Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung Stuttgart

Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung

Die Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung wird gemäß der Richtlinie der Stadt Stuttgart seit März 2020 durch die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart gUG verwaltet.

 

 

Hier findet ihr die Formulare zur Beantragung der Aufführungs- und Wiederaufnahmeförderung. Bitte schickt diese und alle damit verbundenen Fragen an info@ftts-stuttgart.de

 

Zum Öffnen und Ausfüllen benötigt ihr den Adobe Acrobat Reader. Über diesen Link könnt ihr den Reader herunterladen: https://get.adobe.com/de/reader/

 

Formulare

Richtlinien Aufführungsförderung (gültig seit 01. Januar 2024)

Antrag auf Aufführungsförderung

Antrag auf Aufführungsförderung öffentlicher Raum / alternativer Spielort

Antrag auf Wiederaufnahmeförderung

Antrag auf Wiederaufnahmeförderung öffentlicher Raum / alternativer Spielort

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Bitte achtet im Falle einer Unterstützung durch die Aufführungs- oder Wiederaufnahmeförderung auf die deutliche Kenntlichmachung der Förderer (Stadt Stuttgart + Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart) mittels Fördersatz sowie Logos in allen print- und digitalen Publikationen. Die entsprechenden Vorgaben findet ihr in den Richtlinien. Die Logos könnt ihr hier herunterladen. Bei Rückfragen sprecht uns gerne an: presse@ftts-stuttgart.de

 

Auch bitten wir euch eure Termine, Pressetexte sowie ein Foto eurer Produktionen rechtzeitig an uns zu senden, so dass wir eure Termine in den Veranstaltungskalender der FTTS mit aufnehmen können. Gerne unterstützen wir euch auch bei der Bewerbung eurer Veranstaltung durch Posts über unsere Social Media Kanälen.

 

Datensatz Logos

Fördermöglichkeiten / Förderkalender

Förderprogramme

Hier findet ihr eine Übersicht zu den aktuellen Fördermöglichkeiten. Darunter sind aktuelle Programme und fortlaufende Angebote von einzelnen Kulturinstitutionen.

STADT STUTTGART

Das Kulturamt der Stadt Stuttgart bietet Fördermöglichkeiten für Projekte, Institutionen und im Bereich der kulturellen Bildung. Im Bereich der Projektförderung unterstützt das Kulturamt der Stadt Stuttgart Kulturschaffende der Sparten Bildende Kunst, Tanz und Theater, Film und Medien, Literatur und Musik sowie der interkulturellen Kulturarbeit und Soziokultur. Auch Kulturprojekte im Rahmen des städtepartnerschaftlichen Austausches werden gefördert.

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Newsletter Kulturförderung
Hier informiert euch das Kulturamt über alle aktuelle Fördermaßnahmen und Ausschreibungen und gibt weitere Informationen, die für Stuttgarter Kulturschaffende wichtig sind. Anmelden kann man sich hier.

 

Aktuell – Antragsfristen 2024
Kulturinstitutionen und Künstler*innen, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Stuttgart haben, können sich beim Kulturamt wieder um eine Projekt-, Konzeptions- oder Recherchenförderung bewerben. Die Antragsfrist für die meisten Sparten endet am 15. Oktober 2024 sowie für die Projektförderung Interkultur und kulturelle Bildung am 15. Mai 2024. Hier geht es zu den Infos.

 

Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. (LaFT)

Im Auftrag des Landes Baden-Württemberg fördert der LaFT mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene. Unterschiedliche Förderprogramme werden hier angeboten. Antragstellungen für die Projektförderung sind immer zum 15. Mai und 15. November eines Jahres möglich.

Alle Infos gibt es auf der Webseite des LaFT.

 

WICHTIG: Digitale Antragstellung für die Förderprogramme Gastspielförderung, Aufführungsförderung und Wiederaufnahmeförderung 2024

 

Die Antragstellung wird für die Förderprogramme Gastspielförderung, Aufführungsförderung und Wiederaufnahmeförderung ab 2024 umgestellt. Infoveranstaltungen zu den Änderungen ab 2024 werden für den Dezember und Januar geplant, die Termine werden Ende November veröffentlicht. Um für alle Antragstellenden die gleichen Voraussetzungen zu ermöglichen, ist eine Antragstellung erst nach den Infoveranstaltungen ab dem 15. Januar möglich. Anträge können gestellt werden, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Land Baden-Württemberg)

Das Land Baden-Württemberg fördert Kunst und Kultur durch Stipendien, Preise und Förderprogramme.
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Fonds Darstellende Künste

Der Fonds Darstellende Künste fördert künstlerische Vorhaben der Freien Darstellenden Künste in drei allgemeinen Förderprogrammen und realisiert immer wieder Sonderprogramme.

Alle Infos gibt es auf der Website des Fonds DaKu.

 

NPN – Nationales Performance Netz

Das NATIONALE PERFORMANCE NETZ/Joint Adventures ist ein Förderprogramm mit dem Ziel den Austausch und die Verbreitung von zeitgenössischem Tanz und Theater innerhalb Deutschlands zu fördern, sowie Anreize für eine stärkere (inter-)nationale Rotation existierender und neuer Produktionen zu schaffen. Im Rahmen der Gastspielförderung Tanz und der Gastspielförderung Theater können Gastspiele zeitgenössischer Tanz- und Theaterproduktionen innerhalb Deutschlands gefördert werden. Die Koproduktionsförderung Tanz und die Gastspielförderung Tanz International möchten den Austausch zwischen in Deutschland lebenden Künstlern und internationalen Veranstaltern stärken.

 

Die Antragsfristen 2024 als Überblick:
– Gastspiele Theater: 31. März 2024 (2. Vergabe)
– Gastspiele Tanz: 15. April 2024 (2. Vergabe)
– Gastspiele Tanz International: 15. April 2024 (2. Vergabe)
– Koproduktionen Tanz: 15. April 2024 (2. Vergabe)
– Impulsförderung Tanz & Theater: 1. März 2024

 

Kulturstiftung des Bundes: Allgemeine Projektförderung

Bewerbungsfrist: 31. Juli 2024
Bewerben können sich Kulturschaffende aus allen künstlerischen Sparten mit großen, innovativen Projekte im internationalen Kontext. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 Euro betragen und es müssen mindestens 20% Eigen- und/ oder Drittmittel bei Antragsstellung gesichert sein.

Weitere Informationen unter https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html.

 

Tanzland

Tanzland stärkt seit 2017 die Sichtbarkeit des zeitgenössischen Tanzes auch jenseits etablierter Tanzzentren. Partner der Ensembles sind die Gastspielhäuser der INTHEGA (Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen e.V.), also Spielorte in kleinen oder mittleren Städten, die nicht über ein eigenes Ensemble verfügen. Innovative Vermittlungsformate, die gezielt für die Partnerorte konzipiert werden, fördern das Interesse und Verständnis des Publikums für zeitgenössischen Tanz und sind daher Teil des Förderprogramms.

 

Stiftungen

Baden-Württemberg Stiftung

Die Baden-Württemberg Stiftung fördert gemeinnützige, innovative Projekte aus dem Kunst- und Kulturbereich durch ihren Kulturfonds. Die Entscheidung über eine mögliche Förderung von Projekten aus dem kulturellen Bereich wird vom Kulturunterausschuss der Baden-Württemberg Stiftung getroffen, der in der Regel im Frühjahr, im Sommer und im Herbst tagt. Achtung! Auch hier können Privatpersonen keinen Antrag stellen. Diese Förderung kann von gemeinnützigen Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften genutzt werden. Alle Infos findet ihr hier.

 

Wüstenrot Stiftung

Als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätige Institution initiiert, konzipiert und realisiert die Wüstenrot Stiftung mit etwa 70% ihrer Mittel bundesweit eigene Stiftungsprojekte und vergibt mit den verbleibenden 30% finanzielle Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen. Die Vergabe finanzieller Förderungen erfolgt ausschließlich projektbezogen. Institutionelle Förderungen bzw. Dauerförderungen werden nicht vergeben. Wichtig: Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.

Hier geht es zu den FAQs und dem Förderantrag

 

Berthold Leibinger Stiftung

Innerhalb der Kultur unterstützt diese Stiftung mit Sitz in Ditzingen ausgewählte Institutionen und Projekte auf den Gebieten Klassische Musik, Theater, gesprochene Sprache und Literatur. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Aufarbeitung der Verbrechen der NS-Diktatur. Außerdem ist die Völkerverständigung ein wichtiges Anliegen, daher bringt sich die Stiftung auch in verschiedenen Fellowship-Programmen ein. Hier kommt ihr zu allen Infos.

 

Tanja Liedtke Stiftung

Frische, dynamische, avantgardistische Tanzkreationen verkörpern und beeinflussen unser Leben und unsere Kultur. Für Tanja Liedtke war Tanz eine universelle Sprache der Inspiration und der Entdeckung – eine Sprache, die sich an alle wendet und von allen verstanden wird; eine Sprache, die sich für Humanität und die Lösung unserer Lebensprobleme einsetzt. Die Tanja Liedtke Stiftung will im Geiste dieser Vision wirken.

 

Ziele und Schwerpunkte der Tanja Liedtke Stiftung:
– Förderung junger talentierter Tanzkünstler durch ein Angebot künstlerischer Entfaltungsmöglichkeiten und Betätigungsfelder im In- und Ausland.
– Eröffnung von Austausch und Kooperationsprojekten zwischen europäischen, insbesondere deutschen und englischen, und australischen Tanzkünstlern und –organisationen.
– Unterstützung von künstlerischen Werken im Bereich des zeitgenössischen Tanzes und Tanztheaters, die einen nachhaltigen Einfluss auf die Tanzkultur und das Theaterpublikum ausüben können.

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Heinz und Heide Dürr Stiftung

Die Heinz und Heide Dürr Stiftung engagiert sich nach dem Stifterwillen breitgefächert. Wir fördern und finanzieren Projekte in den drei Bereichen: Wissenschaft und Forschung, Bildung und Soziales sowie Kunst und Kultur mit dem Schwerpunkt auf das deutschsprachige Theater.

 

Die Stiftungsmittel werden folgendermaßen auf die Stiftungszwecke verteilt: Wissenschaft und Forschung 35 %, Bildung und Soziales 50% sowie Kunst und Kultur 15 %.

 

Wir unterstützten Kulturprojekte, damit auch neue Impulse unsere Gesellschaft inspirieren. Hier werden insbesondere Theaterprojekte und vor allem Autor*innen bei der Entwicklung neuer Theaterstücke und deren Erstinszenierung unterstützt.

 

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LBBW – Stiftung der Landesbank Baden-Württemberg

Die Stiftung der LBBW unterstützt ebenfalls Vorhaben aus der Kunst und Kultur.
“Mit unserer Unterstützung können Künstlerinnen und Künstler, aber auch Kultureinrichtungen ihre Vorhaben auf den Gebieten von Musik und Literatur, Bildender und Darstellender Kunst verwirklichen. Auf diesem Feld liegt das Hauptinteresse der Stiftung. Darüber hinaus können nach den Bestimmungen der Satzung auch Projekte zur Erhaltung von Kulturwerten unterstützt werden, sofern die überwiegend niedrigen Förderbeträge der Stiftung einen sinnvollen Beitrag leisten können.”

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Wettmittelfonds – LOTTO Baden-Württemberg

Zum Wohle der Gesellschaft
Beim Zahlenlotto denkt jeder zuerst an Millionengewinne. Ein Gedanke, der einleuchtet. Was passiert aber mit den Geldern, die nicht gewonnen werden?

Nur wenige wissen, dass aus den Überschüssen der staatlichen Lotterien jährlich Millionenbeträge an das Land Baden-Württemberg abgeführt werden. Ein Großteil davon wandert in den Wettmittelfonds zur Förderung von Sport, Kunst und Kultur, Denkmalpflege und Sozialem. Über die Verteilung der Fördergelder bestimmen die Fachministerien. Im baden-württembergischen Landtag wird dann die Zusammensetzung des Wettmittelfonds per Gesetz verabschiedet und damit ein Stück Lebensqualität gesichert.

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Rosa-Luxemburg-Stiftung: Projektförderung

Es werden bundesweit öffentliche politische Bildungsprojekte gefördert, die sich an den Themenschwerpunkten der Stiftung orientieren und interessante, zielgruppengerechte Formate aufweisen. Hier kommt ihr zu allen Infos.

 

Sonstige

Fidena Förderfinder

Der FörderFinder des Deutschen Forums für Figurentheater ermöglicht Orientierung über die verschiedenen Förderprogramme der einzelnen Bundesländer für die darstellenden Künste. Die Sparte Figuren-, Puppen- und Objekttheater wird oftmals nicht dezidiert genannt, jedoch richten sich alle aufgeführten Förderungen an die professionellen darstellenden Künste.

Sprechstunde: Jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat zwischen 10 und 13 Uhr bietet Helene Ewert eine Sprechstunde zum FörderFinder an. Hier geht es zum Förderfinder.

 

Künstler*innen Soforthilfe Stuttgart

Die Initiative Künstler*innensoforthilfe Stuttgart hat sich am 16. März 2020 als private Gruppe gegründet und sich zum Ziel gesetzt, so unkonventionell und schnell wie möglich zu helfen – in der Regel mit 300 Euro (Studierende meist 200 Euro).

Alle Infos findet ihr hier.

 

ChanceTanz – Aktion Tanz

Über das Förderprogramm ChanceTanz finanziert Aktion Tanz Tanzprojekte mit Kindern und Jugendlichen, die keinen selbstverständlichen Zugang zu kultureller Bildung haben. Angesichts der aktuellen Situation können zum Beispiel auch geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine mit Tanzprojekten angesprochen werden.

 

Bei Fragen steht das ChanceTanz Projektbüro unter: chancetanz@aktiontanz.de zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es im Flyer und hier auf der Webseite.

 

ChanceTanz ist Teil des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über https://kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de.

 

FÖRDERKALENDER

Januar

Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. (LaFT)
Gastspielförderung, Aufführungsförderung und Wiederaufnahmeförderung
laftbw.de/foerderprogramme
Einreichung Anträge für 2024 ab 15. Januar (Anträge können gestellt werden, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.)

 

Kulturfonds Baden-Württemberg Stiftung
https://www.bwstiftung.de/de/bereiche-programme/gesellschaft-kultur/kunst-und-kultur
15. Januar

 

Joint Adventures / Nationales Performance Netz (NPN)
Gastspielförderung Theater
Gastspielförderung Tanz
Gastspielförderung Tanz International
Koproduktionsförderung Tanz
jointadventures.net
Antragsfrist: 15./31. Januar

 

Kulturstiftung des Bundes – Allgemeine Projektförderung
kulturstiftung-des-bundes.de
Antragsfrist: 31. Januar

 

Februar 

 

Fonds Darstellende Künste
Konzeptionsförderung
Antragsfrist: 05. Februar 2024

 

tanz + theater machen stark
darstellende-kuenste.de
Antragsfrist: 15. Februar

 

Bundesverband Freie Darstellende Künste
Verbindungen fördern
darstellende-kuenste.de
Antragsfrist: 28. Februar

 

März 

Joint Adventures / Nationales Performance Netz (NPN)
Impulsförderung Tanz & Theater
jointadventures.net
Antragsfrist: 01. März

 

ChanceTanz
aktiontanz.de/chancetanz
Antragsfrist: 31. März

 

April 

Joint Adventures / Nationales Performance Netz (NPN)
Gastspielförderung Theater
Gastspielförderung Tanz
Gastspielförderung Tanz International
Koproduktionen Tanz
jointadventures.net
Antragsfrist: 15. April

 

Kulturamt Stadt Stuttgart
Projektförderung Kunst im öffentlichen Raum
stuttgart.de/kultur/kulturfoerderung/foerdermoeglichkeiten
Antragsfrist: 15. April

 

Goethe Institut (Bereich Theater / Tanz)
Internationaler Koproduktionsfonds
goethe.de
Antragsfrist: 21. April

 

Mai 

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Innovationsfonds Kunst
mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kulturfoerderung/innovationsfonds-kunst
Antragsfrist: Anfang Mai

 

Kulturamt Stadt Stuttgart
Projektförderung Kulturelle Bildung
stuttgart.de/kultur/kulturfoerderung/foerdermoeglichkeiten
Antragsfrist: 15. Mai

 

Kulturamt Stadt Stuttgart
Projektförderung Interkultur
stuttgart.de/kultur/kulturfoerderung/foerdermoeglichkeiten
Antragsfrist: 15. Mai

 

Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. (LaFT)
Projektförderung
laftbw.de/foerderprogramme
Antragsfrist: 15. Mai

 

Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. (LaFT)
Projektförderung Kulturelle Bildung
laftbw.de/foerderprogramme
Antragsfrist: 15. Mai

 

tanz + theater machen stark
darstellende-kuenste.de
Antragsfrist: 15. Mai

 

Kulturamt Stadt Stuttgart
Programm „Kultur am Nachmittag“
stuttgart.de/kultur/kulturfoerderung/foerdermoeglichkeiten
Antragsfrist: 31. Mai

 

Juni 

Kulturstiftung des Bundes
Jupiter – Darstellende Künste für junges Publikum
kulturstiftung-des-bundes.de
Antragsfrist: 30. Juni

 

Juli 

Kulturstiftung des Bundes
Tanzland
kulturstiftung-des-bundes.de
Antragsfrist: 15. Juli

 

Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg
Weiterkommen
kulturelle-teilhabe-bw.de
Antragsfrist: 22. Juli

 

Kulturstiftung des Bundes – Allgemeine Projektförderung
kulturstiftung-des-bundes.de
Antragsfrist: 31. Juli

 

August

 

September

Fonds Darstellende Künste
Prozessförderung
fonds-daku.de
Antragsfrist: 25. September

 

ChanceTanz
aktiontanz.de/chancetanz
Antragsfrist: 30. September

 

Goethe Institut (Bereich Theater / Tanz)
Internationaler Koproduktionsfonds
goethe.de
Antragsfrist: 30. September

 

Oktober

Kulturamt Stadt Stuttgart
Projektförderung Darstellende Kunst
stuttgart.de/kultur/kulturfoerderung/foerdermoeglichkeiten
Antragsfrist: 15. Oktober

 

Kulturamt Stadt Stuttgart
Projektförderung Kunst im öffentlichen Raum
stuttgart.de/kultur/kulturfoerderung/foerdermoeglichkeiten
Antragsfrist: 15. Oktober

 

tanz + theater machen stark
darstellende-kuenste.de
Antragsfrist: 15. Oktober

 

November

Goethe Institut (Bereich Theater / Tanz)
Internationaler Koproduktionsfonds
goethe.de
Antragsfrist: 7. November

 

Kulturamt Stadt Stuttgart
Projektförderung Interkultur
stuttgart.de/kultur/kulturfoerderung/foerdermoeglichkeiten
Antragsfrist: 15. November

 

Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. (LaFT)
Projektförderung
laftbw.de/foerderprogramme
Antragsfrist: 15. November

 

Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. (LaFT)
Konzeptionsförderung
laftbw.de/foerderprogramme
Antragsfrist: 15. November

 

Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. (LaFT)
Regionale Festivals
laftbw.de/foerderprogramme
Antragsfrist: 15. November

 

Dezember

Ausschreibungen // Open Calls

Aktuelle Ausschreibungen // Open Calls

Mobilitätsförderung // Culture Moves Europe

Produzent*innen, Künstler*innen, Veranstalter*innen aus den Ländern des Programms Creative Europekönnen Mobilitätsförderung für individuelle Reisen bei Culture Moves Europe beantragen. Es handelt sich um eine fortlaufende Ausschreibung, die vom 2. Oktober 2023 bis zum 31. Mai 2024 läuft, die Anträge werden monatlich geprüft.

Weitere Infos unter https://culture.ec.europa.eu/calls/second-call-for-individual-mobility-of-artists-and-cultural-professionals?fbclid=IwAR3guNZ0TnB5D4IehgK_XeZ5oDZO6qBFfbk17C8jAGSLK3TOhb4WhBv-toY#timeline

 

OPEN CALL // EFFEA CALL#3

Frist: 19. März 2024
Der European Festivals Fund for Emerging Artists – EFFEA ist eine Initiative der European Festivals Association, die aufstrebenden Künstler:innen eine Plattform bietet, um ihre Karriere auf internationaler Ebene durch Festivals zu entwickeln. Im Rahmen der Förderung werden etwa 50 Aufenthalte von 50 Nachwuchskünstler:innen am Sitz von 50 führenden Festivals in Zusammenarbeit mit mindestens einem oder zwei Partner:innenfestivals unterstützt. Die Künstler:innenaufenthalte sollten zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 31. Mai 2025 stattfinden.

Weitere Infos: https://www.effea.eu/

 

„ARTIST-IN-GARDEN-RESIDENCE: FLÜSSIGE NARRATIVE“ // FESTSPIELHAUS HELLERAU

Frist: 20. März 2024

Nach bereits zwei Ausgaben der „Artist-in-Garden“ – Residenzen, sucht HELLERAU auch in diesem Jahr für Juni, August oder September 2024 künstlerische Positionen aus den Performing Arts, die sich mit dem Kulturgarten hinterm Festspielhaus auseinandersetzen – als Ausgangspunkt für eine künstlerische Recherche.

Weitere Infos: https://www.hellerau.org/de/artist/open-call-residenzen

 

ARBEITS- UND RECHERCHESTIPENDIEN 2024 // SENATSVERWALTUNG FÜR KULTUR UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT

Frist: 20. März 2024, 15:00 Uhr

Die Stipendien unterstützen die künstlerische oder kuratorische Entwicklung von professionell ausgebildeten und/oder arbeitenden Berliner Künstler*innen und Gruppen der darstellenden Künste. Je nach Umfang des Arbeitsvorhabens können 4.000, 6.000 oder 8.000 Euro beantragt werden.

Weitere Informationen:
https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/darstellende-kuenste-tanz/artikel.438580.php

 

RESIDENZPROGRAMM 2024 // CHAMÄLEON BERLIN

Frist: 21. März 2024

Das Chamäleon schreibt mit Hilfe des Preisgeldes, das es mit dem Theaterpreis des Bundes 2023 erhalten hat, ein Residenzprogramm aus, das in den nächsten 18 Monaten Künstler*innen aus verschiedenen Regionen je einen dreiwöchigen Aufenthalt im Probestudio ermöglicht, inklusive Mentoring, produktionstechnischer Beratung, finanzieller Unterstützung. Die erste Ausschreibung richtet sich an Berliner Künstler*innen.
Weitere Infos: https://chamaeleonberlin.com/de/residenzprogramm

 

OPEN CALL: DANCETOPIA SYMPOSIUM PRAG

Frist: 24. März 2024, 21:00 Uhr

Das Dancetopia Symposium, das vom 24. bis 26. Mai in Prag stattfindet, sucht tanz-, bewegungs- und körperorientierte Performances und Interventionen mit Bezug zu den Themen: Vertrauen & Zusammengehörigkeit und Fantasie & Realität.
Weitere Infos:

https://drive.google.com/file/d/1L6n-qImKRocGOeAH-nYKWGgAxaZDMsul/view
https://www.culturenet.cz/prilezitosti/dancetopia-symposium-open-call-pro-dobrovolniky

 

STIPENDIEN // STIFTUNG TANZ

Frist: 30.März 2024

Tanzschaffende im Übergang in einen neuen Beruf nach der aktiven Tanzkarriere können sich bewerben. Jedes Jahr zum 30.3., 30.6. und 30.10. kann ein Antrag auf eine einmalige Förderung für z.B: Kurs- oder Studiengebühren, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung während einer Ausbildung gestellt werden.

Weitere Infos: https://stiftung-tanz.com/services/stipendium/#:~:text=Die%20Stiftung%20TANZ%20vergibt%20Stipendien,w%C3%A4hrend%20einer%20Ausbildung%20gestellt%20werden.

 

CALL FOR PAPERS: MODERNER TANZ RE-VISITED

Frist: 30. März 2024

Die Gesellschaft für Tanzforschung lädt in Kooperation mit dem Institut für Zeitgenössischen Tanz der Folkwang Universität der Künste, der AG Moderner Tanz, der Abteilung Musik- und Tanzwissenschaft der Paris Lodron Universität Salzburg und dem Studiengang Tanz der Musik und Kunst Privatuniversität Wien vom 19. bis 21. September 2024 in Essen zum Symposium (Un-)Sichtbarkeiten – Moderner Tanz Re-Visited ein. Zu den Themen Resonanzen des Transnationalen, Queere Tanzmoderne, Künstlerische Praktiken und Vermittlungsweisen sowie (Im)materielles kulturelles Erbe freuen sich die Veranstalter über Einreichungen.

Weitere Infos: https://www.gtf-tanzforschung.de/tagungen/symposium-2024/

 

OPEN CALL: TANZTREFFEN DER JUGEND 2024

Frist: 31. März 2024

Der Preis ist die Einladung zum einwöchigen Tanztreffen der Jugend nach Berlin, das vom 21. bis 27. September 2024 stattfindet.
Weitere Infos: https://www.berlinerfestspiele.de/treffen-junge-szene/tanztreffen-der-jugend/das-treffen/bewerbung

 

AUSSCHREIBUNG PRODUKTIONEN: TRIGGER FESTIVAL 2025

Frist: 31. März 2024 (Frist für den Dramatikwettbewerb im Rahmen des Festivals: 30. Juni 2024)

TRIGGER ist ein neues, politisches Theaterfestival für Nürnberg. Der Schwerpunkt liegt auf dem Themenkomplex Menschenrechte und den daraus resultierenden Forderungen nach Empowerment, Vielfalt und Demokratie. Aktuell werden Produktionen gesucht, die sich mit den politischen, gesellschaftlichen und sozialen Entwicklungen unserer heutigen Zeit in einem regionalen, nationalen oder globalen Kontext auseinandersetzen. Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Freie Gruppen und Künstler*innen.

Weitere Infos: https://trigger-festival.de/2025-2/ausschreibung2025

 

OPEN CALL // PERFORM EUROPE

Bewerben bis 31. März 2024

Das Programm Perform Europe veröffentlichte einen neuen Open Call im Bereich der darstellenden Künste für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den 40 Creative Europe Ländern. Bewerbungen können durch Partnerschaften eingereicht werden, die aus mindestens drei Partner:innen in drei verschiedenen Creative Europe Ländern bestehen. Schwerpunkt der Förderung sind Projekte, die Strategien und Visionen entwickeln, um die darstellenden Künste fairer, grüner und inklusiver zu machen.

Mehr Infos unter: https://performeurope.eu/open-call/

 

OPEN CALL CHOREOGRAPHY38 // INTERNATIONALER WETTBEWERB FÜR CHOREOGRAFIE HANNOVER

Bewerbungsfrist: 31. März 2024
Vergeben wird ein mit 25.000 Euro dotierter Hauptpreis, außerdem der Kritikerpreis (1.500 Euro), der Publikumspreis (1.000 Euro) sowie Produktionspreise. Bewerben können sich junge Choreograph*innen bis 39 Jahre.

Weitere Infos:
https://choreography-hannover.de

 

FÖRDERUNG FÜR DEUTSCH-POLNISCHE KUNST- UND KULTURPROJEKTE // BKM

Frist: 31. März

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland.

Förderung von bis zu EUR 20.000 können für künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext beantragt werden.

Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich.

Weitere Infos unter:

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/bundesfoerderung-deutsch-polnischer-vertrag.html

 

CHANCE TANZ // AKTION TANZ

Frist: 31. März

Die nächste Antragsfrist für ChanceTanz ist der 31.03.2024 mit einem möglichen Projektstart ab Mitte Juni 2024.

Neue und bekannte Bündnisse und Antragsteller*innen sind herzlich eingeladen, Anträge für Tanzprojekte mit Kindern und Jugendlichen, die ab Sommer 2024 oder später starten, einzureichen.

Lokale Bündnisse mit mindestens drei Partnereinrichtungen können Anträge für Tanzprojekte in unterschiedlichen Formaten (Tanz-Splitter, Tanz-Start, Tanz-Intensiv, Sonderprojekt), angeleitet von einem Zweierteam mit mindestens einem/r professionellen Tanzkünstler*in stellen.

Alle relevanten Infos: https://aktiontanz.de/chancetanz-foerderung/

PROJEKTFÖRDERUNG // DEUTSCH – TSCHECHISCHER ZUKUNFTSFONDS

Frist: 31. März 2024

Geboten werden: Finanzielle Förderzuschüsse zu Aktivitäten von Einzelnen oder Organisationen aus der Tschechischen Republik und Deutschland, die zur vertieften Verständigung zwischen Deutschen und Tschechen beitragen.

Voraussetzung für die Durchführung des Projekts ist ein Projektpartner aus dem jeweils anderen Land (Ausnahmen nur bei Publikationen, Renovierung jüdischer Baudenkmäler, Hochschulstipendien und manchen Sonderausschreibungen möglich).

Weitere Infos:

https://www.zukunftsfonds.cz/projektforderung/

 

OPEN CALL: &FRIENDS BESUCH // DER RAHMEN IST PROGRAMM 2024, CHEMNITZ

Frist: 01.04.2024

&FRIENDS BESUCH ist ein Format von FESTIVALFRIENDS. Künstler:innen aus ganz Deutschland besuchen DRiP und damit Chemnitz. Sie tauschen sich aus. Sie lernen Chemnitz als Kulturstandort kennen. Sie knüpfen Kontakte zu Künstler:innen vor Ort. Neue Vorhaben entstehen.

Der Festivalzeitraum ist 30. Mai bis 2. Juni 2024. Das Programm geht bis Sonntag Abend. Darum wird bis Montag, 3. Juni eingeladen.

Weitere Infos: https://www.drip-festival.com/wp-content/uploads/2024/03/Ausschreibung-FRIENDS-Besuch-DRiP-2024.pdf

 

GASTSPIELE THEATER // NATIONALES PERFORMANCE NETZ

Frist: 01. April 2024 (2. Vergabe)
Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

Weitere Infos: https://www.jointadventures.net/nationales-performance-netz/gastspiele-theater

AUDITION FÜR ZEITGENÖSSISCHE TANZPRODUKTION – „RAUSCH/DOES SPRING HIDE IST JOY“

Frist: 04. April 2024

Gesucht werden für die neue Tanzproduktion «RAUSCH/does spring hide ist joy» der Cie.JoachimSchloemer zwei erfahrene Bühnentänzer:innen (w/m/d) mit starkem zeitgenössischen Bezug und guter klassischer Formation.

 

Probenort ist Basel.

Audition Datum: 06. April, 12-16Uhr

Callback Datum: 07. April, 10-14Uhr

 

Proben- und Aufführungszeiten für die ihr verfügbar sein solltet.

Probenphase 1: 10.-17.Juni Research

Probenphase 2: 14.-28.September

Phase 3 Bühnenproben und Voraufführung: 30.09.-17.10.

5 Vorstellungen: 18.-23.10.

Gastspiele in Planung ab März ‘25

 

Ort der Audition: Warteck, Basel, Burgweg 7 (TanzRaum – und/oder Raum Cirqu’en flex)

 

Bitte meldet euch mit eurem Lebenslauf, einem aktuellen Foto und

gegebenenfalls mit einem kurzen Video an bei: rauschproduktion@gmail.com. Reise- und

Unterbringungskosten für die Teilnahme an der Audition werden nicht erstattet.

 

 OPEN CALL: RESIDENCY AT AIR INSILO // HOLLABRUNN

Frist: April 6, 2024, 16.00 CEST

The current and the previous year have forced us to take a fresh look at freedom of artistic expression and recognise that it is threatened not only in countries with authoritarian regimes but also in countries with competitive democratic elections. This open call for a new residency Round 2024, which we titled “Non-Utterance”, aims to capture this moment, analyse the atmosphere in the artistic environment, and explore censorship and self-censorship in art.
During the next 2024 round, AIR InSILo aims to create a safe space for the completion or reworking of an idea or an artwork that has never been realised due to the political momentum or restraints of self-censorship nature.
We are looking for artistic and curatorial projects and contributions which:
Suffered political oppression or persecution and were censored;
Were self-censored because of concern about the life and well-being of the author;
Critically reflects the topic of censorship and self-censorship;
Want to try out artistic tools that allow one to express ideas indirectly;
Are dedicated to and reflect the conditions of artistic work under the oppression.
We offer:
• 6-week residence in AIR InSilo;
• A honorarium of 1200 Euros;
• Production costs up to 600 Euros;
• A coverage of travel costs up to 500 Euros;
• A coverage of transport costs up to 175 Euros;
• Mentoring program with invited Austria-based curators;
• An opportunity to stay with a partner and/or 1-2 children
https://in-silo.com/opencall2024

 

WIRKMÄCHTIG CULTURE4CLIMATE PREIS 2024 // KULTURPOLITISCHE GESELLSCHAFT

Frist: 07. April 2024

Im Rahmen der bundesweiten Initiative Culture4Climate schreibt die Kulturpolitische Gesellschaft erstmalig den WIRKMÄCHTIG Culture4Climate Preis 2024 aus. Gesucht werden Pionier*innen des Klimaschutzes im Kulturbereich in Deutschland, die innovative Wege des Klimaschutzes im Kultursektor beschreiten, durch ihr vorbildliches Engagement wichtige Impulse setzen und andere zur Nachahmung inspirieren. Wichtig ist dabei, dass die Klimaschutzmaßnahmen bereits umgesetzt sind und dass deren Wirkung erkennbar ist.

Weitere Informationen unter: https://culture4climate.de/auszeichnung/

 

„ZUSAMMENLEBEN GESTALTEN“: FERRY PORSCHE CHALLENGE 2024 // FERRY PORSCHE STIFTUNG

Frist: 12. April 2024

Die Ferry Porsche Challenge unterstützt mit einer Million Euro den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ziel ist es, das gesellschaftliche Miteinander aller Menschen zu fördern, unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, finanziellen Möglichkeiten und sozialem Hintergrund. Die Organisationen der Bewerbenden sollen zu Pionieren für gesellschaftlichen Zusammenhalt werden.

Die besten eingereichten Projekte werden im September 2024 ausgezeichnet und finanziell gefördert.

Weitere Informationen hier:

https://ferry-porsche-challenge.de/

KREATIV-TRANSFER // DACHVERBAND TANZ

Frist: 14. April 2024

Diese Ausschreibung betrifft die Förderung von Reisekosten zum Besuch von internationalen Messen und Festivals im Zeitraum Juli – Dezember 2024 und richtet sich wie immer auch explizit an Produzent*innen.

Mehr Infos: https://www.kreativ-transfer.de/darstellende-kuenste/aktuelle-ausschreibungen

 

KOPRODUKTIONEN TANZ // NATIONALES PERFORMANCE NETZ

Frist: 15. April 2024 (2. Vergabe)
Ziel der NPN-Koproduktionsförderung Tanz ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstlern, Veranstaltern und Produzenten sowohl überregional als auch international zu unterstützen und die Entstehung neuer Tanzproduktionen zu fördern, die möglichst über solistische oder kleinteilige Formate hinausgehen. Antragsteller ist der hauptverantwortliche Produzent der Produktion.

Weitere Infos: https://www.jointadventures.net/nationales-performance-netz/koproduktionen-tanz

 

GASTSPIELFÖRDERUNG TANZ INTERNATIONAL // NATIONALES PERFORMANCE NETZ

Frist: 15. April 2024 (2. Vergabe)
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Kompanien/Künstler, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen. Die Produktion wurde maßgeblich in Deutschland erarbeitet.

Weitere Infos: https://www.jointadventures.net/nationales-performance-netz/gastspiele-tanz-international

 

OPEN CALL WESTWIND: NEXT GENERATION FORUM

Frist: 15. April
WESTWIND ist ein Theaterfestival für junges Publikum und findet 2024 in Essen statt. Das Festival lädt 10 junge Theaterschaffende aus dem deutschsprachigen Raum ein, aktiv teilzunehmen.

Mehr Infos:
https://www.westwind-festival.de/home

 

GASTSPIELE TANZ // NATIONALES PERFORMANCE NETZ

Frist: 15. April 2024 (2. Vergabe)
Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Tanzproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

Weitere Infos: https://www.jointadventures.net/nationales-performance-netz/gastspiele-tanz

 

NETZWERKFÖRDERUNG // FONDS DAKU

Frist: 15. April 2024

Gefördert werden bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung, die mind. eine Diskussionsveranstaltung, ein Symposium, einen Kongress oder eine andere größere Informationsveranstaltung beinhalten. Bewilligte Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Land/Kommune) in Höhe von mind. 50% sind für das beantragte Vorhaben zur Antragstellung nachzuweisen.

Weitere Infos:

https://www.fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/netzwerkfoerderung-1/netzwerkfoerderung

 

OPENCALL: KREATIV-TRANSFER // COMPANIONSHIP PROGRAMM

Frist: 5. Mai 2024, 23:45

Wir suchen 10 teilnehmende Produzent*innen für unser neues companionship-programme. Die teilnehmenden Produzent*innen haben die Möglichkeit, ihre transnationalen Produktionspraktiken auszubauen oder weiterzuentwickeln. Dafür werden sie jeweils mit einem*einer transnational arbeitenden Produzent*in – companion – zusammengebracht. Jedes Duo wird sich jeweils zum Austausch und zur Reflexion treffen. Die Einzelsessions werden von einem Rahmenprogramm begleitet.
info zoom session #1 27.03.2024, 12:30 – 14:00
info zoom session #2 18.04.2024, 18:00 – 19:30
Das companionship programme: transnational contexts & relations wird von Kreativ- Transfer(ein Projekt des Dachverband Tanz Deutschland) und produktionsbande konzipiert und organisiert.
https://produktionsbande.org/de/kalender/companionship-programme

 

OPEN CALL: TINY ADAPTIONS // LANDESBÜRO NRW

Frist: 7. Mai 2024
Das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Gesamtprogramm ÖkoKult NRW Umarbeitungen bereits bestehender, inhaltlich und ästhetisch überzeugender Produktionen von Künstler*innen, Ensembles und Gruppen der Freien Darstellenden Künste.
Ziel ist es, bestehende Produktionen so umzuarbeiten, dass sie auch in ländlichen Regionen an kleineren Spielorten oder Spielorten mit wenig Infrastruktur gezeigt werden können und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten besser gastspielfähig werden.
Gefördert werden Adaptionen, Umarbeitungen oder Re-Kontextualisierungen bestehender Produktionen, um sie für unterschiedliche, insbesondere kleinere Spielorte in ländlichen Räumen (auch im öffentlichen Raum möglich) gastspielfähig zu machen, mit mindestens einer Aufführung innerhalb des Förderzeitraums.
Auch Anpassungen bestehender Projekte für neue Zielgruppen vor Ort, in Kooperation mit lokalen Akteur*innen, ökologischen Initiativen oder lokalen Institutionen (z.B. Schulen, Bibliotheken) und eine ergänzende Entwicklung/Erprobung von Vermittlungsformaten unter Einbeziehung lokaler Zielgruppen sind förderfähig.
https://www.nrw-lfdk.de/index.php?article_id=674&clang=0

 

INNOVATIONSFONDS KULTURELLE BILDUNG // KULTURAMT STADT STUTTGART

Frist: 15. Mai 2024
Um Angebote im Bereich der kulturellen Bildung nachhaltig zu verankern und zu verbessern, fördert die Landeshauptstadt Stuttgart Projekte über den Innovationsfonds Kulturelle Bildung.
Auch Projektanträge, die sich mit erlebter oder aktueller Fluchterfahrung auseinandersetzen und sich zum Beispiel an Menschen aus der Ukraine richten, können  eingereicht werden.

Weitere Informationen: https://www.stuttgart.de/kultur/kulturfoerderung/foerdermoeglichkeiten.php#SP-Collapsible-ODc3NDg4MDYy

 

OPEN CALL AUGENBLICK MAL! 2025

Bewerbungsfrist: 15. Mai 2024
Das bundesweite Festival des Theaters für junges Publikum zeigt alle zwei Jahre zehn impulsgebende Inszenierungen aus Deutschland. Im Rahmenprogramm werden die Gastspiele reflektiert sowie die ästhetische, politische und gesellschaftliche Verortung der Darstellenden Künste in Beziehung zum jungen Publikum diskutiert. AUGENBLICK MAL! 2025 findet vom 6. bis 11. Mai 2025 in Berlin statt.

Weitere Infos:
https://www.kjtz.info

„PIK“ – MENTORING-PROGRAMM FÜR DISABLED LEADERSHIP // KULTURSTIFTUNG DES BUNDES

Frist: 15. Mai 2024

Das Programm für inklusive Kunstpraxis „pik“ zielt auf die Verbesserung der Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung: Kulturinstitutionen sollen darin bestärkt und weiter befähigt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen.

Das spartenübergreifende Mentoring-Programm für Disabled Leadership unterstützt Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen als Mentees auf ihrem Weg, sich für Leitungspositionen in Kulturprojekten und -einrichtungen aller Sparten zu qualifizieren.

Weitere Informationen hier:

https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/programm_fuer_inklusive_kunstpraxis.html

 

SECOND CALL FOR INDIVIDUAL MOBILITY OF ARTISTS AND CULTURAL PROFESSIONALS // CULTURE MOVES EUROPE

Frist: 31. Mai

The project targets artists and cultural professionals working in the following sectors: music, literature, architecture, cultural heritage, design and fashion design, visual arts and performing arts.

The Individual Mobility Action supports artists and cultural professionals to carry out a project with a partner of their choice in another Creative Europe country. The call is open to individuals and groups of up to 5 people, who wish to implement projects lasting between 7 to 60 days for individuals and 7 to 21 days for the groups.

All information: https://culture.ec.europa.eu/calls/second-call-for-individual-mobility-of-artists-and-cultural-professionals

 

KULTURFONDS ENERGIE DES BUNDES

Förderung für Energiekosten rückwirkend

Weitere Infos: https://www.kulturfonds-energie.de/index.html

 

Open Lune Stage – Aufführungsmöglichkeiten für die Freie Szene Stuttgart im Theater La Lune

Ein großartiges Angebot bietet das Theater La Lune für die Freie Darstellende Szene Stuttgarts. Das Theater in Stuttgart-Gablenberg unter der Leitung von Boglárka Pap und Julianna Herzberg öffnet seine Räume und bietet monatlich zwei offene Termine (Donnerstage) für freie Künstler*innen an. Diese könnt ihr selbst im Veranstaltungskalender eintragen.

Alle Infos findet ihr hier in den Nutzungsregelungen. Hier bekommt ihr auch ausführliche Erläuterungen zur technischen Ausstattung des Theaters, Auftrittshonorare, Zuschauerkapazitäten, etc.

Stellvertretend für die freien Stuttgarter Künstler*innen sagen wir sehr herzlich DANKE für diese tolle Möglichkeit!

 

CALLFORKUNST.DE – Das Portal zu Ausschreibungen

Bei diesem Portal könnt ihr Ausschreibungen und Open Calls finden, aber auch eigene veröffentlichen. Hier gehts zu CALLFORKUNST.

Jobs

Jobs

Jobangebot: Künstlerische Leitung und Choreographie für eine neue Tanz-Theaterproduktion

Gesucht wird ein:e erfahrene:r Choreograph:in, welche:r Interesse an der Thematik und der Zusammenarbeit mit der Kompanie Juliette Villemin & Team hat, sowie durch ein schlüssiges, künstlerisches Konzept überzeugen kann. Wünschenswert sind Parallelen in der künstlerischen Arbeits- und Ausdrucksweise mit Juliette Villemin. So sollte der künstlerische Schwerpunkt auf Tanz und Choreographie liegen und eine choreographische Handschrift im Stil des Tanztheaters verortet sein.

Interesse oder Erfahrungen an interdisziplinären Kooperationen sind ebenfallswünschenswert.

 

Hier geht’s zur ausführlichen Beschreibung

(Click here for the English version)

 

Jobangebot: Geschäftsführung

Der Verein Ars Narrandi. e.V. … wenn Worte wandern … basiert in Stuttgart und wird vom Kulturamt der Stadt institutionell gefördert. Er sucht ab sofort eine Geschäftsführung für eine 50 % Stelle mit Chancen zur weiteren Entwicklung.

 

Hier geht’s zur ausführlichen Beschreibung.

 

Jobangebot: Produktionsassistenz & Choreografische Assistenz

Daura Hernández García sucht Assistenz für die Produktion und Choreografie ihres nächsten Projekts:

“The Net (Working title)”, welches 2023 den Tanja Liedtke Award verliehen bekam.

 

Hier geht’s zur ausführlichen Beschreibung.

 

Jobangebot: Projektmanager:in Kulturförderung (m/w/d)

Der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI e.V. sucht am Standort Stuttgart ab sofort eine:n freie:n Mitarbeiter:in als

Projektmanager:in Kulturförderung (m/w/d), Umfang ca. 50-70%.

 

Hier geht’s zur ausführlichen Beschreibung.

 

Gesuch: Job als Produktionsassistenz

Die Tänzerin Stella Covi bietet sich als Produktionsassistenz an, um neue Erfahrungen im Bereich “Produzieren in der Freien Szene” zu sammeln. Bei Interesse könnt ihr Stella Covi telefonisch oder per Mail kontaktieren: +39 347 0366530 // stellcov@hotmail.it

 

Hier geht’s zur ausführlichen Beschreibung.

 

Gesuch: Job im Bereich Bühne- und/oder Kostüm

Die Bühnen- und Kostümbildnerin Lilly Ebben bietet Unterstützung im Bereich Bühne- und/oder Kostüm für Theater-, Tanz- oder Filmprojekte an. Bei Interesse könnt ihr Lilly Ebben telefonisch oder per Mail kontaktieren: +4917630303643 // liana.ebben@freenet.de

 

Hier geht’s zur ausführlichen Beschreibung.

 

 

Gesuch: Job als Assistenz oder Leitung der Produktion, Vermittlung oder Öffentlichkeitsarbeit

Mona Gablenz bietet sich als Leitung oder Assistenz in den Bereichen Produktion, Vermittlung, Öffentlichkeitsarbeit an.
Bei Interesse könnt ihr Mona per Email oder telefonisch kontaktieren: mona.gablenz@web.de // +49 177 7779380

 

Hier geht’s zur ausführlichen Beschreibung.

Sonst nichts zu finden?

Dann empfehlen wir euch hier vorbei zu schauen:

Kulturmanagement Network – Stellenmarkt (Kostenpflichtig im Abo)

Weiterlesen…

Bühnenjobs.de (Kostenlos)

Die Jobbörse des Deutschen Bühnenvereins für Theater und Orchester

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Fort- und Weiterbildung

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

My Art Don’t Cost a Thing – Der Podcast für eine gerechte Kunst- und Kulturarbeit

»My Art Don’t Cost a Thing« ist ein Ergebnis der Arbeit des Bündnis für eine gerechte Kunst- und Kulturarbeit Baden-Württemberg. Der Podcast richtet sich an alle, die im Kulturbetrieb tätig sind, genauso wie an Kulturinteressierte und an die Politik. Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen sprechen über ihren Arbeitsalltag und Missstände und stellen dabei empowernd Best Practice Beispiele zu Themen wie Diversität, Nachhaltigkeit und gerechter Bezahlung vor. Jede Folge beleuchtet einen spannenden Projektraum und Musikact aus der Region.

 

Zu finden auf Spotify, Deezer, Apple Podcasts, Amazon Music, Google Podcasts und im Programm des Freien Radios für Stuttgart, immer am 2. und 4. Freitag im Monat von 13 bis 14 Uhr.

 

Team:
Redaktion: Lisa Bergmann, Christine Koschel & Paula Kohlmann
Produktion: Sophia Sadzakov
Recording/Mastering: Lena Meinhardt & Eva Dörr
Fotos: Dominique Brewing
Grafik: Levin Stadler & Hans-Jörg Seidler
Social Media: Ida Lilliom
Jingle: Alexandra Haas

 

Weitere Infos unter https://dasbuendnis.net/podcast/

 

Gefördert durch die Stadt Stuttgart, die Stadt Karlsruhe, die Wüstenrot Stiftung, die LBBW Stiftung und das Pop-Büro Region Stuttgart. Unterstützt von dem Bündnis für eine gerechte Kunst- und Kulturarbeit BW, dem Freien Radio für Stuttgart und dem Künstlerhaus Stuttgart. Besonderer Dank gilt Simon Pfeffel, Daniel Beerstecher, Birgit Reich, Marcel D’Apuzzo, Susanne Jakob und Anita Stöhr-Weber.

Fördergelder, Künstlersozialabgabe und Arbeitsverträge – Beiträge der Kanzlei Laaser

Die Rechtsanwaltskanzlei Laaser veröffentlicht auf ihrer Webseite immer wieder interessante und wichtige Beiträge zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen, die gerade für freischaffende Künstler*innen und freien Ensembles in der Umsetzung von Projekten und der Verwaltung von Fördergeldern relevant sind.

Konflikte zwischen Zuwendungsrecht und Künstlersozialabgabe

Umsatzsteuerpflicht auf Fördergelder

Arbeitsverträge befristen bei Förderung? (relevant für Institutionen)

 

Neues Fortbildungsprogramm vom Verband Bayerischer Amateurtheater e.V.

Das neue Fortbildungsprogramm vom Verband Bayerischer Amateurtheater e.V. ist online und beinhaltet zahlreiche Angebote im Bereich Figuren- und Objekttheater. U. a. das Spiel mit Marionetten und Masken.

Hier geht’s zu den Fortbildungsprogrammen.

KuLO – Kunst- und Kultureinrichtungen als Lernende Organisationen

Ein berufsintegrierendes und praxisnahes Weiterbildungsangebot für Kulturinstitutionen zu den Themen Audience Development, Diversität, Agilität, Barrierefreiheit und Digitalität. Alle Infos findet ihr hier.

aLL aBOUT dANCE Das Beratungsforum für freie Tanzschaffende des Tanznetz Freiburgs

Offene Online-Sprechstunde

1x monatlich zu einem Thema mit einer(em) Expert*
dienstags | 15-17 Uhr
Info und Anmeldung : fachberatung@tanznetz-freiburg.de

Alle Informationen zum Angebot findet ihr auf der Webseite des Tanznetz Freiburgs.

Performing Arts Programm Berlin

Das PAP-Berlin bietet in regelmäßigen Abständen interessante Fort- und Weiterbildungsprogramme an. Einfach mal auf die Webseite klicken oder den Newsletter bestellen. Mehr Informationen zu den Veranstaltungen des PAP-Berlin sind hier zu finden.

NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste

Zu empfehlen ist auch das Qualifizierungsprogramm “weiterkommen!” des Landesbüro für Freie Darstellende Künste NRW.

TANZPLATTFORM 2024 – Akkreditierung startet am 01. Dezember 2023

Die Tanzplattform Deutschland 2024 freut sich darauf, zahlreiche Fachbesucher_innen in Freiburg zu begrüßen. Professionelle Tanzschaffende, Veranstalter_innen, Kurator_innen, Festivalleiter_innen, Produzent_innen und weitere Expert_innen aus dem Tanzbereich können sich ab dem 1. Dezember 2023 über das Online-Formular der Tanzplattform 2024 (https://tanzplattform2024.de/akkreditierung/) registrieren.

 

Weitere Infos unter https://tanzplattform2024.de/

ensemble-netzwerk: Neuer Wissenskanal auf Youtube

Das ensemble-netzwerk veröffentlicht im neuen Wissenskanal auf Youtube wöchentlich bis zu zwei von insgesamt 11 Filmen, die niedrigschwellig Branchenwissen zu Gagenverhandlung, Kinder und Theater, Machtmissbrauch, Antirassismusklausel und Samstagsproben thematisieren. Den Anfang machten Videos über den kontinuierlichen Leistungsdruck sowie über Machtmissbrauch am Theater. Reinschauen lohnt sich!

Akademieprogramm der MFG Baden-Württemberg

Auch in diesem Jahr veranstaltet die MFG wieder Seminaren für Kultur- und Kreativschaffende, Gründer*innen, Selbstständige und Kleinunternehmer*innen sowie Fach- und Führungskräfte aus Kultureinrichtungen.

Alle Veranstaltungen der MFG Akademie findet ihr hier.

Auch bietet die MFG Unterstützung bei unternehmerischen Fragestellungen an— individuell und kostenfrei mit den Orientierungsberatungen. Alle Infos dazu hier.

Kubuzz – Kultur Business Zukunft

Mit KUBUZZ startet im Januar ein Weiterbildungs- und Coachingprogramm in Baden-Württemberg, das freie Künstler*innen und Kulturschaffende aller Sparten bei den Herausforderungen der Selbstständigkeit unterstützt. Ziel ist es, die Managementkompetenzen und -qualifikationen der selbstständigen Kulturschaffenden zu verbessern, sie in den Herausforderungen der Selbstständigkeit zu stärken und auch den Austausch der Künstler*innen untereinander zu fördern. Das Programm trägt zum Aufbau eines nachhaltigen Netzwerks der Weiterbildung für Kulturschaffende in Baden-Württemberg bei. Die Konzeption des Programms befindet sich derzeit in den letzten Zügen. Hier könnt ihr euch zum aktuellen Stand informieren und euch für den Newsletter anmelden.

E-Learning

Ein dritter Baustein erweitert das bisher aus Workshops und Coachings bestehende KUBUZZ-Programm: Das KUBUZZ E-Learning. Dieses ermöglicht digitales, eigenständiges Lernen zu verschiedensten Themen, wie bspw. zur Künstlersozialkasse: https://kubuzz.de/…/versicherung-und-kuenstlersozialkasse/ Für die Nutzung ist eine Anmeldung im E-Learning Bereich erforderlich.

KUBUZZ Connects

Mit den KUBUZZ Connects Mittagsgesprächen startet eine erste Reihe, bei der sich Künstler*innen und Kulturschaffende in geselliger Runde um die Mittagszeit regelmäßig treffen können. Für eine gute Stunde entsteht ein (digitaler) Raum zum Austauschen, Vernetzen, Ideenschmieden und voneinander Lernen. Zu Beginn gibt es jeweils einen kleinen thematischen Input aus der Praxis einer Künstlerin oder eines Künstlers. Daran anknüpfend wird diskutiert.

 

DTHG-Bildungsbühne – Skills und Tools für Theater und Technik

Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG)bietet ein umfassendes Weiterbildungsangebot für Kulturschaffende an.Unter dem Namen DTHG-Bildungsbühne – Skills und Tools für Theater und Technik werden Fortbildungen für verschiedene Wissenslevel angeboten, die die spezifische Arbeit im Kulturbereich betreffen. Themenschwerpunkte sind Virtual Reality im Theater, Arbeitssicherheit auf der Bühne, Förderantragstellung und vieles mehr.
Einige Formate sind kostenlos. Alle Infos findet ihr auf der Webseite der DTHG.

 

Formulare und Checklisten

Künstlersozialkasse

 

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

Touring Artists: Checkliste zu Künstlersozialabgaben im Ausland

Wann ist diese Künstlersozialabgabe relevant: Bei Honoraren für Veranstaltungen oder Proben im Ausland? Welche Pflichten haben Veranstalter:innen im Ausland, wenn sie Honorare für Leistungen in Deutschland zahlen? Touring Artists hat eine Checkliste zu Künstlersozialabgaben und grenzüberschreitenden Tätigkeiten erstellt, die online abrufbar ist.

 

In regelmäßigen Anständen bietet die KSK auch Seminare an. Alle Infos dazu findet ihr auf der Webseite der KSK.

 

 

Sonderkonditionen

pick-up edition – Rabatte auf die Verteilung von Flyern und Plakaten für die Szene!

 

Auch in 2023 bekommt ihr durch unsere Kooperation mit der pickup edition als Künstler*innen und Ensembles der Freien Szene Stuttgart Rabatte auf eure Flyer- und Plakatverteilung.

 

Auch in diesem Jahr bleiben diese bei 42% auf die Verteilung eurer Flyer und 20% für die Plakatierung.

 

 

Alle Infos findet ihr hier:

In den Mediadaten der pickup edition

 

In den Mediadaten speziell für die KulturSelection

 

In den Mediadaten für den Zeiger

 

 

Meldet euch bei allen Fragen und für Buchungen gerne direkt bei der pickup edition unter: kundenbetreuung@pickup-edition.de

 

 

Erste Fragen zu unserer Kooperation können auch wir in der FTTS-Geschäftsstelle gerne vorab beantworten.

Technikleihe

Technikleihe über die FTTS

Die Freie Szene verfügt über technisches Equipment, das jederzeit nach Verfügbarkeit ausgeliehen werden kann. Bei Bedarf richtet euch mit einer möglichst konkreten Auflistung und unter Angabe des relevanten Zeitraums an info@ftts-stuttgart.de. Die FTTS berechnet für das Entleihen eine geringe Verwaltungspauschale (i.d.R. 80,- € pro Woche). Bei Kleinstvermietungen sind individuelle Absprachen möglich. Eine aktuelle Bestandsliste findet ihr hier.

 

Raumbedarf

Raumbedarf

Da es in Stuttgart bislang keine Produktions- bzw. Spielstätte gibt, die allen freien darstellenden Künstler*innen zur Verfügung steht und es darüber hinaus an Proben- und Lagerräumen mangelt, ist die Raumfrage ein Dauerthema.

Solltet ihr von ungenutzten Räumen/Flächen wissen, selber einen Kellerraum vorübergehend zur Verfügung stellen können o.ä., nehmt gerne zu uns Kontakt auf.

Ebenso sind wir immer auf der Suche nach günstigem Wohnraum – sei es auch kurzfristig oder vorübergehend.

Danke!

Diskriminierungsfreie und gerechte Kulturarbeit

Diskriminierungsfreie und gerechte Kulturarbeit

Beratungsstellen

Themis Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e. V.
Kostenfreie psychologische und juristische Beratung für die Kultur- und Medienbranche
Hotline: 030 23632020
beratung@themis-vertrauensstelle.de

www.themis-vertrauensstelle.de

 

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Kostenfreie juristische Beratung für alle Branchen und Diskriminierungsformen
Hotline: 0800 5465465
beratung@ads.bund.de

www.antidiskriminierungsstelle.de

 

Forum der Kulturen, Stuttgart
Kostenloses Beratungsgespräch für BIPoC.
Expert*innen hören Dir zu, stärken Dich und suchen mit Dir nach Lösungen
Schreibe eine Mail an empowerment@forum-der-kulturen.de

www.forum-der-kulturen.de/diversitaet-als-aufgabe/empowerment/

 

Büro für diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart
Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung
Telefon: 0711-2372682
beratung@bfda.de
www.bfda.de

 

Bine Schulz
Systemische Beratung für BIPoC
Telefon +49 (0)172 6947687
mail@bineschulz.de
www.bineschulz.de

 

Frauenberatungs- und Therapiezentrums Stuttgart e.V.
Beratung nach sexuellen Übergriffen
Telefon 0711 28 59 -001/-002
info@frauenberatung-fetz.de
www.frauenberatung-fetz.de

 

Wildwasser – Unabhängige professionelle Fachberatungsstelle gegen sexuellen Gewalt
info@wildwasser.de
www.wildwasser.de

 

Runder Tisch „Machtmissbrauch in der Freien Szene?“

Seit Mai 2022 arbeiten wir als offene Arbeitsgruppe zusammen und kommen aus verschiedenen Bereichen der darstellenden Künste. Langfristige Ziele sind u.a.

 

↘ Informationskampagne: Wo fängt Machtmissbrauch an?

↘ Leitfaden für Institutionen und Künstler*innen

↘ Selbstverpflichtungen/Codes of Conduct

↘ Einrichten einer festen Anlaufstelle für Betroffene von

Machtmissbrauch

 

In regelmäßigen Abständen treffen wir uns an wechselnden Orten (Theater Rampe, FTTS, Produktionszentrum etc.), um uns auszutauschen und gemeinsam die Workshops zu reflektieren. Neue Termine werden in Kürze kommuniziert.

“Auf.Machen” – Die Workshopreihe zur Förderung von Inklusion in der Kultur

Inklusion gestalten lernen und leben: In Kooperation mit der Kulturförderung der Landeshauptstadt Stuttgart veranstaltet KUBI-S 2024 die Workshopreihe „Auf.Machen“. Finanziert wird die für Sie kostenlose Workshopreihe aus Mitteln von KUBI-S und der Abteilung Kulturförderung des Kulturamts der Landeshauptstadt Stuttgart.

 

Stuttgarter Kulturakteur*innen und -institutionen sind am 25. Januar 2024 ab 17:30 Uhr zur Auftaktveranstaltung im Wizemann eingeladen. (Anmeldung erforderlich). Die neun Workshops zu den Themen Sensibilisierung, Kommunikation, Marketing, Organisation, Community-Management sowie der Abbau von Barrieren werden ab Februar 2024 starten.

 

Mehr Informationen unter https://www.stuttgart.de/kultur/kulturelle-bildung/kubi-s-netzwerk-kulturelle-bildung-stuttgart.php

“Migrationsrechtlicher Leitfaden zur Zusammenarbeit von Künstlerinnen* und Kunstvereinen in Deutschland” von Nora Ebeling und Viktor Riad // Künstlerhaus Stuttgart

Die Anwälte Nora Ebeling und Viktor Riad haben im Rahmen der Ausstellung Ex gratia von Niloufar Emamifar im Künstlerhaus Stuttgart einen Leitfaden erstellt, der Künstler*innen und Kunstinstitutionen helfen soll, sich im komplexen Feld des Migrationsrechts in Deutschland zurechtzufinden.

 

Wenn Künstler*innen, die mit Hindernissen für die grenzüberschreitende Migration konfrontiert sind, von Kunstinstitutionen unter Vertrag genommen werden, geschieht dies allzu oft auf einer individuellen Fall-zu-Fall-Basis, ohne den Künstler*innen transparente Leitlinien, gemeinsame Richtlinien oder schützende Standards zu bieten. Denn oftmals sind die rechtlich-wirtschaftlichen Ressourcen für Künstler*innen, die ein Visum benötigen, die Migrant*innen sind, die vertrieben wurden oder die einen Geflüchteten-Status innehaben, nicht ausreichend oder unzugänglich. Dieses neu veröffentlichte Leitliniendokument soll ein praktikables Hilfsmittel sein, das auf dieses allgegenwärtige Problemfeld reagiert.

 

Das zweisprachige Dokument mit dem Titel “Migrationsrechtlicher Leitfaden für die Zusammenarbeit von Künstlerinnen* und Kunstvereinen in Deutschland” ist als kostenloses und frei verwendbares PDF auf der Website des Künstlerhaus Stuttgart verfügbar.

Energiekrise

Energiekrise-Übersicht

ENERGIEPREISPAUSCHALE FÜR SELBSTÄNDIGE

Mit dem zweiten Entlastungspaket haben Bundestag und Bundesrat die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen beschlossen. Sie soll einen Ausgleich für die aktuell hohen Energiepreise schaffen. Die Energiepreispauschale wird für Arbeitnehmer*innen automatisch mit der Lohnsteuer verrechnet.

 

Für Selbständige ist der Vorgang schwieriger. Das Bundesfinanzministerium schreibt zwei verschiedene Wege vor: Selbstständige erhalten die Energiepreispauschale, indem sie die Einkommensteuer-Vorauszahlung für den 10. September 2022 (Dritte Quartal) um 300 Euro herabsetzen. Wenn die Vorauszahlung weniger als 300 Euro beträgt, soll die Vorauszahlung auf 0 Euro gesetzt werden. Der übersteigende Betrag wird nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt verrechnet. Gleiches gilt für Selbstständige, die keine Einkommenssteuer-Vorauszahlung leisten. Die Energiepreispauschale wird vom Finanzamt ausgezahlt, nachdem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde.

 

Dies bedeutet, dass das Geld für die Selbständigen erst im kommenden Jahr ankommen wird. Somit erhalten Selbständige, die dringend eine Energiepreispauschale benötigen, keine zeitnahe Entlastung und müssen die hohen Heiz- und Energiekosten selbst stemmen. Es betrifft besonders freischaffende Künstler*innen, die ohnehin am Existenzminimum leben, keine oder kaum Einkommensteuer zahlen und keine Rücklage haben. Das Ungleichgewicht zeigt sich auch bei der Handhabung der Auszahlung: Erwerbstätige bzw. Lohnempfänger bekommen die Energiepreispauschale als sofortigen monetären Zuschuss; Selbständige erhalten eine zeitversetzte Steuerentlastung.

 

Die Interessenverbände der Freien Darstellende Künste sehen die geplante Energiepreispauschale daher mit Blick auf die selbständigen Künstler*innen kritisch und fordern die Bundesregierung auf, die vorgesehenen Hilfen für Selbständige zielführender und zügiger zu gestalten. Hier darf es keine Unterscheidung von einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen und Selbständigen geben. Die Energiepreispauschale muss jetzt im Herbst an alle Selbständigen ausbezahlt werden, damit auch sie spürbar entlastet werden.

 

(Stand 1. September 2022)

“Energiekrise” – Statement der Allianz der Freien Künste

Die steigenden Energie- und Strompreise bedrohen die freie Kunst- und Kulturszene existenziell. Die Akteur*innen der freien Künste aller Sparten sehen sich mit explodierenden Produktionskosten konfrontiert, die durch Eintrittseinnahmen oder Energieeinsparungen nicht auszugleichen sind. Viele Veranstaltungsstätten, Festivals und Ensembles werden in den kommenden Monaten ihren Betrieb deshalb nicht oder nur eingeschränkt aufrechterhalten können.

 

Die Allianz der Freien Künste (AFK) begrüßt, dass im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds 1 Milliarde Euro für gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen bereitgestellt werden. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung dieser Hilfen fordert die AFK die Verantwortlichen in Bund und Ländern eindringlich auf, den Begriff der „Kultureinrichtungen“ weit zu fassen und die zahlreichen freien und privat getragenen Kulturorte unter den Schutzschirm zu holen sowie selbstständige Künstler*innen mitzudenken.

 

„Nachdem selbstständige Künstler*innen bereits durch die Corona-Pandemie immense wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen haben, drohen jetzt im Zuge der Energiekrise zusätzlich weitere Umsatzeinbrüche. Wir appellieren an die Bundesländer, dieser Abwärtsspirale entgegenzuwirken und geeignete Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. In der Corona-Pandemie erprobte Hilfsprogramme wie z. B. niedrigschwellig angelegte und unbürokratisch zu beantragende Stipendien können hier Wirkung entfalten”, betont Helge-Björn Meyer, Co-Sprecher der Allianz der Freien Künste.

 

Hier findet ihr das ausführliche Statement der Allianz der Freien Künste zur derzeitigen Energiekrise.

 

(Stand: 24. November 2022)

 

Förderprogramm Härtefallhilfen Energie

Mit den Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen („Härtefallhilfen Energie für KMU 2022 BW“) unterstützt das Land Baden-Württemberg energieintensive kleine und mittlere Unternehmen, die trotz der Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind, um dadurch eine wirtschaftliche Existenzbedrohung abzuwenden. Diese Hilfen können auch Soloselbstständige beantragen, wenn Voraussetzungen gegeben sind.

 

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/haertefallhilfen-energie-foerderlinie-2022

 

Antragstellung über L-Bank möglich – Antrag:
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/haertefallhilfen-energie-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-foerderlinie-2022.html

 

 

Corona

Corona-Übersicht

Verlängerung des Programms Neustart Kultur bis Mitte 2023 beschlossen

Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird der Bundeshaushalt für Kultur und Medien 2022 auf 2,29 Milliarden Euro angehoben, was einer Steigerung von rund sieben Prozent entspricht.  Mit den zusätzlichen Mitteln wird unter anderem das Programm Neustart Kultur bis zum 30. Juni 2023 fortgesetzt. Alle Infos findet ihr hier.

 

NEUSTART KULTUR
Der Kulturinfrastrukturfonds mit Mitteln von 1 Milliarde Euro liegt in der Verantwortung von Kulturstaatsminsterin Monika Grütters und wird von ihrem Amt (BKM) verwaltet. Verteilt werden die zur Verfügung stehenden Mittel über die Kunstfonds, die Kulturstiftung des Bundes und der Länder, sowie von den einzelnen Kulturverbänden.
Alle Kulturbereiche von bswp. Musik, über Kunst, Literatur, Tanz und Theater sollen mit diesen Mitteln umfassend unterstützt werden.

 

Am 3. Februar 2021 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass NEUSTART KULTUR mit einer weiteren Milliarde in diesem Jahr weiter aufgestockt wird. In einer Pressemitteilung hat der Deutsche Kulturrat dazu berichtet.

 

Am 21.04.2021 hat der Bundestag in seinem Haushaltsausschuss zudem den Förderzeitraum von NEUSTART KULTUR verlängert. Laut Beschluss stehen die Mittel für die geförderten Projekte im notwendigen Umfang grundsätzlich bis Ende 2022, für deren administrative Abwicklung, soweit erforderlich, sogar noch im Jahr 2023 zur Verfügung.

 

Infektionsschutzgesetz

Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Nach einer Übergangszeit werden ab dem 2. April die meisten Corona-Regeln nun weitgehend weggefallen.
Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, kann bestehen bleiben. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen sind weiterhin möglich. Entscheidend ist die Regelung im jeweiligen Bundesland.

Hier kommt ihr zu den Infos auf der Seite der Bundesregierung.

Die Koalition in Baden-Württemberg hat sich nun am 29. März auf die weitere Corona-Strategie ab dem 2. April verständigt. Dabei werde man alle Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen. An erster Stelle stehe das Ziel, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Dafür wolle man nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt. Das betrifft insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in den in § 28a Absatz 7 IfSG genannten Einrichtungen.

Hier kommt ihr zur Pressemitteilung des Landes vom 29. März 2022.

 

Infektionsschutzgesetz

Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag am 18. November gilt ab bestimmten Grenzwerten in den Bundesländern flächendeckend 2G oder 2G Plus. 2G erlaubt den Zugang unter anderem zu Kulturveranstaltungen ausschließlich für Geimpfte und Genesene, 2G Plus verpflichtet Geimpfte und Genesene zudem zu einem aktuellen Schnelltest. Ausschlaggebend wird dafür künftig die Hospitalisierungsrate sein. Der Wert gibt auf 100.000 Menschen gerechnet an, wie viele Corona-Infizierte in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus eingewiesen werden mussten. Liegt die Hospitalisierungsrate über 3 und unter 6, gilt in dem Bundesland 2G

Eine Länderöffnungsklausel gibt den einzelnen Bundesländern zudem die Möglichkeit einen Lockdown zu beschließen. Sollte die Hospitalisierungsrate über 9 steigen, dürfen die Landtage von »den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen.

 

In seiner Stellungnahme zur Anhörung hat der Deutsche Kulturrat auf die Bedeutung der Kunstfreiheit hingewiesen und moniert, dass Freizeit- oder Kultureinrichtungen in einem Begriffspaar im Infektionsschutzgesetz genannt werden. Ebenfalls hat der Deutsche Kulturrat gefordert, dass bei möglichen Schließungen von Kultureinrichtungen oder der Untersagung von Kulturveranstaltungen die grundgesetzlich verbriefte Kunstfreiheit beachtet werden muss. Dies muss zumindest in der Gesetzesbegründung deutlich gemacht werden, forderte der Deutsche Kulturrat.

In der nun vorgelegten Beschlussempfehlung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestags (Drucksache 20/250) steht nun in der Begründung: „Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss daher der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“ – Hierzu die Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates vom 10. Dezember.

 

CORONA-HILFEN

Corona-Nothilfe für Kunst- und Kultureinrichtungen verlängert

Der Nothilfefonds zur Unterstützung von in der Pandemie in Existenznot geratene Kunst- und Kultureinrichtungen wird um ein weiteres Jahr verlängert. Zusätzlich startet eine weitere – mit 4,6 Millionen Euro dotierte – Förderrunde des Impulsprogramms „Kultur nach Corona“, um insbesondere nichtstaatliche Kultureinrichtungen beim Neustart unter neuen Bedingungen zu unterstützen.

Die einzelnen Programmteile der erneuten Förderrunde des Impulsprogramms sind:

Das Förderprogramm „Kunst trotz Abstand“, bei dem Zuschüsse für Kulturveranstaltungen beantragt werden können.

Das Investitionsprogramm „Zukunftsstark“, mit dem Investitionsvorhaben von Kultureinrichtungen, Ensembles und Vereinen der Breitenkultur gefördert werden können.

Das Förderprogramm „Perspektive Pop“ zur Stärkung der Live-Musik-Szene, in welchem Mittel für Spielstätten, Musikerinnen und Musiker sowie die Öffnung von Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Anträge für alle drei Programme können ab sofort online gestellt werden.

 

Alle Infos findet ihr hier.

Überbrückungshilfe IV, Neustarthilfe 2022 und fiktiver Unternehmerlohn BW

Die Landesregierung verlängert ihre Hilfsprogramme für Unternehmen und Soloselbständige. Auch wenn die Maßnahmen nun gelockert werden, benötigen Unternehmen und Selbstständige weiterhin Planungssicherheit.

Der Ministerrat hat am 29. März 2022 die Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns und der Krisenberatung Corona bis Ende Juni beschlossen. Auch die von Bund und Ländern gemeinsam auf den Weg gebrachten Härtefallhilfen werden verlängert. Zudem hat das Landeskabinett grünes Licht für die weitere Umsetzung der Bundesprogramme Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 im zweiten Quartal 2022 gegeben.

Der fiktive Unternehmerlohn wird analog zur Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni verlängert und kann wie bisher im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV auf der Plattform des Bundes beantragt werden. Der Bund bereitet derzeit die Antragsplattform für das nächste Quartal vor. Voraussetzung ist eine Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV im selben Förderzeitraum.

Hier kommt ihr zur aktuellen Pressemitteilung.

Neustarthilfe 2022

Seit Mitte Januar können solo-selbständige Kulturschaffende aller Kunstbereiche sowie kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die einen pandemiebedingten Umsatzausfall haben, die Neustarthilfe 2022 beantragen.

Kulturschaffende erhalten eine Unterstützung, die nicht an die Betriebsausgaben gekoppelt ist
Die Neustarthilfe 2022 gilt für die Monate Januar bis März 2022. Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro. Voraussetzung ist, dass coronabedingte Umsatzausfälle zu verzeichnen sind. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500 Euro gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Solo-Selbständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.

Alle weiteren Informationen findet ihr hier.

Sonderfonds zur Wiederaufnahme von Kulturveranstaltungen

Am 15. Juni 2021 war Start der Antragstellung für den “Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen”, der mit einem Umfang von 2,5 Milliarden Euro Veranstalter*innen beim Neustart unterstützen will. Auch für Künstler*innen ist er eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen.

Er besteht aus zwei Teilen:

1. Der Wirtschaftlichkeitshilfe
Durch Zuschüsse auf die Einnahmen der Ticketverkäufe soll gewährleistet werden, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucher*innen zugelassen sind.

2. Die Ausfallabsicherung
Im Falle von Corona-bedingten Absagen, Teilabsagen und Verschiebungen übernimmt der Fonds den größten Teil der Ausfallkosten ab dem 1. September 2021. In Baden-Württemberg wurde die L-Bank mit der Abwicklung beauftragt.

Alle Infos zum Sonderfonds findet ihr hier.

Eine zentrale Hotline zur Beantwortung von Fragen ist unter der Nummer 0800 6648430 erreichbar. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

Aufgrund der aktuellen pandemie-bedingten Einschränkungen wurden befristet diese neuen Regelungen vereinbart (aktueller Stand vom 20.12.2021):

  • Der geplante Veranstaltungstermin ist zwischen dem 18.11.2021 und 28.02.2022.
  • Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 31.01.2022; das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 31.01.2022 erfolgen und bis zu diesem Datum über die Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen angezeigt werden
  • Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert
  • Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen
  • Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 31.01.2022: Planung der Veranstaltung (z.B. Ticketverkauf) muss nachweislich bis zum 06.12.2021 begonnen haben
  • Veranstaltungen, die erst nach dem 06.12.2021 geplant wurden/werden, können die freiwillige Absage weiterhin nicht in Anspruch nehmen. Mit der Ausnahmeregelung sollte der klare Anreiz gesetzt werden, durch Absagen Kontakte zu reduzieren. Die Möglichkeit der freiwilligen Absage soll gerade nicht die Planung neuer Veranstaltungen im Bewusstsein des hohen Risikos von öffentlich-rechtlich verfügten Einschränkungen oder Absagen bzw. ausbleibender Nachfrage erleichtern.

Alle Infos dazu findet ihr auch auf der Webseite des Sonderfonds und in den dazugehörigen FAQs.

 

AKTUELL

Die Wirtschaftlichkeitshilfe im Rahmen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Frist für die freiwillige Absage von Kulturveranstaltungen wurde bis zum 31.03.2022 verlängert.

 

Beratungsstelle für Corona-Hilfen der MFG

Auch weiterhin bietet die MfG – Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg allen Kultur- und Kreativschaffenden eine Beratungsstelle für alle Fragen rund um die Corona-Hilfen.

Hotline für die Erstberatung:
Unter der Festnetz-Nummer 0711/90715413 sind von Montag bis Freitag von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr Expertinnen und Experten erreichbar, die aktuelle Fragen rund um Unterstützungsleistungen während der Corona-Krise beantworten.

Corona-Service-Website mit weiterführenden Infos:
Auf ihrer Website bietet die MFG zudem einen Überblick mit Informationen zur Unterstützung für Kultur- und Kreativschaffende während der Corona-Krise sowie branchenrelevante News.

Alle Infos unter: https://kreativ.mfg.de/service/corona-krise

Sonderregelungen rund um Corona

Der neue Wissenskanal des ensemble-netzwerk

Im Februar 2022 feierten die ersten zwei Filme Premiere auf dem YouTube Kanal des ensemble-netzwerk. Insgesamt soll es 11 Filme geben, die wichtiges Branchenwissen bündeln und niedrigschwellig zur Verfügung stellen.
Dabei geht es um Themen wie Gagenverhandlung, Kinder und Theater, Machtmissbrauch, die Antirassismusklausel, Samstagsproben und vielen mehr.

Die AG Wissensvermittlung des ensemble-netzwerks ist mit der Filmakademie Ludwigsburg eine Kooperation eingegangen und konnte so mit den beiden sich dort gegründeten Prokuktionsfirmen GlassFrog Films und Kojoten Filmproduktion eine beglückende Zusammenarbeit an den Start bringen.

Das Projekt wurde vom Fond Darstellende Künste, der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und der GDBA unterstützt.

Künstlersozialversicherung – Wichtige Hinweise für Versicherte!

Im Zuge der Corona-Krise hat die KSK Maßnahmen zur Erleichterungen bei Zahlungsverpflichtungen und Meldepflichten getroffen.

1. Zahlungserleichterungen / Zahlungsaufschub

Sollten aufgrund der Corona-Krise akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten bestehen, kann ein schriftlicher Antrag auf Stundung der Beiträge oder Ratenzahlung gestellt werden.

2. Minderung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens

Es besteht weiterhin jederzeit die Möglichkeit, die Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens aus selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit anzupassen, also zu senken oder zu erhöhen. Änderungen wirken nicht rückwirkend sondern ab dem Folgemonat der Mitteilung (Eingang in der KSK).

3. Wenn das Arbeitseinkommen nur noch geringfügig ist

Solltet ihr infolge der Corona-Krise für das Jahr 2021 ein Jahresarbeitseinkommen von nicht mehr als 3.900 Euro erwarten, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Fortbestand eurer Versicherungspflicht. Das gilt aber nicht, wenn ihr bereits in den Kalenderjahren vor der Corona-Krise, also bis einschließlich 2019, mehr als zweimal diese Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 3.900 Euro nicht überschritten habt.

4. Auswirkungen von „Corona-Soforthilfen“ auf das Arbeitseinkommen

Soforthilfen für eine selbstständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit können Auswirkungen auf das der Künstlersozialkasse zu meldende Arbeitseinkommen haben.

Eine Soforthilfe soll in der Regel laufende Betriebsausgaben decken. Sie wirkt sich daher steuerlich auf das Betriebsergebnis aus. In diesem Fall muss sie im Auszahlungsjahr bei unterjähriger (Änderungs-)Meldung des Arbeitseinkommens aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit berücksichtigt werden.

5. Hinzuverdienste

Die Künstlersozialkasse informiert auf ihrer Webseite, dass die Aufnahme einer zeitlich befristeten abhängigen Beschäftigung „nicht zu einer Beendigung der Versicherung nach dem KSVG, sondern nur zu einer Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung“ führe, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder in die KSK-Versicherung zurückführe.

Die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit, die normalerweise wie für Minijobs bei 450 Euro liegt, wird auf 1.300 Euro pro Monat angehoben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die Künstlersozialkasse bestehen bleiben, den die Kulturschaffenden andernfalls verlieren würden.

 

Kostenfreie Beratung der KSK

Die Künstlersozialkasse bietet ab sofort kostenfreie Seminare an. Informationen zu den Terminen und zur Anmeldung gibt es hier.

Umfrage der Allianz der Freien Künste

Die Allianz der Freien Künste hat eine „Anonyme Umfrage zur Erfassung von Problemfällen KSK-Versicherter im Zusammenhang mit nicht-künstlerischen selbstständigen Nebenjobs” gestartet, um weiter aktiv an der Verbesserung der Situation arbeiten zu können. Mehr Informationen und die Umfrage finden sich hier.

Kinderkrankengeld

Der Anspruch für erwerbstätige Eltern auf Kinderkrankentage wurde ausgeweitet! Gesetzlich versicherten Eltern mit Krankengeldanspruch stehen nun 30 (anstatt bisher 20) bezahlte Arbeitstage je Kind und Elternteil zu, wenn sie pandemiebedingt ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können – auch dann, wenn das Kind gar nicht krank ist.

Mehr Informationen zu der Ausweitung des Corona-Kinderkrankengeldes findet Ihr hier.
Informationen zur Elternentschädigung sind hier zu finden.

Was viele nicht wissen: Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht auch für Selbständige ab dem ersten Tag der Erkrankung des Kindes und beträgt 70 Prozent des erzielten Gewinnes aus der selbstständigen Tätigkeit.

Eine Hilfestellung für Selbständige findet ihr hier.

Handlungshilfen

VBG (gesetzliche Unfallversicherung) – „Branchenspezifische Handlungshilfe zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Branche Bühnen und Studio im Bereich Proben- und Vorstellungsbetrieb”

Diese Handlungshilfen werden immer aktualisiert. Der VBG ist zwar nur für Angestellte bindend, ist aber eine wichtige Orientierung für alle Arbeits- und Probensituationen.

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Corona-Handlungshilfen der ta.med

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Vergangene Corona-Hilfen

Überbrückungshilfe III Plus + fiktiver Unternehmerlohn + Neustarthilfe Plus

Die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Neustarthilfe Plus konnten bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden. Förderzeitraum war von Juli bis Dezember.

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe konnten bis zum 31. August 2021 beantragt werden. Förderzeitraum war November 2020 bis Juni 2021.

Fiktiver Unternehmerlohn in Baden-Württemberg

Die ergänzende Förderung des Landes durch einen fiktiven Unternehmerlohn wurde in der Überbrückungshilfe III fortgesetzt.

Ein fiktiver Unternehmerlohn wurde pauschal mit einem Festbetrag von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 gewährt, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. Anträge konnten bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

November- und Dezemberhilfe – Außerordentliche Wirtschaftshilfe

Mit der November- und Dezemberhilfe wurden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt.

Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 30. April 2021. Änderungsanträge konnten noch bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe II des Bundes deckte die Monate September bis Dezember 2020 ab und konnte rückwirkend noch bis zum 31.03.2021 beantragt werden.

Alle Infos findet ihr hier.

Aktuelles aus der Kulturpolitik

Neue Wissensplattform des BFDK online

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. hat seine multimediale Wissensplattform „Campus Freie Darstellende Künste“ gelauncht. Hierbei handelt es sich um ein „how to“ für alle Erwerbstätigen in den freien darstellenden Künsten. Die Plattform informiert in Schrift, Bild und Film unter anderem über die Rechtsgrundlagen der Arbeit in den freien darstellenden Künsten, zum Beispiel das Vertragsrecht, beantwortet Fragen zu unterschiedlichen Steuerarten und erklärt, wie die Künstlersozialkasse (KSK) funktioniert.

 

Positionspapier der AG “Zugänge und Transformation” veröffentlicht

Die AG “Zugänge und Transformation” des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) hat am 15. Mai 2022 ein Positionspapier veröffentlicht, dass sich sich mit Möglichkeiten der Transformation hin zu diskriminierungssensiblen und zugänglichen Arbeitsweisen in den freien darstellenden Künsten auseinandersetzt. Das Positionspapier ist das Ergebnis einer langfristigen und kollektiven Auseinandersetzung, die weiter fortgeführt wird.

Petition zur Weiterführung von Förderprogrammen

Ein Bündnis von Künstler*innen der freien darstellenden Künste fordert in einer Petition auf change.org an die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth die Weiterführung von Fördergeldern, die während der Corona-Pandemie aufgelegt wurden.

Ziel ist es, dass der Fonds Darstellende Künste die notwendigen Mittel in ähnlicher Höhe von 50 Millionen Euro jährlich weiter erhält, um seine Förderprogramme auf dem Niveau der laufenden Finanzierungen auch künftig aufrechtzuerhalten sowie weiterzuentwickeln. Dem schließen wir uns an.

Die Petition kann hier unterschrieben werden.

Kulturpolitische Handreichungen: BFDK stellt Empfehlungspapiere bereit

Im Rahmen der vom Fonds Darstellende Künste finanzierten #TakeThat-Programme hat der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) Ende Februar fünf Publikationen veröffentlicht, die einen Überblick bieten über die Lage der Akteur*innen der freien darstellenden Künste seit Beginn der Covid19-Pandemie sowie nachhaltige Handlungsvorschläge für Verwaltung und Politik unterbreiten. Hier geht es zum Download.

BFDK ECO RIDER zum Download

Anregungen zum ökologisch nachhaltigen Arbeiten für darstellende Künstler*innen, Landesverbände, Theater und Festivals – auf Tour und @home von Franziska Pierwoss im Auftrag des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e. V. – jetzt hier zum Download.

Fehler im System? – Systemcheck des BFDK

Zwei neue Publikationen, erschienen im Rahmen des Forschungsprojektes SYSTEMCHECK des Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V., beleuchten die Herausforderungen der Solo-Selbstständigen und Hybrid-Beschäftigten.
Die jetzt erschienen Themendossiers “Die große Freiheit? – Solo-Selbstständige in den darstellenden Künsten und ein Check ihrer sozialen Absicherungssysteme“ und „Das Schlechteste aus zwei Welten? – Hybrid-Erwerbstätige in den darstellenden Künsten“ sind der Auftakt einer Reihe von Publikationen, die innerhalb des Forschungsprojektes entstehen. Hier könnt ihr sie runterladen.

Systemcheck

Deine Daten verbessern deine soziale Lage!

Der BFDK ruft auf, sich jetzt für die Systemcheck-Umfrage zu registrieren und die Arbeit in den freien darstellenden Künsten gemeinsam zu verbessern.

Laut Koalitionsvertrag wünscht sich die Bundesregierung eine „statistische Berichterstattung zur sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern“. „Systemcheck“ trägt bis 2023 belastbares Datenmaterial zu Arbeitsverhältnissen und zur sozialen Absicherung von Solo-Selbstständigen und Hybrid-Beschäftigten in den darstellenden Künsten zusammen: Gemeinsam mit den Landesverbänden des BFDK, bundes- und landesweiten Spartenverbänden und weiteren Interessenverbänden wie z. B. BFFS – Bundesverband Schauspiel e.V. und ISDV – Interessengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft e.V.

Viele von euch wissen, dass die bestehenden Systeme bei Krankheit, Pflegearbeit, Auftrags- bzw. Förderlosigkeit und im Alter nicht ausreichend absichern. Ohne spezifisches Datenmaterial bleibt dies jedoch eine Hypothese. Eure und Ihre Daten helfen, diese wissenschaftlich zu überprüfen.

Mit der Registrierung meldet ihr euch für die Umfrage an. Euer persönlicher Link wird euch Anfang April zugesendet. Alle Informationen rund um das Registrieren und die Umfrage sowie FAQs finden sich hier.

Registrierung:

https://darstellende-kuenste.de/de/projekte/systemcheck/umfrage-systemcheck/2-uncategorised/3926-registrierung-fuer-die-systemcheck-umfrage.html

Infos:

https://darstellende-kuenste.de/de/projekte/systemcheck/umfrage-systemcheck.html

FAQs:

https://darstellende-kuenste.de/de/projekte/systemcheck/umfrage-systemcheck/2-uncategorised/3927-faqs.html

Dokumentation des Bundesforums 2021 online

Vom 14. bis 16. September 2021 veranstaltete der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) gemeinsam mit dem Fonds darstellenden Künste das dritte Bundesforum in einer Sonderausgabe zum Neustart der Kultur. Rund 500 Teilnehmer*innen aus Politik, Kunst- und Förderpraxis kamen zum Dialog und zur gemeinsamen Bestandsaufnahme der Folgen der Pandemie im Radialsystem Berlin und digital auf bundesforum.art zusammen. Ab sofort steht die Dokumentation der Veranstaltung hier zum Download bereit.

Publikationsreihe zu notwendigen Transformationen in der Kultur

Die Kulturpolitische Gesellschaft veröffentlicht in 2022 die dreiteilige Publikationsreihe Kultur in Bewegung: Agilität – Digitalität – Diversität, um einen Diskurs über notwendige Transformationen im Kulturbereich zu stärken und neue Leitbilder für kulturpolitische Forderungen zu definieren. Der erste Teil über Agilität ist bereits kostenfrei online verfügbar.

Betroffenheit der Kultur-und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie

Die neue Veröffentlichung des Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes zur Betroffenheit der Kultur- und Kreativwirtschaft von der Corona-Pandemie vom 22. Januar 2022 zeigt für das Jahr anhand einer Szenarioanalyse die möglichen ökonomischen Auswirkungen der pandemischen Gesamtsituation. Besonders stark betroffen sind 2022 voraussichtlich der Markt für darstellende Künste (bis zu -73%), die Musikwirtschaft (bis zu -63%) sowie der Kunstmarkt (bis zu -38 %) und die Filmwirtschaft (bis zu –38%).

Klassismus in der Kultur

Diversity Arts Culture und kultur_formen möchten mit dem Dossier Kunst kommt von Können? – Klassismus im Kulturbetrieb einen Beitrag zur Debatte um Klassismus im Kulturbetrieb leisten. Expert*innen und Akteur:innen haben 141 Beiträge aus der Praxis und aus der Forschung eingereicht, 12 davon wurden ausgewählt und die ersten sind nun online.

BFDK: Videomitschnitte der Fachkonferenz “Systemcheck” online

Im Dezember 2021 fand die erste Konferenz des Forschungsprojektes “Systemcheck” statt. An zwei Tagen tauschten sich Akteur:innen der darstellenden Künste und Vertreter:innen aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung zu spezifischen Problemfeldern der Erwerbsarbeit in den darstellenden Künsten aus. Hier geht es zur Playlist auf YouTube.

Bund/Länder-Corona-Treffen: Kultureinrichtungen bleiben offen

Am 07. Januar 2022 tagten die Ministerpräsident*innen und der Bundeskanzler erstmals in 2022 über weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Nach wie vor gilt, dass bundesweit der Zugang zu Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen inzidenzunabhängig für Geimpfte und Genesene (2G) möglich ist. Die Länder können Verschärfungen (2G+) beschließen.

Neu ist, dass in Abs. 13 des Beschlusses auf die besondere Bedeutung von Kunst und Kultur hingewiesen wird: „Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere 2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs.“

Weitere Infos findet ihr hier.

Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP liegt vor

Damit stehen nun Eckpunkte für die Kultur für die nächsten Jahre fest. Es wird kein eigenständiges Bundeskulturministerium geben, aber das Staatsziel Kultur soll im Grundgesetz verankert werden. Die neue Staatsministerin für Kultur und Medien heißt Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen). Die Neustart-Programme sollen fortgeführt werden, um den Übergang aus der Pandemie abzusichern. Besonderes Augenmerk der künftigen Kulturförderung soll u. a. auf den ländlichen Raum gerichtet werden. Soloselbständige und hybrid Beschäftigte sollen besser abgesichert und die Künstlersozialkasse stabilisiert werden. Hier kommt ihr zum Koalitionsvertrag und zur Stellungnahme des Deutschen Kulturrates dazu.

Deutscher Kulturrat: Corona-Chroniken

Über 120 Autor*innen aus Kultur, Medien und Politik blicken hier auf die letzten anderthalb Jahre Corona im Kulturbereich zurück. Hier kommt ihr zu den Chroniken.

Statistisches Bundesamt: Neue Daten zur Darstellenden Kunst in Deutschland

Im Jahr 2019 waren rund 153 000 Personen in einem Beruf der Darstellenden Kunst tätig, das sind 0,4 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung. Der Anteil der Selbstständigen ist mit 45 Prozent deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung (10 Prozent) – Das zeigt der neue Bericht des Statistischen Bundesamts, der einen Überblick zu Daten zur Darstellenden Kunst in Deutschland bietet.

In darstellenden Berufen (z.B. Schauspieler*innen, Tänzer*innen) waren 2019 knapp 16.000 Personen oder 52 % selbstständig tätig – davon die meisten als Soloselbstständige (96 %). Hier geht es zur Mitteilung.

Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: Sachstandsbericht zu den Coronahilfen

Die zentrale Aussage des Sachstandsbericht “Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie auf das kulturelle Leben in Deutschland Entwicklungen des Kultur- und Kreativsektors in den Jahren 2020-2021” lautet: Die verschiedenen Coronahilfen von Bund und Ländern haben die schweren finanziellen Verluste des Kulturbereiches nur ansatzweise kompensieren können.

Sind wir relevant? – Kulturelles Leben jetzt ermöglichen!

Als Interessenvertretungen der Freien Darstellenden Künste für Stuttgart und die Region haben wir am 22. Februar 2021 einen offenen Brief an Staatsministerin Theresia Bauer und Staatssekretärin Petra Olschowski (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Baden-Württemberg) versendet, in welchem wir unter dem Titel: “Sind wir relevant? – Kulturelles Leben jetzt ermöglichen!” auf die dringende Notwendigkeit eines Umdenkens hinsichtlich der Strategien im Umgang mit kulturellen Angeboten und Veranstaltungen in Pandemiezeiten hinweisen und u.a. auch die Einbeziehung und Teilhabe der Interessenvertretungen der freien Künstler*innen und Ensembles an Gesprächen zu Öffnungsperspektiven und -szenarien fordern.

Corona versus Kultur – Der Newsletter und die Pressemitteilungen des Deutschen Kulturrates

Seit Beginn der Corona-Pandemie gibt der Deutsche Kulturrat in regelmäßigen Abständen einen eigenen Newsletter und Pressemitteilungen mit allen Infos und Neuigkeiten rund um das Thema Corona heraus.

Eine Übersicht aller bisherigen Newsletter und die Möglichkeit zur Anmeldung in den Verteiler findet ihr hier.

Zu den Pressemitteilungen geht es hier.

PERSPEKTIVEN – Podcast des Kulturamt Stuttgart

Mit dem neuen Podcast PERSPEKTIVEN stellt das Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart die verschiedenen Sichtweisen auf Kultur vor. Wie haben sie sich bei den einzelnen Menschen ergeben? Wie fügen sie sich ins kulturelle und gesellschaftliche Leben der Stadt Stuttgart ein? Und wohin führen sie in Zukunft?

Moderiert wird PERSPEKTIVEN von Marc Gegenfurtner, dem Direktor des Kulturamts. Er erscheint circa einmal im Monat und dauert zwischen 30 und 40 Minuten je Folge. Weitere Infos und alle bisher erschienenen Folgen findet ihr hier.

Der Digitale Projektraum

Der Digitale Projektraum

Die Online-Weiterbildung der FTTS

Mit dem “Digitalen Projektraum” konnten wir von Mai 2020 bis Ende 2021 ein vielfältiges Weiterbildungsprogramm angebieten, mit dem freischaffende Künstler:innen ihr Wissen rund um die Themen Finanzplanung, Recht, Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und Management kostenlos erweitern konnten.

 

Aktuell sind wir noch in der Planung in Bezug auf die Fortsetzung des Digitalen Projektraumes.

 

Auf dieser Seite sowie auf unseren Social Media Kanälen informieren wir euch regelmäßig zu Weiterbildungs- und Fortbildungsangeboten von Institutionen aus unserem Netzwerk wie bspw. das Akademieprogramm der MFG Baden-Württemberg oder KUBUZZ – KULTUR BUSINESS ZUKUNFT, das Weiterbildungs- und Coachingprogramm in Baden-Württemberg, das freie Künstler*innen und Kulturschaffende aller Sparten bei den Herausforderungen der Selbstständigkeit unterstützt.

Die Freie Tanz- und Theaterszene Stuttgart

 

Das waren die Themen 2021 im Digitalen Projektraum

Februar

“Alles geregelt?! – Vertragsrecht für Künstler*innen”
23. Februar 2021 – 10 bis 12 Uhr

Dozent: Dr. Ralf Kitzberger (Kanzlei Schickhardt Rechtsanwälte/Ludwigsburg)

März

“Förderer überzeugen! Kosten- und Finanzierungspläne optimal gestalten”
16. März 2021 – 18 bis 20 Uhr

Dozent: Dr. Thomas Knubben (Institut für Kulturmanagement/Ludwigsburg)

April

“Existenzgründung für Künstler*innen – Basics zu Selbstständigkeit und Rechtsformen”
13. April 2021- 10 bis 12 Uhr

Dozent: Max Höllen (Doktorand Kulturunternehmertum, Kulturmanager)

Mai

“Mittelakquise kompakt! – Basics des Fundraising und Einblick in das Crowdfunding”
20. Mai 2021 – 17 bis ca. 20:15 Uhr

Dozent*innen: Jaana Rasmussen, Sonja Ostendorf-Rupp und Anja Thonig

 

INSIGHTS! – Szene für die Szene

Ab Juni startete mit INSIGHTS! die neue Reihe-in-der-Reihe innerhalb unseres Online-Weiterbildungsprogramms „Der Digitale Projektraum“. Seid gespannt auf digitale Seminare von Akteur*innen direkt aus der Freien Szene mit Best-Practices und Community-Wissen für  freischaffende Künstler*innen.

Mit freundlicher Unterstützung des Pop-Büro Region Stuttgart  und des Performing Art Programms des Laft Berlin.

 

Juni – INSIGHTS!

“Im Profil! – Produzent*innen stellen sich vor”
10. Juni 2021 – 17 bis 18:30 Uhr

Mit den Produzent*innen:
Laurence Nagel, Nadia Dias, Anika Bendel, Aliki Schäfer (Produktionsbüro schæfer&sœhne), Isabell Ohst (Bigger Space), Birgit Gebhardt und Maximilian Lehner (The Real Office)

Juni – INSIGHTS!

“Alles im Blick?! – Künstler*innen als Veranstalter”
22. Juni 2021 – 10 bis 12 Uhr

Dozent: Elmar Jäger

In Kooperation mit dem Pop-Büro Region Stuttgart

Juli – INSIGHTS!

“Belege, Rechnungen & Co. – Buchführung und Steuern für freischaffende Künstler*innen”
8. Juli 2021 – 18 bis 20 Uhr

Dozentin: Johanna Freiburg

Mit freundlicher Unterstützung des Performing Arts Program Berlin

 

November

Storytelling im Social Web – Überzeugend in den Social Media kommunizieren

25. November – 10 bis 12 Uhr

Dozentin: Ina Ross

 

Dezember

Denn was Innen ist auch Außen – Corporate Design und Branding

9. Dezember – 18 bis 20 Uhr

Dozent: Hans-Peter Janisch

 

 

 

 

“Der Digitale Projektraum” wird gefördert durch das Kulturamt der Stadt Stuttgart.