, gilt in dem Bundesland 2G

Eine Länderöffnungsklausel gibt den einzelnen Bundesländern zudem die Möglichkeit einen Lockdown zu beschließen. Sollte die Hospitalisierungsrate über 9 steigen, dürfen die Landtage von »den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen.

 

In seiner Stellungnahme zur Anhörung hat der Deutsche Kulturrat auf die Bedeutung der Kunstfreiheit hingewiesen und moniert, dass Freizeit- oder Kultureinrichtungen in einem Begriffspaar im Infektionsschutzgesetz genannt werden. Ebenfalls hat der Deutsche Kulturrat gefordert, dass bei möglichen Schließungen von Kultureinrichtungen oder der Untersagung von Kulturveranstaltungen die grundgesetzlich verbriefte Kunstfreiheit beachtet werden muss. Dies muss zumindest in der Gesetzesbegründung deutlich gemacht werden, forderte der Deutsche Kulturrat.

In der nun vorgelegten Beschlussempfehlung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestags (Drucksache 20/250) steht nun in der Begründung: „Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss daher der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“ – Hierzu die Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates vom 10. Dezember.

 

CORONA-HILFEN

Corona-Nothilfe für Kunst- und Kultureinrichtungen verlängert

Der Nothilfefonds zur Unterstützung von in der Pandemie in Existenznot geratene Kunst- und Kultureinrichtungen wird um ein weiteres Jahr verlängert. Zusätzlich startet eine weitere – mit 4,6 Millionen Euro dotierte – Förderrunde des Impulsprogramms „Kultur nach Corona“, um insbesondere nichtstaatliche Kultureinrichtungen beim Neustart unter neuen Bedingungen zu unterstützen.

Die einzelnen Programmteile der erneuten Förderrunde des Impulsprogramms sind:

Das Förderprogramm „Kunst trotz Abstand“, bei dem Zuschüsse für Kulturveranstaltungen beantragt werden können.

Das Investitionsprogramm „Zukunftsstark“, mit dem Investitionsvorhaben von Kultureinrichtungen, Ensembles und Vereinen der Breitenkultur gefördert werden können.

Das Förderprogramm „Perspektive Pop“ zur Stärkung der Live-Musik-Szene, in welchem Mittel für Spielstätten, Musikerinnen und Musiker sowie die Öffnung von Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Anträge für alle drei Programme können ab sofort online gestellt werden.

 

Alle Infos findet ihr hier.

Überbrückungshilfe IV, Neustarthilfe 2022 und fiktiver Unternehmerlohn BW

Die Landesregierung verlängert ihre Hilfsprogramme für Unternehmen und Soloselbständige. Auch wenn die Maßnahmen nun gelockert werden, benötigen Unternehmen und Selbstständige weiterhin Planungssicherheit.

Der Ministerrat hat am 29. März 2022 die Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns und der Krisenberatung Corona bis Ende Juni beschlossen. Auch die von Bund und Ländern gemeinsam auf den Weg gebrachten Härtefallhilfen werden verlängert. Zudem hat das Landeskabinett grünes Licht für die weitere Umsetzung der Bundesprogramme Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 im zweiten Quartal 2022 gegeben.

Der fiktive Unternehmerlohn wird analog zur Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni verlängert und kann wie bisher im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Plattform des Bundes beantragt werden. Der Bund bereitet derzeit die Antragsplattform für das nächste Quartal vor. Voraussetzung ist eine Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV im selben Förderzeitraum.

Hier kommt ihr zur aktuellen Pressemitteilung.

Neustarthilfe 2022

Seit Mitte Januar können solo-selbständige Kulturschaffende aller Kunstbereiche sowie kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die einen pandemiebedingten Umsatzausfall haben, die Neustarthilfe 2022 beantragen.

Kulturschaffende erhalten eine Unterstützung, die nicht an die Betriebsausgaben gekoppelt ist
Die Neustarthilfe 2022 gilt für die Monate Januar bis März 2022. Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro. Voraussetzung ist, dass coronabedingte Umsatzausfälle zu verzeichnen sind. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500 Euro gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Solo-Selbständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.

Alle weiteren Informationen findet ihr hier.

Sonderfonds zur Wiederaufnahme von Kulturveranstaltungen

Am 15. Juni 2021 war Start der Antragstellung für den “Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen”, der mit einem Umfang von 2,5 Milliarden Euro Veranstalter*innen beim Neustart unterstützen will. Auch für Künstler*innen ist er eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen.

Er besteht aus zwei Teilen:

1. Der Wirtschaftlichkeitshilfe
Durch Zuschüsse auf die Einnahmen der Ticketverkäufe soll gewährleistet werden, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucher*innen zugelassen sind.

2. Die Ausfallabsicherung
Im Falle von Corona-bedingten Absagen, Teilabsagen und Verschiebungen übernimmt der Fonds den größten Teil der Ausfallkosten ab dem 1. September 2021. In Baden-Württemberg wurde die L-Bank mit der Abwicklung beauftragt.

Alle Infos zum Sonderfonds findet ihr hier.

Eine zentrale Hotline zur Beantwortung von Fragen ist unter der Nummer 0800 6648430 erreichbar. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

Aufgrund der aktuellen pandemie-bedingten Einschränkungen wurden befristet diese neuen Regelungen vereinbart (aktueller Stand vom 20.12.2021):

  • Der geplante Veranstaltungstermin ist zwischen dem 18.11.2021 und 28.02.2022.
  • Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 31.01.2022; das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 31.01.2022 erfolgen und bis zu diesem Datum über die Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen angezeigt werden
  • Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert
  • Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen
  • Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 31.01.2022: Planung der Veranstaltung (z.B. Ticketverkauf) muss nachweislich bis zum 06.12.2021 begonnen haben
  • Veranstaltungen, die erst nach dem 06.12.2021 geplant wurden/werden, können die freiwillige Absage weiterhin nicht in Anspruch nehmen. Mit der Ausnahmeregelung sollte der klare Anreiz gesetzt werden, durch Absagen Kontakte zu reduzieren. Die Möglichkeit der freiwilligen Absage soll gerade nicht die Planung neuer Veranstaltungen im Bewusstsein des hohen Risikos von öffentlich-rechtlich verfügten Einschränkungen oder Absagen bzw. ausbleibender Nachfrage erleichtern.

Alle Infos dazu findet ihr auch auf der Webseite des Sonderfonds und in den dazugehörigen FAQs.

 

AKTUELL

Die Wirtschaftlichkeitshilfe im Rahmen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Frist für die freiwillige Absage von Kulturveranstaltungen wurde bis zum 31.03.2022 verlängert.

 

Beratungsstelle für Corona-Hilfen der MFG

Auch weiterhin bietet die MfG – Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg allen Kultur- und Kreativschaffenden eine Beratungsstelle für alle Fragen rund um die Corona-Hilfen.

Hotline für die Erstberatung:
Unter der Festnetz-Nummer 0711/90715413 sind von Montag bis Freitag von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr Expertinnen und Experten erreichbar, die aktuelle Fragen rund um Unterstützungsleistungen während der Corona-Krise beantworten.

Corona-Service-Website mit weiterführenden Infos:
Auf ihrer Website bietet die MFG zudem einen Überblick mit Informationen zur Unterstützung für Kultur- und Kreativschaffende während der Corona-Krise sowie branchenrelevante News.

Alle Infos unter: https://kreativ.mfg.de/service/corona-krise

Sonderregelungen rund um Corona

Der neue Wissenskanal des ensemble-netzwerk

Im Februar 2022 feierten die ersten zwei Filme Premiere auf dem YouTube Kanal des ensemble-netzwerk. Insgesamt soll es 11 Filme geben, die wichtiges Branchenwissen bündeln und niedrigschwellig zur Verfügung stellen.
Dabei geht es um Themen wie Gagenverhandlung, Kinder und Theater, Machtmissbrauch, die Antirassismusklausel, Samstagsproben und vielen mehr.

Die AG Wissensvermittlung des ensemble-netzwerks ist mit der Filmakademie Ludwigsburg eine Kooperation eingegangen und konnte so mit den beiden sich dort gegründeten Prokuktionsfirmen GlassFrog Films und Kojoten Filmproduktion eine beglückende Zusammenarbeit an den Start bringen.

Das Projekt wurde vom Fond Darstellende Künste, der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und der GDBA unterstützt.

Künstlersozialversicherung – Wichtige Hinweise für Versicherte!

Im Zuge der Corona-Krise hat die KSK Maßnahmen zur Erleichterungen bei Zahlungsverpflichtungen und Meldepflichten getroffen.

1. Zahlungserleichterungen / Zahlungsaufschub

Sollten aufgrund der Corona-Krise akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten bestehen, kann ein schriftlicher Antrag auf Stundung der Beiträge oder Ratenzahlung gestellt werden.

2. Minderung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens

Es besteht weiterhin jederzeit die Möglichkeit, die Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens aus selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit anzupassen, also zu senken oder zu erhöhen. Änderungen wirken nicht rückwirkend sondern ab dem Folgemonat der Mitteilung (Eingang in der KSK).

3. Wenn das Arbeitseinkommen nur noch geringfügig ist

Solltet ihr infolge der Corona-Krise für das Jahr 2021 ein Jahresarbeitseinkommen von nicht mehr als 3.900 Euro erwarten, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Fortbestand eurer Versicherungspflicht. Das gilt aber nicht, wenn ihr bereits in den Kalenderjahren vor der Corona-Krise, also bis einschließlich 2019, mehr als zweimal diese Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 3.900 Euro nicht überschritten habt.

4. Auswirkungen von „Corona-Soforthilfen“ auf das Arbeitseinkommen

Soforthilfen für eine selbstständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit können Auswirkungen auf das der Künstlersozialkasse zu meldende Arbeitseinkommen haben.

Eine Soforthilfe soll in der Regel laufende Betriebsausgaben decken. Sie wirkt sich daher steuerlich auf das Betriebsergebnis aus. In diesem Fall muss sie im Auszahlungsjahr bei unterjähriger (Änderungs-)Meldung des Arbeitseinkommens aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit berücksichtigt werden.

5. Hinzuverdienste

Die Künstlersozialkasse informiert auf ihrer Webseite, dass die Aufnahme einer zeitlich befristeten abhängigen Beschäftigung „nicht zu einer Beendigung der Versicherung nach dem KSVG, sondern nur zu einer Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung“ führe, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder in die KSK-Versicherung zurückführe.

Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlieren würden.

 

Kostenfreie Beratung der KSK

Die Künstlersozialkasse bietet ab sofort kostenfreie Seminare an. Informationen zu den Terminen und zur Anmeldung gibt es hier.

Umfrage der Allianz der Freien Künste

Die Allianz der Freien Künste hat eine „Anonyme Umfrage zur Erfassung von Problemfällen KSK-Versicherter im Zusammenhang mit nicht-künstlerischen selbstständigen Nebenjobs” gestartet, um weiter aktiv an der Verbesserung der Situation arbeiten zu können. Mehr Informationen und die Umfrage finden sich hier.

Kinderkrankengeld

Der Anspruch für erwerbstätige Eltern auf Kinderkrankentage wurde ausgeweitet! Gesetzlich versicherten Eltern mit Krankengeldanspruch stehen nun 30 (anstatt bisher 20) bezahlte Arbeitstage je Kind und Elternteil zu, wenn sie pandemiebedingt ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können – auch dann, wenn das Kind gar nicht krank ist.

Mehr Informationen zu der Ausweitung des Corona-Kinderkrankengeldes findet Ihr hier.
Informationen zur Elternentschädigung sind hier zu finden.

Was viele nicht wissen: Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht auch für Selbständige ab dem ersten Tag der Erkrankung des Kindes und beträgt 70 Prozent des erzielten Gewinnes aus der selbstständigen Tätigkeit.

Eine Hilfestellung für Selbständige findet ihr hier.

Handlungshilfen

VBG (gesetzliche Unfallversicherung) – „Branchenspezifische Handlungshilfe zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Branche Bühnen und Studio im Bereich Proben- und Vorstellungsbetrieb”

Diese Handlungshilfen werden immer aktualisiert. Der VBG ist zwar nur für Angestellte bindend, ist aber eine wichtige Orientierung für alle Arbeits- und Probensituationen.

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Corona-Handlungshilfen der ta.med

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Vergangene Corona-Hilfen

Überbrückungshilfe III Plus + fiktiver Unternehmerlohn + Neustarthilfe Plus

Die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Neustarthilfe Plus konnten bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden. Förderzeitraum war von Juli bis Dezember.

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe konnten bis zum 31. August 2021 beantragt werden. Förderzeitraum war November 2020 bis Juni 2021.

Fiktiver Unternehmerlohn in Baden-Württemberg

Die ergänzende Förderung des Landes durch einen fiktiven Unternehmerlohn wurde in der Überbrückungshilfe III fortgesetzt.

Ein fiktiver Unternehmerlohn wurde pauschal mit einem Festbetrag von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 gewährt, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. Anträge konnten bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

November- und Dezemberhilfe – Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Mit der November- und Dezemberhilfe wurden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt.

Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 30. April 2021. Änderungsanträge konnten noch bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe II des Bundes deckte die Monate September bis Dezember 2020 ab und konnte rückwirkend noch bis zum 31.03.2021 beantragt werden.

Alle Infos findet ihr hier.

Aktuelles aus der Kulturpolitik

Neue Wissensplattform des BFDK online

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. hat seine multimediale Wissensplattform „Campus Freie Darstellende Künste“ gelauncht. Hierbei handelt es sich um ein „how to“ für alle Erwerbstätigen in den freien darstellenden Künsten. Die Plattform informiert in Schrift, Bild und Film unter anderem über die Rechtsgrundlagen der Arbeit in den freien darstellenden Künsten, zum Beispiel das Vertragsrecht, beantwortet Fragen zu unterschiedlichen Steuerarten und erklärt, wie die Künstlersozialkasse (KSK) funktioniert.

 

Positionspapier der AG “Zugänge und Transformation” veröffentlicht

Die AG “Zugänge und Transformation” des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) hat am 15. Mai 2022 ein Positionspapier veröffentlicht, dass sich sich mit Möglichkeiten der Transformation hin zu diskriminierungssensiblen und zugänglichen Arbeitsweisen in den freien darstellenden Künsten auseinandersetzt. Das Positionspapier ist das Ergebnis einer langfristigen und kollektiven Auseinandersetzung, die weiter fortgeführt wird.

Petition zur Weiterführung von Förderprogrammen

Ein Bündnis von Künstler*innen der freien darstellenden Künste fordert in einer Petition auf change.org an die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth die Weiterführung von Fördergeldern, die während der Corona-Pandemie aufgelegt wurden.

Ziel ist es, dass der Fonds Darstellende Künste die notwendigen Mittel in ähnlicher Höhe von 50 Millionen Euro jährlich weiter erhält, um seine Förderprogramme auf dem Niveau der laufenden Finanzierungen auch künftig aufrechtzuerhalten sowie weiterzuentwickeln. Dem schließen wir uns an.

Die Petition kann hier unterschrieben werden.

Kulturpolitische Handreichungen: BFDK stellt Empfehlungspapiere bereit

Im Rahmen der vom Fonds Darstellende Künste finanzierten #TakeThat-Programme hat der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) Ende Februar fünf Publikationen veröffentlicht, die einen Überblick bieten über die Lage der Akteur*innen der freien darstellenden Künste seit Beginn der Covid19-Pandemie sowie nachhaltige Handlungsvorschläge für Verwaltung und Politik unterbreiten. Hier geht es zum Download.

BFDK ECO RIDER zum Download

Anregungen zum ökologisch nachhaltigen Arbeiten für darstellende Künstler*innen, Landesverbände, Theater und Festivals – auf Tour und @home von Franziska Pierwoss im Auftrag des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e. V. – jetzt hier zum Download.

Fehler im System? – Systemcheck des BFDK

Zwei neue Publikationen, erschienen im Rahmen des Forschungsprojektes SYSTEMCHECK des Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V., beleuchten die Herausforderungen der Solo-Selbstständigen und Hybrid-Beschäftigten.
Die jetzt erschienen Themendossiers “Die große Freiheit? – Solo-Selbstständige in den darstellenden Künsten und ein Check ihrer sozialen Absicherungssysteme“ und „Das Schlechteste aus zwei Welten? – Hybrid-Erwerbstätige in den darstellenden Künsten“ sind der Auftakt einer Reihe von Publikationen, die innerhalb des Forschungsprojektes entstehen. Hier könnt ihr sie runterladen.

Systemcheck

Deine Daten verbessern deine soziale Lage!

Der BFDK ruft auf, sich jetzt für die Systemcheck-Umfrage zu registrieren und die Arbeit in den freien darstellenden Künsten gemeinsam zu verbessern.

Laut Koalitionsvertrag wünscht sich die Bundesregierung eine „statistische Berichterstattung zur sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern“. „Systemcheck“ trägt bis 2023 belastbares Datenmaterial zu Arbeitsverhältnissen und zur sozialen Absicherung von Solo-Selbstständigen und Hybrid-Beschäftigten in den darstellenden Künsten zusammen: Gemeinsam mit den Landesverbänden des BFDK, bundes- und landesweiten Spartenverbänden und weiteren Interessenverbänden wie z. B. BFFS – Bundesverband Schauspiel e.V. und ISDV – Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft e.V.

Viele von euch wissen, dass die bestehenden Systeme bei Krankheit, Pflegearbeit, Auftrags- bzw. Förderlosigkeit und im Alter nicht ausreichend absichern. Ohne spezifisches Datenmaterial bleibt dies jedoch eine Hypothese. Eure und Ihre Daten helfen, diese wissenschaftlich zu überprüfen.

Mit der Registrierung meldet ihr euch für die Umfrage an. Euer persönlicher Link wird euch Anfang April zugesendet. Alle Informationen rund um das Registrieren und die Umfrage sowie FAQs finden sich hier.

Registrierung:

https://darstellende-kuenste.de/de/projekte/systemcheck/umfrage-systemcheck/2-uncategorised/3926-registrierung-fuer-die-systemcheck-umfrage.html

Infos:

https://darstellende-kuenste.de/de/projekte/systemcheck/umfrage-systemcheck.html

FAQs:

https://darstellende-kuenste.de/de/projekte/systemcheck/umfrage-systemcheck/2-uncategorised/3927-faqs.html

Dokumentation des Bundesforums 2021 online

Vom 14. bis 16. September 2021 veranstaltete der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) gemeinsam mit dem Fonds darstellenden Künste das dritte Bundesforum in einer Sonderausgabe zum Neustart der Kultur. Rund 500 Teilnehmer*innen aus Politik, Kunst- und Förderpraxis kamen zum Dialog und zur gemeinsamen Bestandsaufnahme der Folgen der Pandemie im Radialsystem Berlin und digital auf bundesforum.art zusammen. Ab sofort steht die Dokumentation der Veranstaltung hier zum Download bereit.

Publikationsreihe zu notwendigen Transformationen in der Kultur

Die Kulturpolitische Gesellschaft veröffentlicht in 2022 die dreiteilige Publikationsreihe Kultur in Bewegung: Agilität – Digitalität – Diversität, um einen Diskurs über notwendige Transformationen im Kulturbereich zu stärken und neue Leitbilder für kulturpolitische Forderungen zu definieren. Der erste Teil über Agilität ist bereits kostenfrei online verfügbar.

Betroffenheit der Kultur-und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie

Die neue Veröffentlichung des Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes zur Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie vom 22. Januar 2022 zeigt für das Jahr anhand einer Szenarioanalyse die möglichen ökonomischen Auswirkungen der pandemischen Gesamtsituation. Besonders stark betroffen sind 2022 voraussichtlich der Markt für darstellende Künste (bis zu -73%), die Musikwirtschaft (bis zu -63%) sowie der Kunstmarkt (bis zu -38 %) und die Filmwirtschaft (bis zu –38%).

Klassismus in der Kultur

Diversity Arts Culture und kultur_formen möchten mit dem Dossier Kunst kommt von Können? – Klassismus im Kulturbetrieb einen Beitrag zur Debatte um Klassismus im Kulturbetrieb leisten. Expert*innen und Akteur:innen haben 141 Beiträge aus der Praxis und aus der Forschung eingereicht, 12 davon wurden ausgewählt und die ersten sind nun online.

BFDK: Videomitschnitte der Fachkonferenz “Systemcheck” online

Im Dezember 2021 fand die erste Konferenz des Forschungsprojektes “Systemcheck” statt. An zwei Tagen tauschten sich Akteur:innen der darstellenden Künste und Vertreter:innen aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung zu spezifischen Problemfeldern der Erwerbsarbeit in den darstellenden Künsten aus. Hier geht es zur Playlist auf YouTube.

Bund/Länder-Corona-Treffen: Kultureinrichtungen bleiben offen

Am 07. Januar 2022 tagten die Ministerpräsident*innen und der Bundeskanzler erstmals in 2022 über weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Nach wie vor gilt, dass bundesweit der Zugang zu Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen inzidenzunabhängig für Geimpfte und Genesene (2G) möglich ist. Die Länder können Verschärfungen (2G+) beschließen.

Neu ist, dass in Abs. 13 des Beschlusses auf die besondere Bedeutung von Kunst und Kultur hingewiesen wird: „Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere 2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs.“

Weitere Infos findet ihr hier.

Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP liegt vor

Damit stehen nun Eckpunkte für die Kultur für die nächsten Jahre fest. Es wird kein eigenständiges Bundeskulturministerium geben, aber das Staatsziel Kultur soll im Grundgesetz verankert werden. Die neue Staatsministerin für Kultur und Medien heißt Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen). Die Neustart-Programme sollen fortgeführt werden, um den Übergang aus der Pandemie abzusichern. Besonderes Augenmerk der künftigen Kulturförderung soll u. a. auf den ländlichen Raum gerichtet werden. Soloselbständige und hybrid Beschäftigte sollen besser abgesichert und die Künstlersozialkasse stabilisiert werden. Hier kommt ihr zum Koalitionsvertrag und zur Stellungnahme des Deutschen Kulturrates dazu.

Deutscher Kulturrat: Corona-Chroniken

Über 120 Autor*innen aus Kultur, Medien und Politik blicken hier auf die letzten anderthalb Jahre Corona im Kulturbereich zurück. Hier kommt ihr zu den Chroniken.

Statistisches Bundesamt: Neue Daten zur Darstellenden Kunst in Deutschland

Im Jahr 2019 waren rund 153 000 Personen in einem Beruf der Darstellenden Kunst tätig, das sind 0,4 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung. Der Anteil der Selbstständigen ist mit 45 Prozent deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung (10 Prozent) – Das zeigt der neue Bericht des Statistischen Bundesamts, der einen Überblick zu Daten zur Darstellenden Kunst in Deutschland bietet.

In darstellenden Berufen (z.B. Schauspieler*innen, Tänzer*innen) waren 2019 knapp 16.000 Personen oder 52 % selbstständig tätig – davon die meisten als Soloselbstständige (96 %). Hier geht es zur Mitteilung.

Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: Sachstandsbericht zu den Coronahilfen

Die zentrale Aussage des Sachstandsbericht “Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie auf das kulturelle Leben in Deutschland Entwicklungen des Kultur- und Kreativsektors in den Jahren 2020-2021” lautet: Die verschiedenen Coronahilfen von Bund und Ländern haben die schweren finanziellen Verluste des Kulturbereiches nur ansatzweise kompensieren können.

Sind wir relevant? – Kulturelles Leben jetzt ermöglichen!

Als Interessenvertretungen der Freien Darstellenden Künste für Stuttgart und die Region haben wir am 22. Februar 2021 einen offenen Brief an Staatsministerin Theresia Bauer und Staatssekretärin Petra Olschowski (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Baden-Württemberg) versendet, in welchem wir unter dem Titel: “Sind wir relevant? – Kulturelles Leben jetzt ermöglichen!” auf die dringende Notwendigkeit eines Umdenkens hinsichtlich der Strategien im Umgang mit kulturellen Angeboten und Veranstaltungen in Pandemiezeiten hinweisen und u.a. auch die Einbeziehung und Teilhabe der Interessenvertretungen der freien Künstler*innen und Ensembles an Gesprächen zu Öffnungsperspektiven und -szenarien fordern.

Corona versus Kultur – Der Newsletter und die Pressemitteilungen des Deutschen Kulturrates

Seit Beginn der Corona-Pandemie gibt der Deutsche Kulturrat in regelmäßigen Abständen einen eigenen Newsletter und Pressemitteilungen mit allen Infos und Neuigkeiten rund um das Thema Corona heraus.

Eine Übersicht aller bisherigen Newsletter und die Möglichkeit zur Anmeldung in den Verteiler findet ihr hier.

Zu den Pressemitteilungen geht es hier.

PERSPEKTIVEN – Podcast des Kulturamt Stuttgart

Mit dem neuen Podcast PERSPEKTIVEN stellt das Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart die verschiedenen Sichtweisen auf Kultur vor. Wie haben sie sich bei den einzelnen Menschen ergeben? Wie fügen sie sich ins kulturelle und gesellschaftliche Leben der Stadt Stuttgart ein? Und wohin führen sie in Zukunft?

Moderiert wird PERSPEKTIVEN von Marc Gegenfurtner, dem Direktor des Kulturamts. Er erscheint circa einmal im Monat und dauert zwischen 30 und 40 Minuten je Folge. Weitere Infos und alle bisher erschienenen Folgen findet ihr hier.

Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung Stuttgart

Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung

Die Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung wird gemäß der Richtlinie der Stadt Stuttgart seit März 2020 durch die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG verwaltet.

 

 

Hier findet ihr die Formulare zur Beantragung der Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung. Bitte schickt diese und alle damit verbundenen Fragen an info@ftts-stuttgart.de

 

 

Zum Öffnen und Ausfüllen benötigt ihr den Adobe Acrobat Reader. Über diesen Link könnt ihr den Reader herunterladen: https://get.adobe.com/de/reader/

 

Formulare

Richtlinien Abspielförderung

Antrag auf Aufführungsförderung im öffentlichen Raum / an alternativen Spielorten

Antrag auf Aufführungsförderung

Antrag auf Wiederaufnahmeförderung im öffentlichen Raum / an alternativen Spielorten

Antrag auf Wiederaufnahmeförderung

 

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bitte achtet im Falle einer Unterstützung durch die Aufführungs- oder Wiederaufnahmeförderung auf die deutliche Kenntlichmachung der Förderer (Stadt Stuttgart + Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart) mittels Fördersatz sowie Logos in allen print- und digitalen Publikationen. Die entsprechenden Vorgaben findet ihr in den Richtlinien. Die Logos könnt ihr hier herunterladen. Bei Rückfragen sprecht uns gerne an: presse@ftts-stuttgart.de

 

Auch bitten wir euch eure Termine, Pressetexte sowie ein Foto eurer Produktionen rechtzeitig an uns zu senden, so dass wir eure Termine in den Veranstaltungskalender der FTTS mit aufnehmen können. Gerne unterstützen wir euch auch bei der Bewerbung eurer Veranstaltung durch Posts über unsere Social Media Kanälen.

 

Datensatz Logos

Fördermöglichkeiten

Förderprogramme

Hier findet ihr eine Übersicht zu den aktuellen Fördermöglichkeiten. Darunter sind aktuelle Programme, bspw. das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR und fortlaufende Angebote von einzelnen Kulturinstitutionen.

NEUSTART KULTUR

Der Kulturinfrastrukturfonds mit Mitteln von 1 Milliarde Euro liegt in der Verantwortung von Kulturstaatsminsterin Monika Grütters und wird von ihrem Amt (BKM) verwaltet. Verteilt werden die zur Verfügung stehenden Mittel über die Kunstfonds, die Kulturstiftung des Bundes und der Länder, sowie von den einzelnen Kulturverbänden.
Alle Kulturbereiche von bswp. Musik, über Kunst, Literatur, Tanz und Theater sollen mit diesen Mitteln umfassend unterstützt werden. Informationen zu NEUSTART KULTUR und eine Übersicht der einzelnen Förderungen gibt es hier.

Am 3. Februar 2021 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass NEUSTART KULTUR mit einer weiteren Milliarde in diesem Jahr weiter aufgestockt wird. In einer Pressemitteilung hat der Deutsche Kulturrat dazu berichtet.

Am 21.04.2021 hat der Bundestag in seinem Haushaltsausschuss zudem den Förderzeitraum von NEUSTART KULTUR verlängert. Laut Beschluss stehen die Mittel für die geförderten Projekte im notwendigen Umfang grundsätzlich bis Ende 2022, für deren administrative Abwicklung, soweit erforderlich, sogar noch im Jahr 2023 zur Verfügung.

 

DIS-TANZEN

Mit dem Förderprogramm DIS-TANZEN unterstützt der Dachverband Tanz Deutschland e.V. den Wiederbeginn künstlerischer und tanzpädagogischer Tätigkeit. Das Förderprogramm gliedert sich dabei in zwei Förderbereiche: DIS-TANZ-SOLO richtet sich an soloselbständige Tanzschaffende, die Impulsförderung DIS-TANZ-IMPULS unterstützt Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen.

 

DIS-TANZ-SOLO – Das Förderprogramm für soloselbständige Tanzschaffende

Durch die Verlängerung und eine erneute Mittelerhöhung für das Förderprogramm DIS-TANZEN kann die stipendienartige Projektförderung DIS-TANZ-SOLO für soloselbständige Tanzschaffende in eine fünfte Ausschreibungsrunde starten. Die Antragsstellung ist ab dem 22. August 2022 möglich, Antragsfrist ist der 12. September 2022.

 

Der mögliche Projektdurchführungszeitraum beginnt im Januar 2023 für maximal sechs Monate. Die stipendienartige Förderung DIS-TANZ-SOLO richtet sich an soloselbständige Tanzschaffende und fördert eigene (künstlerische) Arbeitsprozesse und Projekte. Der Schwerpunkt der fünften Ausschreibungsrunde liegt auf Transformationsprozessen und soll Tanzschaffende in ihren Recherche-, Weiterbildungs- und Konzeptionsprojekten unterstützen.

 

Weitere Infos unter https://www.dis-tanzen.de/antragstellung/dis-tanz-solo

 

In Vorbereitung auf die Antragstellung für DIS-TANZ-SOLO bietet der Dachverband Tanz Deutschland am Mittwoch, den 17.08.2022 um 14 Uhr ein Zoom- Meeting für Antragsteller*innen an. Es ist keine Anmeldung notwendig.

 

Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/85040120150?pwd=b2lzTnpjeEJoSVJDTzIrYVJDdklxZz09

Meeting-ID: 850 4012 0150
Kenncode: 833248

NEU: DIS-TANZ-START – Das Förderprogramm für Absolvent*innen im Tanz

Mit dem Förderprogramm DIS-TANZ-START ermöglicht der Dachverband Tanz Deutschland jungen Tänzer*innen nach ihrer Ausbildung den Anschluss an die professionelle Tanzszene in Deutschland. Das Ziel ist, möglichst vielen Berufseinsteiger*innen ein erstes Engagement bei Ensembles der Stadt-, Staats- und Landestheater sowie bei etablierten Compagnien der freien Tanzszene zu ermöglichen. Darüber hinaus werden Weiterbildungs- und Austausch­ver­anstal­tungen angeboten. Voraussetzungen sind u.a. ein Wohnsitz in Deutschland und der Abschluss einer staatlich anerkannten Ausbildung als Tänzer*in (in der Regel nicht vor 2019). Ausnahmen sind möglich.

Weitere Informationen sowie die Online-Formulare für Antragstellung und Registrierung findet ihr hier.

DIS-TANZ-START fördert Anstellungen aktuell bis 31.12.2022

 

Kontakt und Terminabsprachen für individuelle Beratung per Mail über dis-tanz-start@dachverband-tanz.de oder unter +49 (0) 157 – 300 406 49

 

#TakeThat – Fonds Darstellende Künste e.V.

Der Fonds Darstellende Künste legt im Rahmen von NEUSTART KULTUR das umfassende Maßnahmenpaket #TakeThat auf. #TakeThat umfasst insgesamt 11 Programme, die sich an frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aller Sparten sowie Produktionsorte und Festivals der Freien Szene in Deutschland richten. Darüber hinaus ergänzen die Programme AUTONOM und GLOBAL VILLAGES PROJECTS sowie die Konzeptionsförderung die Förderangebote des Fonds Darstellende Künste.

Eine Übersicht zu #TakeThat und allen Programmen findet ihr hier.

#Take Heart

Mit #TakeHeart setzt der Fonds Darstellende Künste im Rahmen von NEUSTART KULTUR seine umfassenden Fördermaßnahmen fort. Ziel der neuen Programmlinien ist es, die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich abzumildern, den Wiederbeginn kulturellen Lebens in Deutschland zu befördern, Künstler*innen Planungssicherheit und zugleich neue zukunftsweisende Perspektiven für die Entwicklung der Freien Darstellenden Künste zu ermöglichen.

 

Unterteilt ist das Programm in folgende Förderbereiche:

 

Rechercheförderung (Fristen: 11.09.2022 und 15.01.2023)
Residenzförderung (Frist: 15.01.2023)

 

Alle Infos zu #TakeHeart findet ihr auf der Seite des Fonds Darstellende Künste.

 

Global Village Kids

Mit dem Programm GLOBAL VILLAGE KIDS – gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Programm KULTUR MACHT STARK – fördert der Fonds Darstellende Künste Projektvorhaben für Kinder und Jugendliche an der Schnittstelle zu Kultureller Bildung, um verstärkt kulturelle und gesellschaftliche Teilnahme zu ermöglichen. Schwerpunkte der Förderung sind der Ländliche Raum und der Digitale Raum. Antragsfrist: 01. Februar 2023

 

NPN – Nationales Performance Netz

Das NATIONALE PERFORMANCE NETZ/Joint Adventures ist ein Förderprogramm mit dem Ziel den Austausch und die Verbreitung von zeitgenössischem Tanz und Theater innerhalb Deutschlands zu fördern, sowie Anreize für eine stärkere (inter-)nationale Rotation existierender und neuer Produktionen zu schaffen. Im Rahmen der Gastspielförderung Tanz und der Gastspielförderung Theater können Gastspiele zeitgenössischer Tanz- und Theaterproduktionen innerhalb Deutschlands gefördert werden. Die Koproduktionsförderung Tanz und die Gastspielförderung Tanz International möchten den Austausch zwischen in Deutschland lebenden Künstlern und internationalen Veranstaltern stärken.

 

Die Antragsfristen 2023 als Überblick:
– Gastspiele Theater: 15. Januar 2023 (1. Vergabe) & 31. März 2023 (2. Vergabe)
– Gastspiele Tanz: 31. Januar 2023 (1. Vergabe) & 15. April 2023 (2. Vergabe)
– Gastspiele Tanz International: 31. Januar 2023 (1. Vergabe) & 15. April 2023 (2. Vergabe)
– Koproduktionen Tanz: 31. Januar 2023 (1. Vergabe) & 15. April 2023 (2. Vergabe)
– Impulsförderung Tanz & Theater: 1. März 2023

 

Tanzland

Tanzland stärkt seit 2017 die Sichtbarkeit des zeitgenössischen Tanzes auch jenseits etablierter Tanzzentren. Partner der Ensembles sind die Gastspielhäuser der INTHEGA (Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen e.V.), also Spielorte in kleinen oder mittleren Städten, die nicht über ein eigenes Ensemble verfügen. Innovative Vermittlungsformate, die gezielt für die Partnerorte konzipiert werden, fördern das Interesse und Verständnis des Publikums für zeitgenössischen Tanz und sind daher Teil des Förderprogramms.

Der Antragsschluss der nächsten Förderrunde für Projekte mit einer Laufzeit von 2023–2026 ist der 15. Juli 2022; Antragsteller ist dabei je ein INTHEGA-Haus. Über die Fördergrundsätze und die bisherigen Tanzland-Kooperationen können Sie sich auf der Tanzland-Webseite informieren.

Künstler*innen Soforthilfe Stuttgart

Die Initiative Künstler*innensoforthilfe Stuttgart hat sich am 16. März 2020 als private Gruppe gegründet und sich zum Ziel gesetzt, so unkonventionell und schnell wie möglich zu helfen – in der Regel mit 300 Euro (Studierende meist 200 Euro). Aktuell fehlt es an neuen Spenden – Aber die Aktion wirbt weiterhin aktiv dafür.

Alle Infos findet ihr hier.

WEITERE FÖRDERPROGRAMME

 

Kulturstiftung des Bundes: Allgemeine Projektförderung

Bewerbungsfrist: 31. Januar 2022
Bewerben können sich Kulturschaffende aus allen künstlerischen Sparten mit großen, innovativen Projekte im internationalen Kontext. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 Euro betragen und es müssen mindestens 20% Eigen- und/ oder Drittmittel bei Antragsstellung gesichert sein.

Weitere Informationen unter https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html.

ChanceTanz – Aktion Tanz

Über das Förderprogramm ChanceTanz finanziert Aktion Tanz Tanzprojekte mit Kindern und Jugendlichen, die keinen selbstverständlichen Zugang zu kultureller Bildung haben. Angesichts der aktuellen Situation können zum Beispiel auch geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine mit Tanzprojekten angesprochen werden.

Antragsfrist: 16. November 2022

Bei Fragen steht das ChanceTanz Projektbüro unter: chancetanz@aktiontanz.de zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es im Flyer und hier auf der Webseite.

ChanceTanz ist Teil des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über https://kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de.

Bundeskulturstiftung und Goethe-Institut: Nothilfefonds für Kunst- und Kulturakteur*innen aus der Ukraine

Der Fonds unterstützt durch Stipendien vor Ort und in der Diaspora. Antragsberechtigt sind freie Künstler:innen oder Kulturakteur:innen aus ukrainischen Kulturinstitutionen, die aktuell/ in der Vergangenheit mit dem Goethe-Institut Ukraine, den Kulturgesellschaften der Ukraine oder der Kulturstiftung des Bundes in einem Projekt kooperiert haben. Hier kommt ihr zu allen Infos.

Weiterkommen!

Das Programm „Weiterkommen“ des Zentrums für Kulturelle Teilhabe geht in eine zweite Runde. Im Rahmen von »Weiterkommen!« werden prozesshafte Vorhaben gefördert, die Kulturelle Teilhabe voranbringen wollen: Was wollen Sie sich vornehmen, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, am kulturellen Leben teilzunehmen und es aktiv mitzugestalten?

Das Programm fördert zwei Phasen:

1. Konzeptentwicklung

2. Erprobung

Es können beide Phasen oder nur die Phase 1 beantragt werden.

Die Fördersumme liegt bei minimal 5.000€, maximal 30.000€.

 

Voraussetzungen:

Sie arbeiten in einer Kultureinrichtung oder einem Kulturverein, für die/den das MWK zuständig ist. Dann können Sie einen Antrag stellen, gemeinsam mit einem Team. Das Team stellt sich bei Antragsstellung mit einem kurzen Video vor.

 

Zeitrahmen

Bewerbungsfrist: Freitag, 22.07.2022

Projektbeginn: ab Samstag, 01.10.2022

Projektende: Sonntag, 31.12.2023

 

Die Jurysitzung wird Mitte September stattfinden.

Alle Informationen und Beratungstermine findet ihr hier: https://kulturelle-teilhabe-bw.de/foerderung/

Stadt Stuttgart

Das Kulturamt der Stadt Stuttgart bietet Fördermöglichkeiten für Projekte, Institutionen und im Bereich der kulturellen Bildung. Im Bereich der Projektförderung unterstützt das Kulturamt der Stadt Stuttgart Kulturschaffende der Sparten Bildende Kunst, Tanz und Theater, Film und Medien, Literatur und Musik sowie der interkulturellen Kulturarbeit und Soziokultur. Auch Kulturprojekte im Rahmen des städtepartnerschaftlichen Austausches werden gefördert.

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Newsletter Kulturförderung
Hier informiert euch das Kulturamt über alle aktuelle Fördermaßnahmen und Ausschreibungen und gibt weitere Informationen, die für Stuttgarter Kulturschaffende wichtig sind. Anmelden kann man sich hier.

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Aktuell – Antragsfristen 2023

Kulturinstitutionen und Künstler*innen, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Stuttgart haben, können sich beim Kulturamt wieder um eine Projekt-, Konzeptions- oder Rechercheförderung bewerben. Die Antragsfrist für die meisten Sparten endet am 15. Oktober 2022 sowie für die Projektförderung Interkultur am 15. November 2022. Hier geht es zu den Infos.

Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. (LaFT)

Im Auftrag des Landes Baden-Württemberg fördert der LaFT mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene. Unterschiedliche Förderprogramme werden hier angeboten. Antragstellungen für die Projektförderung sind immer zum 15. Mai und 15. November eines Jahres möglich.

Derzeit läuft die Online-Antragstellung für folgende Förderprogramme:

–              1. Projektförderung 2023

–              Regionale Festivals 2023

–              die dreijährige Konzeptionsförderung 2023 bis 2025

 

Antragsfrist: 15. November 2022

 

Alle Infos gibt es auf der Webseite des LaFT.

Kulturstiftung des Bundes

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Antragsfristen sind der 31. Juli 2022 und dann wieder am 31. Januar 2023. Alle Infos findet ihr hier.

Fonds Darstellende Künste

Der Fonds Darstellende Künste fördert künstlerische Vorhaben der Freien Darstellenden Künste in drei allgemeinen Förderprogrammen und realisiert immer wieder Sonderprogramme.

Residenzförderung #TAKE A STAND

Die Erweiterung zur Residenzförderung #Take a Stand richtet sich an aus der Ukraine flüchtende bzw. geflüchtete darstellende Künstler*innen sowie weiteren Akteur*innen der Theaterhäuser, Festivals und Szenen der Darstellenden Künste. Gefördert werden ergebnisoffene Vorhaben wie Recherchen, Arbeitslabore und Konzeptentwicklungen sowie alle Tätigkeiten, die auf die Stabilisierung oder Weiterentwicklung der künstlerischen Arbeit ausgerichtet sind und in einer Residenz stattfinden. Weitere Infos findet ihr hier.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Land Baden-Württemberg)

Das Land Baden-Württemberg fördert Kunst und Kultur durch Stipendien, Preise und Förderprogramme.
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Innovationsfonds Kunst

Der Innovationsfonds Kunst hat sich als Förderinstrument der Landesregierung in der Kunst- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs fest etabliert. Mit einer Gesamtfördersumme von 1,1 Millionen Euro wird der Innovationsfonds Kunst auch im Jahr 2023 ausgeschrieben. Bis 7. Mai können sich Kulturschaffende im Land mit innovativen Projekten bewerben.

 

In diesem Jahr liegt – neben der Förderung innovativer Projekte ohne thematische Zuordnung – ein besonderer Schwerpunkt auf dem Bereich Green Culture, also dem klimafreundlichen Kulturbetrieb. „Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und der besonders sichtbare Kunst- und Kulturbereich hat Vorbildcharakter. Dies berücksichtigen wir in der Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2023: Kulturschaffende, die ein ressourcenschonendes Umsetzungskonzept für ihr Projekt vorlegen, dürfen erstmals bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten für Investitionen im Bereich ,Green Culture‘ ansetzen“, erklärte Staatssekretär Arne Braun. „Damit unterstützen wir die Projektträger auch längerfristig dabei, ihren Betrieb möglichst energieeffizient und sozial nachhaltig zu gestalten. Dies ist auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit der Kultureinrichtungen.“

 

Hier geht es zur Pressemitteilung und zu allen weiteren Infos.

Reisekostenförderung für die Teilnahme an Messen und Festivals

Individualreisen im Zeitraum 01. November 2022 – 30. April 2023.
Begleitete Gruppenreise mit mehreren Kompanien / Künstler*innen / Produzent*innen zum Kunstenfestivaldesarts in Brüssel im Mai / Juni 2023 (genaue Daten tba).
Kommuniziere Deine Arbeit, erweitere Dein internationales Netzwerk, intensiviere Kontakte und bahne Geschäfte mit internationalen Akteur:innen an.

Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt (je nach Zielort / Gruppenreise gelten unterschiedliche maximale Fördersummen). Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden. Die Beantragung der Reisekostenübernahme für eine zusätzliche Begleitperson (aufgrund körperlicher / geistiger Einschränkungen oder aufgrund von notwendiger Kinderbetreuung) ist möglich.

Antragsfrist: 06. September 2022
Weitere Informationen sind der Ausschreibung zu entnehmen

 

Fidena Förderfinder

Der FörderFinder des Deutschen Forums für Figurentheater ermöglicht Orientierung über die verschiedenen Förderprogramme der einzelnen Bundesländer für die darstellenden Künste. Die Sparte Figuren-, Puppen- und Objekttheater wird oftmals nicht dezidiert genannt, jedoch richten sich alle aufgeführten Förderungen an die professionellen darstellenden Künste.

Sprechstunde: Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat zwischen 10 und 13 Uhr bietet Helene Ewert eine Sprechstunde zum FörderFinder an. Hier geht es zum Förderfinder.

Stiftungen und Sonstige

Rosa-Luxemburg-Stiftung: Projektförderung

Es werden bundesweit öffentliche politische Bildungsprojekte gefördert, die sich an den Themenschwerpunkten der Stiftung orientieren und interessante, zielgruppengerechte Formate aufweisen. Bewerbungsfrist ist der 30. April 2022 – Hier kommt ihr zu allen Infos.

LBBW – Stiftung der Landesbank Baden-Württemberg

Die Stiftung der LBBW unterstützt ebenfalls Vorhaben aus der Kunst und Kultur.
“Mit unserer Unterstützung können Künstlerinnen und Künstler, aber auch Kultureinrichtungen ihre Vorhaben auf den Gebieten von Musik und Literatur, Bildender und Darstellender Kunst verwirklichen. Auf diesem Feld liegt das Hauptinteresse der Stiftung. Darüber hinaus können nach den Bestimmungen der Satzung auch Projekte zur Erhaltung von Kulturwerten unterstützt werden, sofern die überwiegend niedrigen Förderbeträge der Stiftung einen sinnvollen Beitrag leisten können.”

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Wettmittelfonds – LOTTO Baden-Württemberg

Zum Wohle der Gesellschaft
Beim Zahlenlotto denkt jeder zuerst an Millionengewinne. Ein Gedanke, der einleuchtet. Was passiert aber mit den Geldern, die nicht gewonnen werden?

Nur wenige wissen, dass aus den Überschüssen der staatlichen Lotterien jährlich Millionenbeträge an das Land Baden-Württemberg abgeführt werden. Ein Großteil davon wandert in den Wettmittelfonds zur Förderung von Sport, Kunst und Kultur, Denkmalpflege und Sozialem. Über die Verteilung der Fördergelder bestimmen die Fachministerien. Im baden-württembergischen Landtag wird dann die Zusammensetzung des Wettmittelfonds per Gesetz verabschiedet und damit ein Stück Lebensqualität gesichert.

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Wüstenrot Stiftung

Als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätige Institution initiiert, konzipiert und realisiert die Wüstenrot Stiftung mit etwa 70% ihrer Mittel bundesweit eigene Stiftungsprojekte und vergibt mit den verbleibenden 30% finanzielle Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen. Die Vergabe finanzieller Förderungen erfolgt ausschließlich projektbezogen. Institutionelle Förderungen bzw. Dauerförderungen werden nicht vergeben. Wichtig: Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.

Hier geht es zu den FAQs und dem Förderantrag

Baden-Württemberg Stiftung

Die Baden-Württemberg Stiftung fördert gemeinnützige, innovative Projekte aus dem Kunst- und Kulturbereich durch ihren Kulturfonds. Die Entscheidung über eine mögliche Förderung von Projekten aus dem kulturellen Bereich wird vom Kulturunterausschuss der Baden-Württemberg Stiftung getroffen, der in der Regel im Frühjahr, im Sommer und im Herbst tagt. Achtung! Auch hier können Privatpersonen keinen Antrag stellen. Diese Förderung kann von gemeinnützigen Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften genutzt werden. Alle Infos findet ihr hier.

Berthold Leibinger Stiftung

Innerhalb der Kultur unterstützt diese Stiftung mit Sitz in Ditzingen ausgewählte Institutionen und Projekte auf den Gebieten Klassische Musik, Theater, gesprochene Sprache und Literatur. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Aufarbeitung der Verbrechen der NS-Diktatur. Außerdem ist die Völkerverständigung ein wichtiges Anliegen, daher bringt sich die Stiftung auch in verschiedenen Fellowship-Programmen ein. Hier kommt ihr zu allen Infos.

Ausschreibungen // Open Calls

Aktuelle Ausschreibungen // Open Calls

Tanzplattform 2024

Im Februar 2024 wird die nächste Ausgabe der TANZPLATTFORM DEUTSCHLAND in Freiburg im Breisgau stattfinden. Nach 18 Jahren kehrt das wichtigste Ereignis des zeitgenössischen Tanzes aus Deutschland somit wieder nach Baden-Württemberg zurück und verwandelt Freiburg in den Dreh- und Angelpunkt der internationalen Tanzwelt. Es ist der Tanzsparte des Theater Freiburg eine besondere Ehre und Freude, dass sie für die Ausrichtung dieses bedeutenden Festivals ausgewählt wurde.

Die für die TANZPLATTFORM DEUTSCHLAND 2024 gebildete unabhängige Fachjury hat bereits mit der Sichtung relevanter Produktionen begonnen. Damit kein Premierentermin verpasst wird, laden wir alle Choreograf_innen, Tänzer_innen, freien Gruppen und Companies sowie Spielstätten und Produktionshäuser herzlich dazu ein, ihre für die Sichtung bestimmten Premierentermine zwischen Oktober 2021 und Ende September 2023 über folgende Website einzureichen: www.tanzplattform2024.de

Open Call Made in Stuttgart Festival 2023

Eine aus Stuttgarter Bürger*innen bestehende Jury gestaltet zusammen mit Stuttgarter Künstler*innen und Kultureinrichtungen sowie gemeinsam mit dem Forum der Kulturen Stuttgart e. V. vom 22. bis zum 26. November 2023 das Festival Made in Stuttgart: Theater, Musik, Tanz, Literatur, Film, neue Medien, Performance und mehr – die interkulturellen Tage stehen ausdrücklich allen Kunstformen offen! Bewerben können sich alle professionellen und semi-professionellen Künstler*innen mit Migrationsgeschichte mit ihren fertigen Produktionen.

 

Schickt Eure Bewerbungen mit
• Titel
• Kunstform
• Beschreibung (max. 800 Zeichen)
• Foto (in hoher Qualität/Auflösung)
• Links zu online Videos oder Webseiten
• Auftrittstermine
• Infomaterial (Flyer, DVDs, Pressestimmen etc.)
• Sprache der Produktion

 

per E-Mail an: madeinstuttgart@forum-der-kulturen.de
oder per Post an:
Forum der Kulturen Stuttgart e. V.
Made in Stuttgart 2020
Marktplatz 4
70173 Stuttgart

 

Das Kleingedruckte: Alle Bewerber*innen verpflichten sich, den gesamten Festivalzeitraum (22. bis 26. November 2023) bis zur Entscheidung im Mai 2023 für einen eventuellen Auftritt freizuhalten.
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2023

 

Weitere Informationen:
Verena Junghans
Forum der Kulturen Stuttgart e. V.
verena.junghans@forum-der-kulturen.de
www.madeingermany-stuttgart.de

 

Made in Stuttgart ist eine Veranstaltungsreihe des Forums der Kulturen Stuttgart e. V. in Zusammenarbeit mit Stuttgarter Partnertheatern und dem Initiativkreis Interkulturelle Stadt (IKIS).

Kreative Transfer Showcase Edinburgh Festival Fringe

Mit der Fortführung von Kreative-Transfer hat das Programm erstmalig die Möglichkeit, Kompanien und Künstler*innen mithilfe eines Showcase noch stärker sichtbar zu machen. Mit dem Showcase ” Performing Arts made in Germany” (AT) beim Edinburgh Festival Fringe 2024 sollen drei bis fünf Kompanien/Künstler*innen über einem Zeitraum von ca. 2 Wochen ihre Stücke in unterschiedlichen Spielstätten einem internationalen Fachpublikum präsentieren können.

 

Bewerbungsfrist: 15. Mai 2023
Weitere Infos findet ihr unter https://www.kreativ-transfer.de/darstellende-kuenste/aktuelle-ausschreibungen

CREATIVE RESIDENCIES 2023 // Tanzzentrale der Region Nürnberg e.V.

CREATIVE RESIDENCY ist das artist-in-residence-Programm der Tanzzentrale der Region Nürnberg, in dessen Rahmen sie national und international tanzschaffenden Compagnies und/oder Choreograf*innen die Möglichkeit gibt, unter professionellen Probenbedingungen einen Teil ihrer Projektphase in den Räumlichkeiten der Tanzzentrale abzuhalten. Zudem gibt es die Option, mit freien Tänzer*innen aus Nürnberg und Umgebung zusammenzuarbeiten. Ziel der Residenz ist eine Vernetzung der regionalen Szene mit den Gästen aus anderen Regionen und die Bereicherung der regionalen Tanzszene. Daher übernehmen die Gäste zum einen während ihrer Residenz die regelmäßig stattfindenden Profi-Trainings. Am Ende einer Residenz wird das Erarbeitete der Öffentlichkeit in Form eines Showings oder anderen Formats präsentiert.

 

Was bieten wir?

• Uneingeschränkte Nutzung der Probenräume der Tanzzentrale für 7 bis 14 Tage
• Vergütung gemäß durch BVFDK empfohlenem Mindesthonorar zzgl. per diems
• Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten
• Unterstützung durch die Tanzzentrale der Region Nürnberg e. V. in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und Technik
• Austauschmöglichkeiten mit lokalen (Tanz-)Künstler*innen
• Dokumentation (fotografisch) des Showings
• Optionale Teilnahme am regelmäßigen Trainingsangebot

 

Der Bewerbungszeitraum endet am 06.04.2023. Auswahl und Benachrichtigung erfolgen am 10.04.2023. Die verfügbaren Zeiträume sind: 24.04. – 15.05., 19.06. – 03.07., 19.07. – 30.07., 04.09. – 17.09.

 

Alle weiteren Infos sind der Ausschreibung zu entnehmen. Das Bewerbungsformular ist zum Download auf unserer Website verfügbar: https://tanzzentrale.de/creative-residencies-2023-jetzt-bewerben

Let’s create happier – Tandemchoaching für eine bessere Kommunikation in der Tanz-Distribution // TANZ TAUSCH NETZWERK

Mit dem Programm LET’S CREATE HAPPIER möchten wir Tanzschaffende dabei unterstützen, die eigenen künstlerischen Ideen noch wirksamer zu präsentieren und Veranstalter*innen/Produzent*innen dabei unterstützen, offenere und kreative Kooperationsansätze zu entwickeln, um dadurch neue, zukunftsfähige Formen für Distributionsstrategien zu schaffen. In Tandem-Coachings werden dafür je 8 Künstler*innen und Veranstalter*innen/ Produzent*innen ausgewählt und von Ende April bis Anfang Juni 2023 durch Coaches begleitet. In Tandem-Treffen (Online) mit und ohne Coaches werden Strategien und Skills erarbeitet, die wiederum in einem dritten Schritt bei einem physischen Treffen der gesamten Runde vorgestellt werden. Als Projektabschluss ist im Juni 2023 ein öffentlicher „Hackathon“ geplant, bei dem sowohl alle am Prozess beteiligten Akteur*innen, wie auch weitere Interessierte und Veranstalter*innen zusammenkommen und Zukunftsmodelle für die Distribution von Tanz entwickeln.

 

Bewerbungsfrist: 6. April 2023
Hier geht’s zur offiziellen Ausschreibung.
Weitere Infos unter https://tanztausch.de/

OPEN CALL #showmeyourmoves // Tanzlabor Ulm

Die Performance-Plattform #ShowMeYourMoves! im ROXY TanzLabor schafft Auftrittsmöglichkeiten und verbindet und inspiriert Tanzschaffende in Süddeutschland, ihre Arbeit gemeinsam auf die Bühne zu bringen. Das Format zielt darauf ab, einen Austausch zwischen Tanzliebhaber:innen und Tanzschaffenden durch gemeinsame PerformanceErfahrungen zu schaffen. #ShowMeYourMoves! ist ein abwechslungsreicher Abend mit kurzen Tanzstücken, der den Austausch zwischen der Tanzgemeinschaft und dem Publikum fördern soll. Mit dieser Veranstaltung möchten das Tanzlabor Ulm Tanz in all seinen Stilrichtungen und mit den unterschiedlichsten künstlerischen Hintergründen zeigen.

Das Tanzlabor Ulm ist auf der Suche nach einem zusätzlichen kurzen Tanzstück für die nächste #ShowMeYourMoves! Performance. Choreograf:innen, Tanzschaffende oder Tanzkünstler:innen können sich bis zum 31. März mit ihrem Tanzstück bewerben. Weitere Infos unter der offiziellen Ausschreibung unter https://www.roxy.ulm.de/tanzlabor.

POOL 23 // MOVEMENT ART FILM FESTIVAL BERLIN

POOL – MOVEMENT ART FILM Festival Berlin: 13.-17. September 2023 im DOCK 11, Berlin POOL 23 präsentiert eine Auswahl faszinierender, internationaler Tanzfilmproduktionen und ist ein Treffpunkt Kreativschaffender aus Tanz, Film sowie der Fashion- und Kunstszene. Der Fokus des Festivals liegt auf Filmen, die aus dem engen Zusammenspiel filmischer und tänzerischer Bewegung eigenständige Filmchoreografien entstehen lassen. Bewerben können sich Künstler*innen mit Tanzfilmen und Tanzanimationen. Die Filme sollten eine Länge von 30 Minuten nicht überschreiten und keine pure Dokumentation einer Performance sein. Filmeinreichungen sind online über unser Anmeldeformular (https://pool-festival.de/submission/) möglich. Dort kann der Sichtungslink zum Film angegeben werden.

 

Bewerbungsfrist: 31. Mai 2023
Weitere Infos unter https://pool-festival.de/open-call/

Tanztreffen der Jugend 2023

Das Tanztreffen der Jugend sucht für die kommende Festivalausgabe vom 22. bis 29. September im Haus der Berliner Festspiele Stücke von und mit jungen Tanzschaffenden aller zeitgenössischen und urbanen Tanzstile. Bewerben können sich Einzelpersonen, Dous, freie Gruppen oder Ensembles einer (Tanz-)Schule. Einsendeschluss: 31. März 2023

tanz + theater machen stark // Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V.

Unter dem Titel „tanz + theater machen stark“ fördert der Bundesverband Freie Darstellende Künste bundesweit Bündnisse für Bildung, die theaterpädagogische, partizipative Projekte der darstellenden Künste für Kinder und junge Menschen umsetzen. Darstellende Künstler*innen und deren Kooperationspartner*innen können bis zum 15. Mai eine Förderung für ihren Projekt beantragen. Weitere Infos unter https://darstellende-kuenste.de/projekte/tanz-theater-machen-stark

Mobilitätsprogramm CULTURE MOVES EUROPE

Mit Culture Moves Europe schafft die EU-Kommission ein neues dauerhaftes Mobilitätsprogramm für Künstler:innen mit einem Gesamtetat von 21 Millionen Euro für drei Jahre. Es umfasst individuelle Mobilität und Residenzaufenthalte. Das Programm soll rund 7.000 Künstler:innen einen Auslandsaufenthalt und Residenzen anbieten. Die aktuelle Bewerbungsrunde läuft bis zum 31. Mai 2023.
Weitere Infos unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_6046.

Open Lune Stage – Aufführungsmöglichkeiten für die Freie Szene Stuttgart im Theater La Lune

Ein großartiges Angebot bietet das Theater La Lune für die Freie Darstellende Szene Stuttgarts. Das Theater in Stuttgart-Gablenberg unter der Leitung von Boglárka Pap und Julianna Herzberg öffnet seine Räume und bietet monatlich zwei offene Termine (Donnerstage) für freie Künstler*innen an. Diese könnt ihr selbst im Veranstaltungskalender eintragen.

Alle Infos findet ihr hier in den Nutzungsregelungen. Hier bekommt ihr auch ausführliche Erläuterungen zur technischen Ausstattung des Theaters, Auftrittshonorare, Zuschauerkapazitäten, etc.

Stellvertretend für die freien Stuttgarter Künstler*innen sagen wir sehr herzlich DANKE für diese tolle Möglichkeit!

Brücken bauen mit Frankreich

Das Programm Nouveaux horizons der Baden-Württemberg Stiftung fördert unter der Trägerschaft des Deutsch-Französischen Instituts gemeinnützige Projekte und Maßnahmen von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteuren aus Baden-Württemberg und Frankreich, die in den Bereichen Bildung, Kultur und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten möchten.

Gemeinnützige Kleinprojekte (Förderkomponente A) werden mit 2.000 – 6.000 € pro Projekt gefördert. Antrage hierfür können fortlaufend eingereicht werden.
Größere Projekte (Förderkomponente B) werden mit einer Förderung von 20.000 – maximal 50.000 € pro Projekt unterstützt. Anträge können zum 31.03. und 31.10. eingereicht werden.

Zur Ausschreibung geht es hier.

Ausschreibungen Kreativ-Transfer

Das Programm Kreativ-Transfer unterstützt die internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit von Kompanien, Künstler*innen und Kreativen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games.

Ausschreibung Darstellende Künste

Kreativ-Transfer fördert die Teilnahme an internationalen Messen und Festivals zum Zweck der internationalen Vermarktung und Sichtbarmachung sowie die Umsetzung strategischer Vorhaben der internationalen Vermarktung, Vernetzung und Professionalisierung. Bewerben können sich etablierte (Vertreter*innen von) Kompanien und Künstler*innen sowie freischaffende Produzent*innen mit Betriebssitz bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland aus den Bereichen Tanz, Theater und Zeitgenössischer Zirkus.

Ausschreibungszeitraum: voraussichtlich 6. Juli bis 6. September 2022
Förderzeitraum: voraussichtlich November 2022 – April 2023

Auf der Seite des Kreativ-Transfer findet ihr alle Infos.

Martin Roth Initiative – Unterstützung für afghanische Kunstschaffende

Afghanische Kunstschaffende, die eine Aufnahmezusage der Bundesregierung erhalten haben, sowie potenzielle Gastorganisationen in Deutschland können sich bei der Martin Roth-Initiative um Förderung bewerben. Die Martin Roth-Initiative unterstützt bei Bedarf bei der Vermittlung zwischen Gastorganisationen und Kulturschaffenden. Das Förderprogramm richtet sich an Schutzbedürftige, die seit der Machtübernahme der Taliban eine Aufnahmezusage nach § 22 S. 2 AufenthG erhalten haben. In Zusammenarbeit mit kulturellen Gastinstitutionen soll ihnen u.a. eine Einbindung in die künstlerischen und kulturellen Szenen Deutschlands sowie eine Fortführung ihrer kreativen Arbeit ermöglicht werden. Alle Infos findet ihr hier.

# Textile Touches – Call for Entries

Eingeladen sind explizit alle Menschen, die von Flucht, Migration und Integration emotional berührt sind und einen Ruf verspüren, selbst aktiv zu werden und Veränderungen anzustoßen. Menschen, die ihre persönlichen Erfahrungen für Andere erlebbar machen möchten. Menschen, die bereit sind, ihre eigene Sichtweise unter die Lupe zu nehmen, und sich Veränderung erhoffen. Menschen, die interessiert sind an dem*der Anderen: Künstler*innen, Kostümbildner*innen, Modedesigner*innen, Tänzer*innen, Schauspieler*innen und Lyriker*innen sowie Studierende und alle interessierten Laien.
Was? Kleid-Kunst-Werke, die von Besucher*innen im Rahmen der Wanderausstellung und des Begleitprogramms angezogen werden dürfen / Performances, die als Flashmob oder Teil des Rahmenprogramms stattfinden /Lyrik, die als Flashmob oder Teil des Rahmenprogramms vorgetragen wird. Infos gibt es hier.

CALLFORKUNST.DE – Das Portal zu Ausschreibungen

Bei diesem Portal könnt ihr Ausschreibungen und Open Calls finden, aber auch eigene veröffentlichen. Hier gehts zu CALLFORKUNST.

Jobs

Jobs

Tanzpädagogin oder Tanzpädagoge für Kreativen Kindertanz gesucht // Kunstschule Labyrinth

Wir suchen Tanzpädagoginnen und Tanzpädagogen, die im Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 an der Kunstschule Labyrinth in Ludwigsburg Unterricht in Kreativer Kindertanz geben. Ziel des Kurses ist es, mit viel Freude, Spaß und Kreativität die Entwicklung der Kinder im Alter von 4-6 Jahren durchs Tanzen ganzheitlich zu fördern und sie auf alle Formen des modernen Tanzes vorzubereiten. Am Ende des Schuljahres findet eine große Abschlussvorstellung auf der Bühne statt. Der Unterricht findet in den Tanzräumen des Kunstzentrums Karlskaserne in Ludwigsburg statt. Eine längerfristige Zusammenarbeit ist möglich und wird von uns angestrebt.

 

Arbeitsumfang: Montag Nachmittag zwei Kurse à 75 Minuten
Voraussetzung: Ausbildung als Tanzpädagogin/ Tanzpädagoge
Motivation, mit kleinen Kindern zu arbeiten

 

Wir bieten:
• eine leistungsgerechte Vergütung auf Honorarbasis
• Mitarbeit in einem netten, aufgeschlossenen und hochmotivierten Team
• Gestaltungsfreiraum
• Tanzräume mit Charme und Flair

 

Die Kunstschule Labyrinth der Städte Ludwigsburg und Bietigheim-Bissingen ist eine der großen außerschulischen Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg. Mit unseren Angeboten in den Bereichen Tanz, Theater und bildende Kunst erreichen wir jährlich über 3.000 Kinder und Jugendliche. Mit Jahreskursen, Workshops und Kooperationen mit Kindertagesstätten und Schulen ermöglicht die Kunstschule Labyrinth ganz unterschiedliche Zugänge zu Kunst. Darüber hinaus sind unsere Schülerinnen und Schüler regelmäßig an Tanzproduktionen, Theateraufführungen und Kunstprojekten und Ausstellungen beteiligt. Weitere Informationen finden Sie auf www.kunstschule-labyrinth.de

 

Schicken Sie uns Ihre Bewerbung bitte frühestmöglich per E-Mail bis spätestens 24.03.2023. Ihr Ansprechpartner für die Bewerbung und für Rückfragen ist

 

Stefan Raab
Fachbereichsleiter Tanz, Theater und Zirkus
Kunstschule Labyrinth im Kunstzentrum Karlskaserne
s.raab@ludwigsburg.deTelefon: 07141-9103242 oder Sekretariat: 07141-9103241

 

Freie Mitarbeiter*in für Öffentlichkeitsarbeit gesucht

Ab sofort sucht das Team der Stuttgarter Flamenco Festivals, eine Person, die in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des einmal im Jahr stattfindende Flamenco Festivals mitarbeiten möchte.

 

Das Tätigkeitsfeld umfasst:

 Auftritt social media

 Versand Newsletter

 Kontakt zur Presse pflegen und organisieren

 Dokumentation während des Festivals (29.07.-05.08.23)

 Korrekturlesen von Texten und Anträgen

 Bezahlung erfolgt auf Stundenhonorar

 Tätigkeit umfasst max. 2-3 Stunden in der Woche (je nach Aktivitäten)

 Spanisch- und Englischkenntnisse von Vorteil

 

Bei Interesse bitte melden unter: info@flamencomora.de

 

Mitarbeiter*in (w/m/d) für die Kursplanung, -verwaltung und Marketing in Vollzeit // Tanz- und Theaterwerkstatt Ludwigsburg

Die Tanz- und Theaterwerkstatt (TTW) im Kunstzentrum Karlskaserne Ludwigsburg ist soziokulturelle Bildungs- und Produktionsstätte. Kultur für Alle, Partizipation, Förderung von Eigentätigkeit und Kreativität sind Ziele des gemeinnützigen Vereins.

 

Wir suchen ab dem 01.07.2023 ein*e Mitarbeiter*in (w/m/d) für die Kursplanung, -verwaltung und Marketing in Vollzeit.

 

Du sorgst in einem siebenköpfigen Team dafür, dass rund 60 Workshops und 60 Kurse im Jahr mit 1.400 Teilnehmenden stattfinden. Dabei kannst Du sowohl deine kreativen sowie organisatorischen Talente bei der Programmauswahl einfließen lassen. Ca. 100 Honorarkräfte, ca. 110 Mitglieder und eine Vielzahl an Ehrenamtlichen unterstützen dabei die TTW. Die Karlskaserne als besonderer Ort inspiriert Dich täglich. In Kursen, Workshops und Fortbildungen steht die Basisarbeit der kulturellen Bildung im Mittelpunkt. In Projekten beziehen wir zahlreiche Bürger*innen quer durch die Generationen aktiv in den kreativen Prozess ein, führen eigene künstlerische Produktionen durch und bieten Künstler*innen eine Plattform, sich auszutauschen und zu präsentieren.

Das sind Deine Aufgaben:

• Planung des Kurs- und Workshopprogramms (Recherche, Programmauswahl,

Terminierung, Vertragsgestaltung, Raumplanung etc.)

• Kursverwaltung (Beratung, Erfassung, Bestätigung, Organisation etc.)

• allgemeine Sekretariatsaufgaben

• Redaktion von Texten

• Erstellung des Programmflyers und weiterer Flyer und Plakate (mit Vorlagen)

• Betreuung und Pflege der Website

• regelmäßige Veranstaltungsdienste

 

Bitte bewerbe Dich bis zum 18.04.2023 ausschließlich per Mail unter tina@tanzundtheaterwerkstatt.de.
Hier geht’s zur offiziellen Ausschreibung.

 

Projektassistenz für die internationale Tanzmesse NRW

Das nrw landesbuero tanz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Projektassistenz (d/w/m) für die internationale tanzmesse nrw 2024. Die Arbeitszeit beträgt 20 Stunden/Woche. Die Stelle ist befristet bis zum 31. Oktober 2024. Dienstort ist Köln. Hier geht’s zur Stellenausschreibung.

Sonst nichts zu finden?

Dann empfehlen wir euch hier vorbei zu schauen:

Kulturmanagement Network – Stellenmarkt (Kostenpflichtig im Abo)

Weiterlesen…

Bühnenjobs.de (Kostenlos)

Die Jobbörse des Deutschen Bühnenvereins für Theater und Orchester

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Fort- und Weiterbildung

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Auf einen Kaffee mit … Tanz weit draußen – Gesprächsreihe mit Expert:innen des Netzwerks

ab Donnerstag, den 26. Januar 2023 // vierzehntägig, jeweils von 9:00 bis 10:00 Uhr

 

Das Netzwerk Tanz weit draußen startet Ende Januar eine digitale Veranstaltungsreihe mit Professionalisierungsangeboten. Jeden zweiten Donnerstag werden Choreograf:innen, Tanzvermittler:innen und Kulturmanager: innen von 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr in moderierten Gesprächen über ihre Erfahrungen und Projekte mit Choreografie, Tanz und Tanzvermittlung in ländlichen Regionen berichten, Herausforderungen und Möglichkeiten reflektieren und Fragen beantworten.

 

Die ersten vier Referent:innen bieten im weiteren Jahresverlauf auch Einzelberatungen und Mentoring an.

 

Termine

26. Januar 2023, 9:00-10:00 Uhr: ‚Community Dance: die Region in Bewegung bringen‘ – Auf einen Kaffee mit … Dörte Wolter, Produzentin und Projektmanagerin
09. Februar 2023, 9:00-10:00 Uhr: ‚Tanzlandschaft Südwest: Zeitgenössischer Tanz im ländlichen Raum zwischen Rhein und Donau‘ – Auf einen Kaffee mit … Pascal Sangl, Tänzer, Choreograf und Tanzvermittler
23. Februar 2023, 9:00-10:00 Uhr: ‚Tanz in der Fläche: Projekte und Manual‘ – Auf einen Kaffee mit … Andrea Gern, Geschäftsführerin der TanzSzene Baden-Württemberg e. V.
09. März 2023, 9:00-10:00 Uhr: ‚Aufbau von Projekten und Netzwerken für Tanz in ländlichen Räumen‘ – Auf einen Kaffee mit … Martin Stiefermann, Choreograf und künstlerischer Leiter von MS Schrittmacher
(Ausführliches Programm unten)

 

Hier geht es zur Anmeldung: https://forms.gle/LdQU2WqtVhiBwMVN7

 

Weitere Infos unter http://www.tanzszene-bw.de/termin/tanz-weit-draussen-veranstaltungsreihe-auf-einen-kaffee-mit/.

 

Fördergelder, Künstlersozialabgabe und Arbeitsverträge – Beiträge der Kanzlei Laaser

Die Rechtsanwaltskanzlei Laaser veröffentlicht auf ihrer Webseite immer wieder interessante und wichtige Beiträge zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen, die gerade für freischaffende Künstler*innen und freien Ensembles in der Umsetzung von Projekten und der Verwaltung von Fördergeldern relevant sind.

Konflikte zwischen Zuwendungsrecht und Künstlersozialabgabe

Umsatzsteuerpflicht auf Fördergelder

Arbeitsverträge befristen bei Förderung? (relevant für Institutionen)

Neues Fortbildungsprogramm vom Verband Bayerischer Amateurtheater e.V.

Das neue Fortbildungsprogramm vom Verband Bayerischer Amateurtheater e.V. ist online und beinhaltet zahlreiche Angebote im Bereich Figuren- und Objekttheater. U. a. das Spiel mit Marionetten und Masken.

Hier geht’s zu den Fortbildungsprogrammen.

KuLO – Kunst- und Kultureinrichtungen als Lernende Organisationen

Ein berufsintegrierendes und praxisnahes Weiterbildungsangebot für Kulturinstitutionen zu den Themen Audience Development, Diversität, Agilität, Barrierefreiheit und Digitalität. Alle Infos findet ihr hier.

aLL aBOUT dANCE Das Beratungsforum für freie Tanzschaffende des Tanznetz Freiburgs

Offene Online-Sprechstunde

1x monatlich zu einem Thema mit einer(em) Expert*
dienstags | 15-17 Uhr
Info und Anmeldung : fachberatung@tanznetz-freiburg.de

Alle Informationen zum Angebot findet ihr auf der Webseite des Tanznetz Freiburgs.

Fachlabor „Physical Distancing als Kollaborative Tanzparxis”

Mit den Laboren beginnt der Dachverband Tanz Deutschland eine Themenreihe zu Tanz in der Gesellschaft. In zweitägigen Arbeitssessions wird unter Kolleg*innen an Bereichen des Tanzes gearbeitet, die sich in die Gesellschaft hinein erstrecken und deren Ergebnisse oder Zwischenstände dann zukünftig in Form von Dokumentationen allen Tanzschaffenden und Interessierten zur Verfügung stehen werden. Die Labore sind offen für alle Interessierten und richten sich auch an aktuelle und durch die Pandemie bedingte Entwicklungen und Fragestellungen.

PHYSICAL DISTANCING ALS KOLLABORATIVE TANZPRAXIS IM RAHMEN VON LEAP

Freitag, 1. Juli, und Samstag, 2. Juli 2022 – Anmeldung und Infos

K3 – Zentrum für Choreographie I Tanzplan Hamburg

 

LEAP – MASTERCLASS TANZVERMITTLUNG 2022: WAYS TO COLLABORATE

Part I – Anmeldung und Infos

Part II – Anmeldung und Infos

Symposium – Tanzausbildung im Wandel

Gegenwart. Realität. Zukunft. Visionen // Bestandsaufnahme professioneller Tanzausbildung an Hochschulen im 21. Jahrhundert am 25. bis 26. November 2022 – SAVE THE DATE!

Eine Initiative der Ballett-Akademie der Hochschule für Musik und Theater München in Kooperation mit dem Dachverband Tanz Deutschland e. V.

Das zweitägige Symposium wird hybrid – vor Ort in München und als Live-Streaming – sowie deutschsprachig mit englischer Teil-Übersetzung durchgeführt. Weitere Informationen zum Programm und Anmeldeprozess findet ihr zeitnah auf der Webseite Tanzausbildung im Wandel.

Performing Arts Programm Berlin

Das PAP-Berlin bietet in regelmäßigen Abständen interessante Fort- und Weiterbildungsprogramme an. Einfach mal auf die Webseite klicken oder den Newsletter bestellen. Mehr Informationen zu den Veranstaltungen des PAP-Berlin sind hier zu finden.

NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste

Zu empfehlen ist auch das Qualifizierungsprogramm “weiterkommen!” des Landesbüro für Freie Darstellende Künste NRW.

ensemble-netzwerk: Neuer Wissenskanal auf Youtube

Das ensemble-netzwerk veröffentlicht im neuen Wissenskanal auf Youtube wöchentlich bis zu zwei von insgesamt 11 Filmen, die niedrigschwellig Branchenwissen zu Gagenverhandlung, Kinder und Theater, Machtmissbrauch, Antirassismusklausel und Samstagsproben thematisieren. Den Anfang machten Videos über den kontinuierlichen Leistungsdruck sowie über Machtmissbrauch am Theater. Reinschauen lohnt sich!

Akademieprogramm der MFG Baden-Württemberg

Auch in diesem Jahr veranstaltet die MFG wieder Seminaren für Kultur- und Kreativschaffende, Gründer*innen, Selbstständige und Kleinunternehmer*innen sowie Fach- und Führungskräfte aus Kultureinrichtungen.

Alle Veranstaltungen der MFG Akademie findet ihr hier.

Auch bietet die MFG Unterstützung bei unternehmerischen Fragestellungen an— individuell und kostenfrei mit den Orientierungsberatungen. Alle Infos dazu hier.

Kubuzz – Kultur Business Zukunft

Mit KUBUZZ startet im Januar ein Weiterbildungs- und Coachingprogramm in Baden-Württemberg, das freie Künstler*innen und Kulturschaffende aller Sparten bei den Herausforderungen der Selbstständigkeit unterstützt. Ziel ist es, die Managementkompetenzen und -qualifikationen der selbstständigen Kulturschaffenden zu verbessern, sie in den Herausforderungen der Selbstständigkeit zu stärken und auch den Austausch der Künstler*innen untereinander zu fördern. Das Programm trägt zum Aufbau eines nachhaltigen Netzwerks der Weiterbildung für Kulturschaffende in Baden-Württemberg bei. Die Konzeption des Programms befindet sich derzeit in den letzten Zügen. Hier könnt ihr euch zum aktuellen Stand informieren und euch für den Newsletter anmelden.

E-Learning

Ein dritter Baustein erweitert das bisher aus Workshops und Coachings bestehende KUBUZZ-Programm: Das KUBUZZ E-Learning. Dieses ermöglicht digitales, eigenständiges Lernen zu verschiedensten Themen, wie bspw. zur Künstlersozialkasse: https://kubuzz.de/…/versicherung-und-kuenstlersozialkasse/ Für die Nutzung ist eine Anmeldung im E-Learning Bereich erforderlich.

KUBUZZ Connects

Mit den KUBUZZ Connects Mittagsgesprächen startet eine erste Reihe, bei der sich Künstler*innen und Kulturschaffende in geselliger Runde um die Mittagszeit regelmäßig treffen können. Für eine gute Stunde entsteht ein (digitaler) Raum zum Austauschen, Vernetzen, Ideenschmieden und voneinander Lernen. Zu Beginn gibt es jeweils einen kleinen thematischen Input aus der Praxis einer Künstlerin oder eines Künstlers. Daran anknüpfend wird diskutiert.

 

SAVE THE DATE

KUBUZZ Connects | Künstler*innengespräch über die Arbeit hinter den Kulissen

Donnerstag, den 07. Juli 2022 von 17.30 – 19.00 Uhr

 

Thema:
Du stehst am Anfang deiner Selbständigkeit als freischaffende*r Künstler*in und hast viele offene Fragen? Du überlegst, ob du mit deinem Können auch in einen Theaterbetrieb passen könntest und welche Wege oder Möglichkeiten du in Angriff nehmen kannst? Du fragst dich, wie die vielseitige Arbeit am Theater konkret aussieht und welche Prozesse, Abteilungen und Arbeitszeiten für die Entwicklung und Umsetzung von Produktionen notwendig sind? Du stehst vor deiner ersten Gagenverhandlung und fragst dich, was du realistisch verlangen kannst und wie du das am besten anstellst? Oder du brauchst für die Umsetzung deines Projektes konkrete Umsetzungsideen und Recherche-Tipps zu Stoffen und Materialien?

 

In einem offenen Künstler*innengespräch lädt KUBUZZ dazu ein Mariam Haas alle Fragen zu ihrem Werdegang und ihrem Arbeitsalltag als freischaffende Bühnen- und Kostümbildnerin zu stellen.

 

Teilnahme & Anmeldung:

Die Teilnahme ist kostenfrei. Hier geht es zur Anmeldung: https://kubuzz.de/angebote/arbeit-hinter-kulissen/

 

 

DTHG-Bildungsbühne – Skills und Tools für Theater und Technik

Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG)bietet ein umfassendes Weiterbildungsangebot für Kulturschaffende an.Unter dem Namen DTHG-Bildungsbühne – Skills und Tools für Theater und Technik werden Fortbildungen für verschiedene Wissenslevel angeboten, die die spezifische Arbeit im Kulturbereich betreffen. Themenschwerpunkte sind Virtual Reality im Theater, Arbeitssicherheit auf der Bühne, Förderantragstellung und vieles mehr.
Einige Formate sind kostenlos. Alle Infos findet ihr auf der Webseite der DTHG.

 

Formulare und Checklisten

Künstlersozialkasse

 

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

Touring Artists: Checkliste zu Künstlersozialabgaben im Ausland

Wann ist diese Künstlersozialabgabe relevant: Bei Honoraren für Veranstaltungen oder Proben im Ausland? Welche Pflichten haben Veranstalter:innen im Ausland, wenn sie Honorare für Leistungen in Deutschland zahlen? Touring Artists hat eine Checkliste zu Künstlersozialabgaben und grenzüberschreitenden Tätigkeiten erstellt, die online abrufbar ist.

 

In regelmäßigen Anständen bietet die KSK auch Seminare an. Alle Infos dazu findet ihr auf der Webseite der KSK.

 

 

Sonderkonditionen

pick-up edition – Rabatte auf die Verteilung von Flyern und Plakaten für die Szene!

 

Auch in 2023 bekommt ihr durch unsere Kooperation mit der pickup edition als Künstler*innen und Ensembles der Freien Szene Stuttgart Rabatte auf eure Flyer- und Plakatverteilung.

 

Auch in diesem Jahr bleiben diese bei 42% auf die Verteilung eurer Flyer und 20% für die Plakatierung.

 

 

Alle Infos findet ihr hier:

In den Mediadaten der pickup edition

 

In den Mediadaten speziell für die KulturSelection

 

In den Mediadaten für den Zeiger

 

 

Meldet euch bei allen Fragen und für Buchungen gerne direkt bei der pickup edition unter: kundenbetreuung@pickup-edition.de

 

 

Erste Fragen zu unserer Kooperation können auch wir in der FTTS-Geschäftsstelle gerne vorab beantworten.

Technikleihe

Technikleihe über die FTTS

Die Freie Szene verfügt über technisches Equipment, das jederzeit nach Verfügbarkeit ausgeliehen werden kann. Bei Bedarf richtet euch mit einer möglichst konkreten Auflistung und unter Angabe des relevanten Zeitraums an info@ftts-stuttgart.de. Die FTTS berechnet für das Entleihen eine geringe Verwaltungspauschale (i.d.R. 80,- € pro Woche). Bei Kleinstvermietungen sind individuelle Absprachen möglich. Eine aktuelle Bestandsliste findet ihr hier.

 

Raumbedarf

Raumbedarf

Da es in Stuttgart bislang keine Produktions- bzw. Spielstätte gibt, die allen freien darstellenden Künstler*innen zur Verfügung steht und es darüber hinaus an Proben- und Lagerräumen mangelt, ist die Raumfrage ein Dauerthema.

Solltet ihr von ungenutzten Räumen/Flächen wissen, selber einen Kellerraum vorübergehend zur Verfügung stellen können o.ä., nehmt gerne zu uns Kontakt auf.

Ebenso sind wir immer auf der Suche nach günstigem Wohnraum – sei es auch kurzfristig oder vorübergehend.

Danke!

Der Digitale Projektraum

Der Digitale Projektraum

Die Online-Weiterbildung der FTTS

Mit dem “Digitalen Projektraum” konnten wir von Mai 2020 bis Ende 2021 ein vielfältiges Weiterbildungsprogramm angebieten, mit dem freischaffende Künstler:innen ihr Wissen rund um die Themen Finanzplanung, Recht, Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und Management kostenlos erweitern konnten.

 

Aktuell sind wir noch in der Planung in Bezug auf die Fortsetzung des Digitalen Projektraumes im Jahr 2022.

 

Auf dieser Seite sowie auf unseren Social Media Kanälen informieren wir euch regelmäßig zu Weiterbildungs- und Fortbildungsangeboten von Institutionen aus unserem Netzwerk wie bspw. das Akademieprogramm der MFG Baden-Württemberg oder KUBUZZ – KULTUR BUSINESS ZUKUNFT, das Weiterbildungs- und Coachingprogramm in Baden-Württemberg, das freie Künstler*innen und Kulturschaffende aller Sparten bei den Herausforderungen der Selbstständigkeit unterstützt.

Die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart

 

Das waren die Themen 2021 im Digitalen Projektraum

Februar

“Alles geregelt?! – Vertragsrecht für Künstler*innen”
23. Februar 2021 – 10 bis 12 Uhr

Dozent: Dr. Ralf Kitzberger (Kanzlei Schickhardt Rechtsanwälte/Ludwigsburg)

März

“Förderer überzeugen! Kosten- und Finanzierungspläne optimal gestalten”
16. März 2021 – 18 bis 20 Uhr

Dozent: Dr. Thomas Knubben (Institut für Kulturmanagement/Ludwigsburg)

April

“Existenzgründung für Künstler*innen – Basics zu Selbstständigkeit und Rechtsformen”
13. April 2021- 10 bis 12 Uhr

Dozent: Max Höllen (Doktorand Kulturunternehmertum, Kulturmanager)

Mai

“Mittelakquise kompakt! – Basics des Fundraising und Einblick in das Crowdfunding”
20. Mai 2021 – 17 bis ca. 20:15 Uhr

Dozent*innen: Jaana Rasmussen, Sonja Ostendorf-Rupp und Anja Thonig

 

INSIGHTS! – Szene für die Szene

Ab Juni startete mit INSIGHTS! die neue Reihe-in-der-Reihe innerhalb unseres Online-Weiterbildungsprogramms „Der Digitale Projektraum“. Seid gespannt auf digitale Seminare von Akteur*innen direkt aus der Freien Szene mit Best-Practices und Community-Wissen für  freischaffende Künstler*innen.

Mit freundlicher Unterstützung des Pop-Büro Region Stuttgart  und des Performing Art Programms des Laft Berlin.

 

Juni – INSIGHTS!

“Im Profil! – Produzent*innen stellen sich vor”
10. Juni 2021 – 17 bis 18:30 Uhr

Mit den Produzent*innen:
Laurence Nagel, Nadia Dias, Anika Bendel, Aliki Schäfer (Produktionsbüro schæfer&sœhne), Isabell Ohst (Bigger Space), Birgit Gebhardt und Maximilian Lehner (The Real Office)

Juni – INSIGHTS!

“Alles im Blick?! – Künstler*innen als Veranstalter”
22. Juni 2021 – 10 bis 12 Uhr

Dozent: Elmar Jäger

In Kooperation mit dem Pop-Büro Region Stuttgart

Juli – INSIGHTS!

“Belege, Rechnungen & Co. – Buchführung und Steuern für freischaffende Künstler*innen”
8. Juli 2021 – 18 bis 20 Uhr

Dozentin: Johanna Freiburg

Mit freundlicher Unterstützung des Performing Arts Program Berlin

 

November

Storytelling im Social Web – Überzeugend in den Social Media kommunizieren

25. November – 10 bis 12 Uhr

Dozentin: Ina Ross

 

Dezember

Denn was Innen ist auch Außen – Corporate Design und Branding

9. Dezember – 18 bis 20 Uhr

Dozent: Hans-Peter Janisch

 

 

 

 

“Der Digitale Projektraum” wird gefördert durch das Kulturamt der Stadt Stuttgart.